Unfall mit Firmenwagen, ich soll zahlen!
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Unfall mit Firmenwagen, ich soll zahlen!

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  #1  
Alt 02.10.2010, 16:32
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Hallo liebe Leute,

ich hatte vor 3 Tagen einen kleinen Unfall, als ich im Namen der Ausbildungsstelle Medikamente ausgeliefert habe. Wir müssen, bei egal welchem Wetter, ob Eis, ob 40°, alles ausfahren. (Dies gefört übrigens nicht zu meinen Ausbildungsrelevanten Kenntnissen!) Nun bin ich in einer sehr engen Straße (weniger als 90° Winkel) an einer Hauswand hängen geblieben. Das Auto ist, so wie es da steht, keine 300 €uro wert. Mit diesem Auto haben schon mehrere Unfälle gehabt. War übrigens schon öfters ein wirtschaftlicher Totalschaden, welcher trotzdem wieder zum Fahren gebracht wurde.) An der Stelle, an der ich es nun beschädigt habe, ist 1 cm Spachtelmasse drüber gewesen, weshalb das Auto erst so aussieht. Der Chef verlangt von mir "4000" Euro.


Bin nach längerem hin und her, verschiedene Gespräche mit Chef, Filialleiterin und so weiter nach Hause. Der Arzt hat mich bis zum 9. Krank geschrieben, da ich einfach völlig mit den Nerven fertig bin.

Ehrlich gesagt graust es mich jetzt schon vor der Zeit nach dem Krankenschein.

Ich habe meine Arbeit immer schnell, gewissenhaft und ordentlich gemacht. Nur sehen die Chefin und ihr Mann das nicht so.

Was soll ich denn tun?

Danke fürs durchlesen. Wenn ihr ein paar Tips, Erfahrungen oder so habt, immer her damit!


Habe gerade übrigens erfahren, dass der Mann der Chefin unbedingt will, dass ich zahle, damit "ich lerne, Verantwortung zuübernehmen".

Es ist doch nicht meine Schule, wenn er den Wagen nicht so versichert, wie er es muss?
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  #2  
Alt 02.10.2010, 17:14
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Ist das der Corsa, ja ?


Das Thema haben wir schon mal im obigen Thread behandelt, eine Haftung würde ich als Auszubildender grundsätzlich ablehnen.

Eine Haftung kommt schon deswegen nicht in Frage, weil deine Vergütung als Azubi in keinem Verhältnis zu einer Haftungsverantwortung steht.

Die Schäden an der Hauswand trägt die Kfz.-Versicherung, es wäre interessant zu wissen, ob der Schadenfreiheitsrabatt hochgejubelt wurde oder ob es bereits wegen vorheriger Schäden keine Steigerung mehr gibt.

Und die Schäden am eigenen Fahrzeug trägt entweder die Vollkasko, oder wenn die wegen des Zeitwertes des Fahrzeuges nicht existiert, eben der Unternehmer.

Wenn da wirklich, wie du sagst, 1 cm Spachtel drauf war, dann wurde da sowieso billig instandgesetzt, und dann wird man jetzt auch billigst reparieren.


Zitat:
Habe gerade übrigens erfahren, dass der Mann der Chefin unbedingt will, dass ich zahle, damit "ich lerne, Verantwortung zuübernehmen".
Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Unternehmer sich an die geltende Rechtsprechung zu halten hat.

Es mag ja sein, dass er seine Azubitruppe als seine persönliche Sklavenmannschaft sieht, aber Moneten rauspressen is trotzdem nich.

Dein Massa Bwana Chef kann da einen Kriegstanz aufführen und eine Drohkulisse aufbauen, er wird nichts ausrichten können.
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  #3  
Alt 02.10.2010, 17:24
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Standard AW: Unfall mit Firmenwagen, ich soll zahlen!

Hallo
Danke für Deine Antwort. Ja, um das Auto geht es...
Es ist so dick Spachtelmasse drauf, dass sie abgefallen ist...
Irgendwie ist jeder der selben Meinung, außer Chefin + Mann.
Wenn nach meinem Krankenschein etwas schriftlich kommt, von wegen Zahlungsaufforderung, dann werden wir uns einen Anwalt nehmen. Das Ding ist keine 300 Euro wert, ich verstehe nicht, wo er die utopische Summe von 4000 her nimmt.
Kann es sein, dass ich den Betrag zu zahlen habe, wenn sie in der Schadensfreiheitsklasse steigt? Oder bin ich generell raus aus der Sache?

LG und Danke nochmals!
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  #4  
Alt 02.10.2010, 22:19
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Standard AW: Unfall mit Firmenwagen, ich soll zahlen!

ich sage das mal so:

Wenn der Unternehmer kernig auftritt und dabei Erfolg hat, z.B. weil er seine Mitmenschen einfach erpressen kann ("Entweder du zahlst oder du fliegst"), dann kristallisiert sich im Laufe der Zeit ein eigenes Weltbild heraus.

Aber es ist immer die Frage, ob man sich erpressen lassen muss oder nicht.

Du bist in der glücklichen Lage, deine Probezeit ist vorbei, du bist Azubi, du wirst auch ausbildungsfern beschäftigt, sollte es tatsächlich zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, wird dein Ausbilder nicht wirklich gut dastehen. Und ich bin ziemlich sicher: sollte das Fahrzeug näher untersucht werden, wird sich herausstellen, das das Fahrzeug so überhaupt nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen durfte. Der Unternehmer geht mit einer juristsichen Auseinandersetzung ein beträchtliches Risiko ein. Das weiss er sicherlich auch. Die Frage ist nur: wie hoch will er pokern?

Für dich gilt:

Du hast einen Ausbildungsvertrag und keinen Arbeitsvertrag, und hast zwar Pflichten, aber auch Rechte. Und du bist als Azubi auch ein Schutzbefohlener, der Arbeitgeber hat Sorgfaltspflichten dir gegenüber.

Du darfst nur enen Fehler nicht machen: du darfst dich nicht als Opfer anbieten.

Manche Unternehmer sind nur deshalb erfolgreich, weil sie alles neben sich links und rechts niederwalzen und sich enen Dreck um Gesetze und Pflichten kümmern. Für sich selber ist nur massgeblich, was vorteilhaft ist.

Gegenüber solchen Leuten muss man Stärke aufbringen, Stärke aufbringen heisst hier, seine Rechte zu kennen und diese auch sachlich und freundlich einzufordern.

Bei dir heisst das:

Wenn dein Chef dich frech anspricht und noch eine abfällige Geste des Geldzählens macht und dich fragt, wann du zahlst, sagst du ihm ganz nett und freundlich, ohne aggresiv zu werden, sein Rechtsanwalt möge doch bitte die Forderungen definieren, daraufhin werde dein Rechtsanwalt angemessen antworten.

Dann ist das Thema erledigt.

Wenn dein Boss dann anfängt dich zu schikanieren, dann musst du wissen, dass zum Schikanieren immer zwei gehören: einer der schikaniert, und einer der sich schikanieren lässt.

Solche Dinge muss man immer ganz cool und völlig emotionslos abwickeln.

Siehe zu, dass du da deine Ausbildung machst und wenn die beendet ist: Tschüss.

Du bist nicht sein Eigentum.
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  #5  
Alt 03.10.2010, 07:51
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Es ist dies zweifellos eine ganz üble Art der Erpressung, die ich unweigerlich zur Anzeige bringen würde, falls nach Beendigung deines Krankenverhältnisses dein Chef weiterhin nachhakt und auf Forderungen besteht.

Ein Fall der Erpressung eines Auszubildenden ist mir ebenfalls bekannt.
Dieser ( ein Drogerieinhaber) hat seinen Lehrling insoweit erpresst, alsdass er ihn zu verpflichten suchte ihm jeden Tag einen Schnaps zu bezahlen.
Der Fall kam tatsächlich zur Anzeige und der Drogerieinhaber wurde verurteilt. Später landete er zudem in der Psychatrie wo er leider verstarb.

Also nichts gefallen lassen und wehrhaft bleiben

Gruss

wellen
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  #6  
Alt 03.10.2010, 18:18
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Hallo
Danke für Eure Hilfe. Ich weiß nicht, was ich nun tun soll. Mein Freund meint, ich soll mich gesund schreiben lassen und ein Gespräch mit der Chefin suchen. Er würde mich begleiten.
Um ehrlich zu sein, weiß ich jetzt schon, dass es nichts bringt.
Auch ist er der Meinung, dass es sein kann, dass ich einen Teil der Selbstbeteidigung (falls das Auto das überhaupt hat), übernehmen muss. Dazu bin ich aber, wenn ich ehrlich bin, nicht bereit. (Was ist mein Schaden eigentlich?, leicht fahrlässig, grob, oder schwer?) und muss ich als Auszubildende dann überhaupt was beisteuern oder liegt es alleine an dem AG?

Wie sieht es eigentlich mit dem nächsten Punkt aus: muss ich wieder mit einem Firmenwagen ausfahren gehen, oder wie? Eigentlich gehört es ja nicht zu meinen Pflichten als Auszubildende Medikamente im großen Stil auszuliefern. Wäre das dann Arbeitsverweigerung?

LG
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  #7  
Alt 03.10.2010, 18:48
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Zitat:
Zitat von Milkaschokolade Beitrag anzeigen
Eigentlich gehört es ja nicht zu meinen Pflichten als Auszubildende Medikamente im großen Stil auszuliefern. Wäre das dann Arbeitsverweigerung?
LG
Da wäre ich vorsichtig, das kommt drauf an wie das im Arbeitsvertrag geschrieben worden ist. Ich nehme an das der Arbeitgeber sich dort im Arbeitsvertrag eine Hintertür offen gehalten hat ...

Gruß
Michael
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Dozent, Nachhilfelehrer für Personal- und Handelsmangement, Bewerbungs u. Existenzgründer Coach und Verkaufstrainer

www.coaching-zentrum.info
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  #8  
Alt 03.10.2010, 18:55
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Es steht nichts davon im Ausbildungsvertrag.

Gruß
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  #9  
Alt 03.10.2010, 21:28
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Alex K. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

wie gehts dir denn so?

Da ich selbst einen Ausbilderschein habe und mich schemenhaft ans BBiG erinnern kann, würde ich dir raten: Mach dir keinen Kopp.

Du bist allein durch deinen Azubistatus vor jeglichen Schadensersatz-Ansprüchen geschützt. Deine Ausbilder haben dafür zu sorgen, dass du keinen Schaden anstellst und wenn ihnen das nicht gelingt, ist es ihre Sache.

Ich kenne einen Fall, da ein Azubi mal (aus Spaß!) eine Schere in eine Papiermaschine eines Verlags geworfen. Die Maschine fiel knapp 24 Stunden aus. Neben der Reparatur verursachte allein dies einen Schaden von gut einer halben Million Euro. Und der Azubi? War raus aus der Nummer....

Also, allein deshalb schon solltest du dir da nicht so viele Gedanken machen.

Aber auch sonst, wenn du bereits ausgelernt hättest, könntest du nicht dafür haftbar gemacht werden, weil du dich zu dem Zeitpunkt des Unfalls auf einer Dienstfahrt befunden, also den Wagen nicht für private Zwecke genutzt hast.

Da kann dir keiner was.
Lass dich bloß nicht (schon gar nicht um solche utopischen Unsummen) erpressen.
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  #10  
Alt 03.10.2010, 21:28
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Milkaschokolade, ich gehe davon aus dass du hier kaum in Regress genommen werden kannst- und schon garnicht in der geforderten Größenordnung.
Lies dir das hier... BAG, Urteil vom 5. 2. 2004 - 8 AZR 91/ 03 ... einmal in Ruhe durch- und vergiss dabei nicht dass hier von Arbeitnehmern, mit dem entsprechenden Arbeitsentgelt gesprochen wird.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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