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#1
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| Hallo, ich bin hier nach mehreren erfolglosen Suchen auf diese Seite gekommen und hoffe, das hier irgendwer eine Antwort auf mein Problem weiß. Um die Frage zu stellen muss ich zwar ein bisschen ausholen, aber brauch ich nachher nicht mehr so viele Fragen beantworten. Also, meine Eltern haben sich vor ca 10 Jahren getrennt , wo mein bruder und ich noch recht klein waren. Jahre vergingen und meine Mutter bekam auch immer pünktlich ihr Unterhalt für mich bzw für meinen Bruder. Nun war es so, das ich nach der 10 Klasse nicht von der Schule gegangen bin, sondern mein Abi versuchen wollte. Bishierhin war auch noch kein Problem. Aber ich habe die Schule während der 12 Klasse abgebrochen und seit dem bin ich ausbildungs und arbeitssuchend. Mein Vater hat dann auch nicht mehr für mich bezahlt, weil er meinte er brauch es nicht und meine Mutter hat sich darum gekümmert und ich auch nicht, weil es mich zu dem Zeitpunkt nicht interessiert hat. So nun habe ich aber seit zwei Jahren meine eigene Wohnung und ich fange im Septermber endlich eine Ausbildung (nach 5 Jahren) zur Kauffrau im Einzelhandel an. Nun bin ich mit meinen 23 Jahren auch nicht mehr die jüngste und weiß das ich nur noch 2 Jahre auf Anspruch des Kindergeldes habe. Aber wie sieht das mit dem Unterhalt aus? Ich habe meiner Mutter schon gesagt, das ich was haben möchte,da sie aber nix hat, werd ich zwar vor Gericht gehen um das schwarz auf weiß zu haben, aber wie sieht das bei meinen Vater aus. ich habe mit ihm gesprochen und er sagt, er müsse nix zahlen, da ich ja schon eine Ausbildung hatte und eine zweite müsse er nicht zahlen. Ich bekomm jetzt schon voll die Panik, das ich das alles dann nicht bezahlen kann, weil man bekommt ja nicht viel in den Ausbildungsjahren. ich hoffe ich habe jetzt nicht zuviel geschrieben und mir kann irgendwer helfen... Liebe Grüße |
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#2
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| Also, erstmal ist ein Abi oder Fachabi oder was auch immer keine Ausbildung als solche! Unterhalt volljähriger Kinder sagt: Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig). Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!! Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 7.428,- Euro nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger. Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. § 1612 b, 1612 c BGB Unterhaltspflicht bei Ausbildung Familienrecht frag-einen-anwalt.de Dein Vater ist also m. E. weiterhin unterhaltsverpflichtet.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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