Unterhalt wärend der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin
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Unterhalt wärend der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin

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  #1  
Alt 08.04.2011, 14:08
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Jessi0906 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Unterhalt wärend der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin


Hallo,
ich fang ab den 01.09.2011 eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin an. Ich bekomme dort ca. 825 € Brutto im ersten Lehrjahr. Zum Ausbildungsbeginn werde ich nicht mehr zuhause wohnen und werde im Sommer 16.
Jetzt meine Frage. Mein Vater meinte zu mir, das er mir den keinen Unterhalt mehr zahlen muss da ich ja nicht grade wenig verdiene. Stimmt das?

Geändert von Franky (08.04.2011 um 16:01 Uhr)
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  #2  
Alt 09.04.2011, 13:08
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Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Unterhalt wärend der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin

Kindergeld

Eventuell könntest Du Anspruch auf Kindergeld haben. Das hängt davon ab, was Du alles von Deinem Azubi-Gehalt abziehen kannst. Lese Dich mal durch diese Seiten hier (mit den ganzen Links) durch:

Kindergeld - www.arbeitsagentur.de

Schau vor allem, was Du alles abziehen kannst, denn Du darfst - nach allen Abzügen - nicht über 8.004 € im Jahr kommen.

Gezählt wird Einkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Davon wiederum können z.B. 920 € Werbungskosten, außerdem besondere Ausbildungskosten etc. abgezogen werden.

Hier ist z.B. ein kostenfreier Kindergeldrechner:

Kindergeldrechner

Demnach müsstest Du wahrscheinlich einen Kindergeldanspruch haben. Dieser Rechner berücksichtigt aber noch nicht unbedingt alles, was für die Berechnung wirklich abgezogen werden kann. Deshalb ist es empfehlenswert, die Seiten der Arbeitsagentur gut durchzulesen.


Unterhalt:

Solange Du noch nicht volljährig bzw. in einer Ausbildung bist, ist Dein Vater m.E. auch unterhaltspflichtig, denn Dein Netto-Gehalt dürfte vermutlich unterhalb des Existenzminimums liegen.

Bei der Unterhaltspflicht wird das Kindergeld meiner Kenntnis nach nicht mitgerechnet. Auch können eine Reihe weiterer Kosten von Deinem Einkommen für die Berechnung abgezogen werden.

In Hamburg kann man sich z.B. kostenfrei bei den Bezirksämtern über Kinderunterhalt beraten lassen. Vermutlich dürfte es in jeder Stadt irgend eine Amtsstelle geben, die kostenfrei berät. Schau mal, ob es bei Euch eine Bürgerinformation oder eine städtische Info-Telefonnummer gibt, und frag da nach einem Amt, das über Kindergeld berät, oder google nach "Unterhalt Kinder [Name der Stadt]".
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.

Geändert von Melete (09.04.2011 um 13:18 Uhr)
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