Vertragsverhandlungen für Übernahme
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Vertragsverhandlungen für Übernahme

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 22.08.2009, 11:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 2
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Incognito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vertragsverhandlungen für Übernahme


Dadurch, dass ein Azubi bei uns im Betrieb nun übernommen wurde, hat sich mir ein Frage zu den Vertragsverhandlungen gestellt.

Bei diesem wurde es nämlich so gehandhabt, dass der Azubi direkt nach seiner Abschlussprüfung in den Betrieb kommen sollte, um seinen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.

Das Problem dabei:
Es gab vorweg keinerlei Vertragsverhandlungen, d.h. das erste mal als er den Vertrag und deren Inhalte zu Gesicht bekommen hat, war nach der Abschlussprüfung.
Dadurch ist man als Azubi natürlich sehr in Zugzwang und hat eigentlich auch keinerlei Überlegungszeit, da man ja sogesagt arbeitslos ist, wenn man ihn nicht unterschreibt.

Meine Frage dabei ist, ob dies eine übliche Verfahrensweise für Übernahmen ist?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 22.08.2009, 16:48
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Incognito Beitrag anzeigen
Dadurch, dass ein Azubi bei uns im Betrieb nun übernommen wurde, hat sich mir ein Frage zu den Vertragsverhandlungen gestellt.

Bei diesem wurde es nämlich so gehandhabt, dass der Azubi direkt nach seiner Abschlussprüfung in den Betrieb kommen sollte, um seinen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.

Das Problem dabei:
Es gab vorweg keinerlei Vertragsverhandlungen, d.h. das erste mal als er den Vertrag und deren Inhalte zu Gesicht bekommen hat, war nach der Abschlussprüfung.
Dadurch ist man als Azubi natürlich sehr in Zugzwang und hat eigentlich auch keinerlei Überlegungszeit, da man ja sogesagt arbeitslos ist, wenn man ihn nicht unterschreibt.

Meine Frage dabei ist, ob dies eine übliche Verfahrensweise für Übernahmen ist?
Jeder Arbeitgeber weiss, dass

- Arbeitsstellen rar sind
- Auszubildende glücklich sind, wenn sie übernommen werden
- das Arbeitslosengeld I äusserst knapp ist
- ALG II an Personen unter 25 mit Komplikationen verbunden ist
- Arbeitslose angebotene zumutbare Arbeit nicht ablehnen dürfen

Insofern kann man von einer freien Gestaltung des Arbeitsvertrages nicht mehr wirklich sprechen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer befinden sich eben nicht auf gleicher Augenhöhe. Das gilt inzwischen nicht nur für Ex-Auszubildende.

Heute ist ein Arbeitsvertrag ein Diktat, friss Vogel oder stirb.

Trotzdem sollte man den Arbeitsvertrag sorgfältig durchlesen, es gibt inzwischen abenteuerliche Vertragsbestandteile mit Haftungsfallen und Konventinalstrafen, solche Verträge sollte man nicht unterschreiben und auch gegenüber der Agentur für Arbeit / ARGE-Jobcenter entsprechend argumentieren können.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Incognito (22.08.2009)

  #3  
Alt 22.08.2009, 17:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 2
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Incognito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Auch wenn mich die Antwort nicht frreut, danke für die Antwort.

Dabei würde mich mal interessieren was man so im Durchschnitt als Industriekaufmann nach der Ausbildung verdient, damit ich immerhin einen Vergleich habe, wenn mir der Vertrag vorgelegt werden sollte.

Damit ihr noch ein paar Fakten habt:

-männlich
-Bremen/Niedersachsen (bitte beides angeben, falls große Unterschiede)
-Maschinenbau
-40 Std. - Woche

Am besten in netto^^

Habe deswegen schonmal nen bisschen im Internet gesucht, aber irgendwie lese ich überall was anderes.
Mag sein, dass man das auch nicht so genau sagen kann, aber so ein Richtwert müsste sich doch festlegen lassen, hoffentlich
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 23.08.2009, 16:02
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

...

Kommst du bitte mal hier rüber?
Ja, genau. Hierhin.. da wo die Realität anfängt.

Sehr schön. Hi.


Zitat:
Dabei würde mich mal interessieren was man so im Durchschnitt als Industriekaufmann nach der Ausbildung verdient, damit ich immerhin einen Vergleich habe, wenn mir der Vertrag vorgelegt werden sollte.
Du hast ja bei deiner eignen Recherche schon festgestellt, dass es da keinen Richtwert gibt. Das kommt auf alle möglichen Faktoren an, angefangen vom Bundesland über die Branche, die Unternehmensgröße, das interne Gehaltsgefüge über die Ergebnisse die du in der Abschlussprüfung erzielst bis hin zu diversen Kleinigkeiten.


Zitat:
-männlich
DAS ist im übrigen komplett irrelevant... und das ist auch gut so.


Zitat:
-Bremen/Niedersachsen (bitte beides angeben, falls große Unterschiede)
Wenn (!!) es zwischen verschiedenen Bundesländern große Gehaltsgefälle gibt, dann liegt das daran, dass dasselbe Gefälle in den Lebenshaltungskosten auftritt... entsprechend hat man von dem "mehr" nichts. In München verdient man nicht mehr als in Dresden, weil in München die Unternehmen einfach zuviel Geld haben...

Zitat:
-Maschinenbau
Mitte im Krisenkrater.. wenn dein Chef nicht komplett auf den Kopf gefallen ist, weiß der sehr genau, dass du kaum einen andren Job finden würdest, selbst wenn du dich - wie es vernünftig gewesen wäre - rechtzeitig beworben hättest, so dass du jetzt mehr als ein Angebot hast.

Zitat:
-40 Std. - Woche
Also vollkommen normal.. Eher interessant wär der Urlaub oder sonstige Zuwendungen.

Zitat:
Am besten in netto^^
Ganz ehrlich? Nach der Frage liegt mir ein "warten wir doch erst mal, ob du die Prüfung bestehst" auf der Zunge.. Sorry, aber als ausgelernter Industriekaufmann sollte man wissen, dass dein netto dein, und NUR dein Problem ist. Nicht das, deines AGs. Zudem es ja aus gutem Grund verschiedene Steuerklassen gibt.

Wenn du so nach dem Netto fragst - was hast du vor? Willst du das netto eines verheirateten einfordern - also das brutto deutlich höher - weil der mehr rauskriegt, weil er verheiratet ist?

Ganz im Ernst.. sei du mal froh, dass die dich übernehmen. Im Moment isses nämlich totaaaal einfach nen Job zu finden. Insbesondere mit NULL erfahrung.
__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Eauvive für den nützlichen Beitrag:
FreiBir (27.08.2009)

  #5  
Alt 27.08.2009, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 2
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Incognito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
...

Kommst du bitte mal hier rüber?
Ja, genau. Hierhin.. da wo die Realität anfängt.

Sehr schön. Hi.
Hallo bin da



Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
DAS ist im übrigen komplett irrelevant... und das ist auch gut so.
Sollte man denken (damit behaupte ich ja nicht, dass ich das gut finde)



Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Wenn (!!) es zwischen verschiedenen Bundesländern große Gehaltsgefälle gibt, dann liegt das daran, dass dasselbe Gefälle in den Lebenshaltungskosten auftritt... entsprechend hat man von dem "mehr" nichts. In München verdient man nicht mehr als in Dresden, weil in München die Unternehmen einfach zuviel Geld haben...
Hab ich irgendwo nach Lebenshaltungskosten gefragt?
Ist doch mein Problem, wie ich mein Geld ausgebe, ich will einfach nur die Einnahmen wissen, nicht die Ausgaben...


Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Mitte im Krisenkrater.. wenn dein Chef nicht komplett auf den Kopf gefallen ist, weiß der sehr genau, dass du kaum einen andren Job finden würdest, selbst wenn du dich - wie es vernünftig gewesen wäre - rechtzeitig beworben hättest, so dass du jetzt mehr als ein Angebot hast.
Erstmal bin ich nicht derjenige, der schon mit der Ausbildung fertig ist...
Soviel zum Thema rechtzeitig bewerben...

Zweitens sag ich ja nicht, dass ich bei einem schlechtem Angebot sofort dort aufhören würde...man KÖNNTE sich auch noch nach der Ausbildung bewerben...

Drittens KÖNNTE ich auch noch studieren...zumindest eine Alternative...

Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich? Nach der Frage liegt mir ein "warten wir doch erst mal, ob du die Prüfung bestehst" auf der Zunge..
Was hat das denn damit jetzt überhaupt zu tun?
Erstens komplett unsachlich und zweitens hat das mit dem Inhalt meiner Frage eigentlich garnichts zu tun...

Und auch wenn das jetzt wahrscheinlich arrogant rüberkommt:
Darum mache ich mir ehrlich gesagt keine Sorgen



Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Sorry, aber als ausgelernter Industriekaufmann sollte man wissen, dass dein netto dein, und NUR dein Problem ist. Nicht das, deines AGs. Zudem es ja aus gutem Grund verschiedene Steuerklassen gibt.

Wenn du so nach dem Netto fragst - was hast du vor? Willst du das netto eines verheirateten einfordern - also das brutto deutlich höher - weil der mehr rauskriegt, weil er verheiratet ist?
Du versuchst auch mir aus allem einen Strick zu drehen oder?

Na gut, dann gebe ich mich auch mit Brutto zufrieden


Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Ganz im Ernst.. sei du mal froh, dass die dich übernehmen. Im Moment isses nämlich totaaaal einfach nen Job zu finden. Insbesondere mit NULL erfahrung.
Und trotzdem kann es ja nicht schaden, es zu wissen...


Alles in allem:


Man kann auch antworten, ohne eine wirkliche Antwort zu geben

Aber hast dir ja immerhin Mühe gegeben, ausgenommen jetzt mal von der Netiquette


Ist mir schon klar, dass man nicht eine Antwort geben kann, von wegen
"Du wirst 1.753,46 € Brutto verdienen" (Vorsicht, Beispiel, keine Vorstellung)
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 27.08.2009, 17:44
Benutzerbild von Luzi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 144
Bedankte sich: 0
23 Danksagungen in 22 Beiträgen
Luzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Incognito...

Fragen kostet nichts und probieren kann man's ja mal - um gleich zwei Sprüchlein zu deiner (sehr detaillierten) Frage loszuwerden .

Da wir uns grade alle hier völlig unerwartet und zufällig am Rande der Realität treffen:
+ @Eauvive
Incognito: ich denke nicht, dass ein Forum deine Frage beantworten wird, möchte und soll!
Aus sehr vielen Gründen sind die besten Ratgeber für deine Frage Kollegen, Freunde, Familie, Bekannte, ... Hast du's da schon mal probiert?

Ich düs dann mal wieder in die Traumwelt
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 28.08.2009, 09:38
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.343
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden ... es war einmal...

Hallo Incognito,

... in der guten alten Zeit, als es noch eher die Regel als die Ausnahme war dass ein Auszubildender nach erfolgreich absolvierter Lehre in ein, natürlich unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde war es nicht unüblich dass dieses dann eben auf diese Weise besiegelt wurde. Was gab es auch groß zu verhandeln? Das Einstiegsgehalt bzw. der -Lohn orientierte sich am gängigen Tarif, die sonstigen Bedingungen wie Urlaub usw. waren bekannt.

... und so war das nicht nur hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen, so war das auch hier in der richtigen Welt.

Was spricht nun also dagegen diese Vorgehensweise ins Jetzt zu übernehmen?

... und wenn sie nicht gestorben sind...
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 28.08.2009, 16:32
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich versuchs mal damit:

Dieselbe Antwort in kürzer und deutlicher:


In der Regel verdienen die meisten das, was sie verdienen. Sei das, weil sie keine besseren Angebote hatten, weil sie schlecht verhandelt haben oder ihre Qualifikation und Erfahrung schlichtweg Massenware ist.

Entsprechend solltest du kein Angebot annehmen, das unter dem Höchstangebot (inkl. Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Paket etc.) liegt.



Got it?

__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 09.09.2009, 16:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 2
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Incognito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ok ich nehm das mal alles so hin...^^

So ungefähr habe ich hier auch eine Vorstellung, aber ich dachte man könnte hier im Forum vielleicht eine fachmännische und vorallem konkrete Antwort bekommen.

Ich vermute einige haben sich an dem Begriff "VertragsVERHANDLUNGEN" gestört, deshalb wohl auch die vielen Andeutungen von wegen Traumwelt usw.

Ist mir schon klar, dass ich nicht unbedingt groß verhandeln kann, aber ich wollte dies halt generell als Richtwert haben, um zu wissen, ob ich dort eher unterbezahlt würde oder ähnliches.

Aber nun gut, wenn dieses Forum keine Antwort geben kann, möchte oder soll, dann muss ich das wohl so akzeptieren und bedanke mich wenigstens für die "Anstrengungen"
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Abitur oder Übernahme? cehteh Karriere & Job 2 12.04.2009 21:20
Zuschüsse für Übernahme von Azubis Nuyne Karriere & Job 1 17.02.2009 13:38
Übernahme nach der Ausbildung für ungewisse Zeit NicoS Arbeitslosengeld ALG I 3 04.04.2007 12:45
Erfahrungswerte mit Übernahme jabby Praktikum 6 26.02.2007 16:49
zu spät bescheid bekommen wg. übernahme mason79 Allgemeine Fragen 2 19.06.2006 13:23


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.