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#1
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| Hallo erstmal, ich bin der neue. Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr (Anlagenmechaniker für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik) und habe am 17 Dezember einen doppelten Bandscheibenvorfall erlitten. Nun bin ich krank geschrieben und es ist auch kein Ende in sicht. Kann mein Chef mich wegen Krankheit, auch wenn sie über ein halbes Jahr andauert rausschmeißen? Ich habe im Letzten Lehrjahr oft Arbeit und Schule geschwänzt (Arbeit: jeden Monat eine Woche, Schule 30% anwesend) aber gute Noten (durchschnitt 1,9) und praktisch auch sehr weit. Geändert von OhCoJack (16.01.2009 um 22:03 Uhr) |
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#2
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| Hallo Neuer^^, also rausschmeißen wegen Krankheit kann er dich nicht. Deine Probezeit ist schon vorbei. Hmmm glaubst du das deine BFS Noten dich ernsthaft im Betrieb retten? Ich bin sebst Handwerker, Antwort: Doppel Nein!!! Handwerk und oft krank? Nahezu unmöglich!!! Du fragst weil bereits was im argen ist? Ich sage dir, vielleicht schaffst du es unter guten Bedingungen noch "durch die Lehre zu paddeln", aber erreicht hast du nichts. So mein Eindruck. Versteghst du dioch mit den Mitarbeitern gut hast du eine Chance. Fühlen auch die sich benachteiligt und machst du dein eigenes Ding bist du deinen Job los. Wie deine Firma das anstellt, weiß ich nicht, ggf. kannst du klagen und bekommst sogar Recht, wenn du dich an die Gesetze hälst. Kommt es soweit ist dein Betriebsklima im A****, wird dir die Kündigung ausgesprochen, dann im Einvernehmen mit der gesamten Belegschaft, darauf kannst du im Handwerk gefasst sein. Für deine Krankheit kannst du nichts, daher ist die Krankschreibung ja auch begründet und du stehst gesetzlich unter Schutz. Fakt ist das der Grund für deine Krankheit, ein Bandscheibenvorfall absolut unbrauchbar ist für das Handwerk. Regel Nummer eins bezüglich Krankheiten im Handwerk : " eine einmalige Grippe ist okay, Schnupfen und Rückenschmerzen existieren im Wortschatz eines Handwerkers nicht!" Klingt hart, steht auch nirgendwo, ist aber so viel Erfolg MFG |
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#3
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| schon 2 Lehrjahre hinter dir hast, ist es unangebracht nun schlapp zu machen. Zu prüfen wäre die Frage, ob du zur Prüfung zugelassen wirst. Also mal ein Gespräch mit der Handwerkskammer führen. Wenn die sagen ja, die Fehlzeiten machen nichts aus, weil du ansonsten gute Chancen zu einer erfolgreichen Ablegung der Abschlussprüfung hast, dann würde ich dies auch durchziehen. Sonst wären ja 2 volle Jahre für dich verloren. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |