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#1
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| Hallo, ich bin 18 Jahre alt und fange im August meine Ausbildung an. Ich möchte gerne noch im 1. Ausbildungsjahr ausziehen. Hintergrund ist nicht das ich unbedingt alleine wohnen möchte, im Gegenteil ich bin der Meinung, dass man am besten zu Hause wohnen bleiben sollte bis man die Ausbildung abgeschlossen hat, denn finanziell ist das ja nicht so toll. Aber ich kann einfach nicht mehr zu Hause wohnen. Ich wohne mit meinem Vater seit einigen Monaten wieder alleine nachdem er sich von meiner Stiefmutter getrennt hat. Mein Vater ist arbeitslos geworden d.h. wir bekommen Hartz 4. Zu Hause ist es nicht mehr auszuhalten!!! Das geht aber schon seit Jahren so ich wollte schon vor einem Jahr ausziehen mit so einer Jugendhilfe aber mein Vater wollte mir den Antrag nicht unterschreiben (ich war da noch 17). Zu dem Verhältnis möchte ich nur sagen das ich ziemlich oft Beleidigungen ausgesetzt bin und mein Vater wenn er zu Hause ist mir nie zuhört. Er ist den ganzen Tag unterwegs oder bei meinem Geschwistern, also ich muss zu Hause alles alleine machen. Ich würde im ersten Ausbildungsjahr 555€ Brutto verdienen. Die Frage ist jetzt: bekomme ich dann mein Kindergeld oder steht das weiterhin meinem Vater zu wenn ich nicht mehr zu Hause wohne? Da meine Mutter gestorben ist bekomme ich eigentlich noch Waisengeld, was ja im Moment mit dem Hartz 4 verrechnet wird. Bekomme ich dieses dann wenn ich eine eigene Wohnung habe? Und wie sieht es dann mit Zuschüssen aus wie zb. BAB, Wohngeld oder ähnliches? Ich wäre froh wenn mir jemand weiter helfen könnte. Schon mal vielen Dank |
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#2
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| Hallo itoleinchen, ich bin auch während meiner Ausbildung ausgezogen und habe BAB bezogen. Dazu musst du allerlei Formulare ausfüllen, unter anderem muss auch dein Vater seine Vermögensverhältnisse bzw. sein monatliches Einkommen mitteilen. Auch die Höhe der Miete musst du schon angeben können. Für mich hat sich der Aufwand schon gelohnt. Erkundige dich doch einfach einmal bei der Agentur für Arbeit Die können dich sicherlich umfangreich beraten. |
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