| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich versuche hier mal meine Situation darzustellen,...nicht so einfach! Ich bin 34 Jahre alt und ohne abgeschlossene Ausbildung. Nachdem mein erster Sohn geboren wurde habe ich in dem Betrieb,in dem ich vorher gelernt habe, als Verkaufskraft gearbeitet.Später drei Jahre in einer Bäckerei, dann den Pflegehilfskurs besucht. Die Arbeitszeit in der Pflege läßt sich bei alleinerziehenden nur schwer umsetzten.(WE´Arbeit, Sonn- und Feiertag..,Schichtdienst..) Im November letzten Jahres habe ich wieder einen Antrag gestellt (Hartz4),nachdem ich bei meinem Lebensgefährten ausgezogen bin. In dieser Zeit habe ich ein KLeingewerbe angemeldet als Massagetherapeutin(Ausbildung selbst gezahlt),hatte aber nur hin und wieder mal eine Anwendung. Als ich im November bei der ARGE war, fragte ich gleich, ob es die Möglichkeit gibt, das Gewerbe weiterhin zu betreiben. Es wurde alles geprüft, mein Konzept war angenommen und meine Einkommensberechnung gemacht. Aus persönlichen Gründen (Schweinegrippevirus) konnte ich eine ganze Zeit nicht Massagen geben und die Kunden blieben weg. Keine Zahlung vom Amt, somit kein Geld für Werbung...etc. Ich habe das Gewerbe abgemeldet, da ich seit vier Monaten nix verdiene. Ich habe es so satt, so rum zumachen.Nix vernümpftiges,keinen Abschluß zu haben u.s.w. Da ich mein Konzept mit der Körperarbeit speziell für Familien geschrieben habe(Kindermassagen,bei Stress, Aggressionen,Lernschwäche,Konzentrationsschwäche.. ),Kurse für Eltern um die Massage zu lernen,Paarmassagen,Meditationskurse für Kinder in versch. Altersgruppen u.v.m., wünsche ich mir eine Ausbildung zu machen,mit pädagogischen Abschluss! So könnte ich später meinen "Traum" kombinieren,aber habe eben auch die Chance wieder in einem Angestelltenverhältniss zu arbeiten. Die einzigste Möglichkeit, die ich habe(Hauptschulabschluß) wäre die Weiterbildung zur Heimerzieherin. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt im Umgang mit Kinder,Jugendlichen und Behinderten, die in psychisch Belasteten Situationen leben. Wohngruppen,Jugendeinrichtungen,Beratungsstellen,A rbeit direkt in den Familien vor Ort ... Es wäre die perfekte Ergänzung zu meiner bisherigen Tätigkeit und bringt mir noch den gewünschten Abschluß. Die Weiterbildung geht 1 Jahr in Vollzeit und man teilte mir mit ( jetzt kommt der hacken), das ich einen Arbeitgeber finden muss, der mich nach dem ! Jahr auch einstellt!! Gut , habe ich gedacht, dann machste halt so lange Praktikas, bis jemand von dir angetan ist..und dir diese Chance gibt! tja, denkste....ich kann nur , insgesamt, 12 Wochen im Jahr Praktikum machen und auch nur 3 Wochen am Stück bei dem selben Arbeitgeber!!! ![]() hmm, ich habe jetzt eine Liste von der Schule bekommen, wo alle Einrichtungen in der Stadt aufgelistet sind, bei denen ich Praktikum machen kann. Aber nach 3 Wochen wird mir doch kein Mensch einen Arbeitsvertrag anbieten..wie soll das gehen??? Ich müsste doch schon ein paar Monate dort sein, das man erkennt, das ich für einen pädagogischen Beruf geeignet bin! Was mache ich, wenn die ARGE sagt: Nööööö, das zaheln wir ja garnicht..!! Ich habe ja nichts schriftliches oder so, in der Hand! Ich bin echt überfragt. Viell. hat ja jemand etwas ähnliches erlebt?? Bitte um Rat , es geht für mich wirklich um sehr viel.Sonst mühe ich mich wieder ein Jahr ab und nix kommt dabei rum! ![]() Ganz liebe Grüße von der Mimi |
|
#2
| ||||
| ||||
| Das ist wirklich eine sehr schwierige Situation. Womöglich müsstest Du ganz andere Lösungsansätze finden. Zunächst folgende Frage: Ist die Berufsbezeichnung Erzieher/in - Jugend- und Heimerziehung? Bist Du Dir sicher, dass Du für diesen Beruf eine Ausbildungsstelle mit Hauptschulabschluss finden könntest? Im BERUFENET heißt es dazu: Zitat:
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche Ich habe mal ein paar ausgeschriebene Ausbildungsstellen-Angebote durchgesehen. Da wurde überall mittlerer Schulabschluss als Voraussetzung verlangt.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
die Berufsbezeichnung lautet: kirchlich anerkannte Heimerzieherin! Sie ist dem staatl. Erzieher fachlich gleichgestellt. Man ist mit dem Abschluß auch eine Pädagogische Fachkraft.Wird nur noch schlechter bezahlt ![]() Diese Ausbildung ist von den Diakonien erarbeitet worden,wenn ich das so sagen darf! Glaube mir,erkundigt habe ich mich die letzten 6 Jahre über alles mögliche!!! Hast du denn einen Einfall, was die neuen Lösungsansetze angeht?? Ich wäre sehr dankbar, denn ich habe keine Idee mehr... LG Mimi |
|
#4
| ||||
| ||||
|
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
Mimi010 (19.02.2010) | ||
|
#5
| |||
| |||
| Hallo melete, danke für den Tip.Hab gleich mal berechnet, was mir da so zu stehen könnte... ![]() Nein, im ernst...mei´n erstes Problem ist ja, das ich die Weiterbildung schon mal gar nicht allein bezahlen kann. Das sind 5.500 Euro und müsste vom AA übernommen werden, wenn ich denn dann einen aG finde , der mir VORHER zusagt mich NACHHER einzustellen. Ich werd noch ********...viell. ist der Zug auch echt abgefahren... ![]() Hab eben noch in den Nachrichten gehört, das bis 2013 noch 40.000 Erzieherinnen benötigt werden, wegen den steigenden Betreuungsbedarf von Kindern und Jugendlichen....es ist zum heulen.... Danke dir! Mimi |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
Lass uns erst mal an dem Punkt "Mögliche Ausbildung für Dich" weiter überlegen. Dazu jetzt 2 Fragen: 1) Gibt es die o.g. Ausbildung NUR gegen Bezahlung? Und auch im Falle von Antwort ja: 2) Käme BAB für Dich infrage?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
|
#7
| ||||
| ||||
| Ich sage Dir noch, was mir durch den Kopf geistert: Für eine Erstausbildung könnte BAB infrage kommen. Mit BAB wärst Du von ALG II und irgendwelchen unrealistischen, offenbar nicht sehr fachkundig gestellten Bedingungen, die man Dir dort aktuell zumutet, weg. Wenn die von Dir ins Auge gefasste Ausbildung nur mit Bezahlung angeboten wird, könnte man andere Ausbildungen überlegen. Gibt es Schwierigkeiten mit betrieblicher Ausbildung, weil meist nur Realschulabsolventen eingestellt werden, könnte auch eine schulische Ausbildung infrage kommen, z.B. im Bereich Kinderpflege (ist nur ein Beispiel). U.U. gibt es die Möglichkeit, mit einer Berufsausbildung auch gleich den Realschulabschluss zu bekommen. Dann hättest Du hinterher beides und viel bessere Chancen. Dies würde Dir bessere Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Beruf und auch diverse zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. Nun muss ich mich für heute erst einmal ausklinken. Man liest sich?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
![]() Also,es wäre ja auf jeden Fall eine Erstausbildung, daher käme BAB schon in Frage...gut,ich wäre dann vom Amt weg.. DIe genannte Ausbildung wäre nur so als bezahlbare Weiterbildung zu bekommen oder als nebenberufliche Weiterbildung über drei Jahre. Eine schulische Ausbildung wäre mit dem Schulabschluß nur als Fachkraft für Pflegeassistens möglich.Damit verfehle ich aber den pädagogischen Ansatz! Ich könnte in den drei Jahren dann den Realschulabschluss mit machen. Kinderpfleger( sozialpädagogische Assistentin) nur mit mittlere Reife! hmm,ich werde auch nochmal recherchieren...viell. gibt es ja noch eine Möglichkeit....Danke dir bis hierhin! Das mit dem BAB hat ich echt nicht auf dem Zettel! Liebe Grüße Mimi |
|
#9
| |||
| |||
| Wie wäre es denn mit einer Ausbildung zum Masseur/ medizinischer Bademeister. Du hast ja schon Vorkenntnisse und vielleicht zahlt das Arbeitsamt das eher. Und unter folgendem Link steht, dass man nur einen Hauptschulabschluß braucht. Ausbildung - Masseur und Medizinischer Bademeister |
|
#10
| |||
| |||
| Hallo Teeblatt, ja, das habe ich eben auch schon durch gespielt. Die Schule kostet bei uns 250,- Euro im Monat.Wenn das AA das nicht zahlt, hab ich wieder ein Problem.Hab gerade entdeckt , das das BAB ja nur bei einer betrieblichen Ausbildung gezahlt wird! Und das ist eine schulische Ausbildung.Bafög kann ich auch nicht mehr beantragen. Aber ich werde es auf jeden Fall versuchen!Auch wenn das AA sagt, ich muss erstmal einen Arbeitgeber finden, der mich dananch einstellt!! |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitgeber-Umfrage zum Thema Weiterbildung: Selbst ist der Mitarbeiter! | Franky | Tägliche Schlagzeilen | 0 | 09.04.2009 20:35 |
| Weiterbildung: Betriebswirt + weitere Möglichkeiten? | flash_87 | Weiterbildung | 10 | 27.03.2009 12:41 |
| Weiterbildung (Förderung ohne Hartz IV-Bezug)? | MW1985 | Weiterbildung | 2 | 11.10.2008 17:26 |
| Abbruch der Weiterbildung? | Rhodos | Weiterbildung | 1 | 01.10.2008 08:08 |
| Weiterbildung: Mir wurde eine Frist gesetzt.. | Diego | Weiterbildung | 1 | 03.09.2007 17:32 |