Welche Möglichkeinen im Bereich Ünterstützung während der Ausbildung habe ich??
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Welche Möglichkeinen im Bereich Ünterstützung während der Ausbildung habe ich??

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  #1  
Alt 04.05.2007, 17:05
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Jacky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Welche Möglichkeinen im Bereich Ünterstützung während der Ausbildung habe ich??


Hallo ihr Lieben.
Mein Freund kann nicht mehr zu Hause wohnen.Er ist in der Ausbildung und verdient 280€.Er hat jetzt eine Wohnung gefunden wo ihm schon der Mietvertrag angeboten wurde.
Welche Ünterstützungen stehen ihm zu?
Welche Anträge kann er stellen?
Steht ihm auch Geld für Möbel zu??
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte!!
Es ist echt wichtig.
Danke schon mal.

Jacky
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  #2  
Alt 04.05.2007, 18:56
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wie alt ist dein Freund? Unter 25?

Dann gilt dies:

§ 22 SGB II

Zitat:
2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen
Auf deutsch heisst das: Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zu versorgen. Üblicherweise werden die jungen Leute auf die elterliche Wohnung verwiesen. Ausnahmen werden nur in besonders prekären nachweisbaren Situationen gemacht.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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