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#1
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| Ich bin 21 und befand mich bis vor kurzem in der ausbildung im 2. lehrjahr. Durch Abteilungsschließungen musste mir leider gekündigt werden, jedenfalls bin ich derzeit auf der suche nach einer neuen Lehrstelle. Ich habe am anfang meiner Ausbildung eine eigene Wohnung bezogen, und hatte damals auch BAB bekommen. Allerdings nur vorläufig, weil damals der richtige einkommenssteuerbescheid meiner eltern noch nicht fertig war. Ich bin damals auch nur ausgezogen, weil mir das BAB zugesichert wurde, ohne dem hätte ich mir nie eine eigene Wohnung leisten können. Jedenfalls wurde mir BAB von 412 euro monatllich gewährt, bis ich den richtigen einkommenssteuerbescheid abgegeben hatte, da wurde neu berechnet, und was kam raus? Dass meine Eltern zuviel verdienen, und deshalb für mich unterhaltspflichtig sind. Da meine Eltern getrennt sind, wurde der Unterhalt geteilt, meine Mutter war damit einverstanden, nur mein Vater weigert sich, an mich Unterhalt zu zahlen. Nun ja, jetzt bekomme ich Arbeitslosengeld, was nicht gerade ausreicht (60% von meinem kleinen lehrlingsgeld), den unterhaltsteil von meiner mutter und eben kindergeld. Wohngeld konnte ich nicht beantragen, weil ich zu wenig arbeitslosengeld bekomme, da sollte ich in die arge aber für ALGII muss ich ja wieder das einkommen der eltern angeben, und da heißt es wieder, meine eltern haben zuviel und sind mir unterhaltspflichtig. Naja zurück zu meinem Vater kann ich auch nicht mehr ziehen. Was soll ich da jetzt noch tun, ich dachte die eltern sind unterhaltspflichtig, bis man ne ausbildung abgeschlossen hat. Aber was ist, wenn keiner zahlen will? Jugendamt ist nicht mehr für mich zuständig, kann ich mich noch irgendwo hinwenden? |
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#2
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| Zitat:
In solchen Fällen wendet man sich an die IHK. Üblicherweise helfen die Auszubildenden, die von einer Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes betroffen sind, und vermitteln diese in andere Betriebe. Zitat:
Du unterliegst der U25-Regelung. Deine Eltern sind für dich finanziell verantwortlich, ob denen das passt oder nicht. Kläre das bitte familienintern. Wenn es zu keiner Einigung kommt, wende dich an das Sozialamt und bitte um Hilfe. Eine derartige Vorgehensweise sollte man aber vermeiden, um die Familienbande nicht über Gebühr zu belasten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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