Widerspruch gegen BAB-Ablehnungsbescheid
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Widerspruch gegen BAB-Ablehnungsbescheid

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 02.02.2009, 16:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
daniol befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Widerspruch gegen BAB-Ablehnungsbescheid


Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen Antrag auf Weiterbewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe gestellt und vorgestern lag der Ablehnungsbescheid in meinem Briefkasten ... toll! Seit knapp 1 1/2 Jahren beziehe ich schon Berufsausbildungsbeihilfe, da aber mein Vater seit nunmehr einem Jahr berufstätig ist, ist das Einkommen meiner Eltern zu hoch und sie wären verpflichtet, mir monatlich knapp 300,- € Unterhalt zu leisten. Dies würden sie auch tun. Das Problem ist nur, dass sie im Moment sowieso schon einiges zu zahlen haben; sie finanzieren den Umzug meiner Schwester und diverse Ratenzahlungen. Und ich habe es langsam satt, immer wieder meinen Eltern "auf der Tasche zu liegen". Ich würde ja auch einen Nebenjob machen, aber das ist mir die nächsten Monate nicht möglich, da ich sowieso schon einige Schwierigkeiten in der Berufsschule habe und die Zwischenprüfung jetzt meine ganze Zeit in Anspruch nehmen. Das klingt jetzt wie eine Ausrede, soll es aber nicht sein.

Nun habe ich mich im Internet informiert, dass es einen Freibetrag bei mir in Höhe von 55,- € und bei meinen Eltern in Höhe von 511,- € gibt, falls eine Unterbringung außerhalb des Wohnortes notwendig ist. Ich wohne in Leipzig, meine Eltern wohnen in Berlin, demzufolge ist eine Unterbringung außerhalb des Wohnortes notwendig. Das Amt interpretiert aber in dem "notwendig", dass ich extra für die Ausbildungsstelle den Wohnort gewechselt habe. Dies ist aber nicht der Fall! Aber weder im Gesetz, noch anderswo ist etwas davon zu finden, dass der Auszubildende "unmittelbar" den Haushalt seiner Eltern verlassen musste um den Freibetrag zu bekommen. Wie gesagt, das Amt interpretiert dies hinein.

Und jetzt endlich zu meiner Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass der Freibetrag doch auf mich und meine Eltern zutrifft?

Falls mir irgendjemand helfen könnte, wäre es genial. Ich bedanke mich schon im Voraus und hoffe, dass man es auch versteht ... Danke, daniela
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 02.02.2009, 18:43
Profi
 
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 205
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 12 Beiträgen
mousepad89 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Das Amt interpretiert aber in dem "notwendig", dass ich extra für die Ausbildungsstelle den Wohnort gewechselt habe. Dies ist aber nicht der Fall!
Hallo, also das ist ein wenig verwirrend. Vorab einmal hierzu: Du hast NICHT NUR wegen der Ausbildungsstelle deinen Wohnort verlassen? Dann hast du ohnehin weniger Anspruch auf BAB, Voraussetzung für BAB ist, das du für die Ausbildung woanders wohnen musst. Also hat das Amt doch richtig interpretiert, du bist für eine Ausbidungsstelle umgezogen...demzufolge müsste dir eigentlich BAB zustehen.

Das mit den Eltern auf der Tasche liegen, ja das ist so eine Sache. Fakt ist dein vater verdient wieder, demzufolge müssen sie zahlen. Mal eine Gegenthese, sehr sozial von dir das du deinen Eltern nicht auf der tasche liegen willst, sondern lieber mir, weil deine Eltern Ratenzahlungen machen müssen

Ist das das Problem der Allgemeinheit, nur mal zum nachdenken.

ABER der fall sollte nochmal geprüft werden. Ist das Einkommen deiner Eltern groß genug geworden, muss deine Schwesetr eben alleine umziehen und die raten müssen gekürzt werden, so sehe ich das, gleichzeitig sollst du nicht auf deine Rechte verzichten. Hast du Schwierigkeiten deinen Lebensunterhalt zu decken, hast du meiner Ansicht nach Anspruch auf BAB, soviel das die Beihilfe mit dem Unterhalt deiner Eltern zum Leben reichen und dem Mindestsatz entsprechen. FERTIG.

Viel Erfolg MFG
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vorsicht bei Widerspruch Konstrukteur ALG II/Hartz IV 2 02.07.2007 17:44
Widerspruch gegen Beischeid Paula Br. ALG II/Hartz IV 2 28.10.2005 09:59


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.