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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Antrag auf Weiterbewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe gestellt und vorgestern lag der Ablehnungsbescheid in meinem Briefkasten ... toll! Seit knapp 1 1/2 Jahren beziehe ich schon Berufsausbildungsbeihilfe, da aber mein Vater seit nunmehr einem Jahr berufstätig ist, ist das Einkommen meiner Eltern zu hoch und sie wären verpflichtet, mir monatlich knapp 300,- € Unterhalt zu leisten. Dies würden sie auch tun. Das Problem ist nur, dass sie im Moment sowieso schon einiges zu zahlen haben; sie finanzieren den Umzug meiner Schwester und diverse Ratenzahlungen. Und ich habe es langsam satt, immer wieder meinen Eltern "auf der Tasche zu liegen". Ich würde ja auch einen Nebenjob machen, aber das ist mir die nächsten Monate nicht möglich, da ich sowieso schon einige Schwierigkeiten in der Berufsschule habe und die Zwischenprüfung jetzt meine ganze Zeit in Anspruch nehmen. Das klingt jetzt wie eine Ausrede, soll es aber nicht sein. Nun habe ich mich im Internet informiert, dass es einen Freibetrag bei mir in Höhe von 55,- € und bei meinen Eltern in Höhe von 511,- € gibt, falls eine Unterbringung außerhalb des Wohnortes notwendig ist. Ich wohne in Leipzig, meine Eltern wohnen in Berlin, demzufolge ist eine Unterbringung außerhalb des Wohnortes notwendig. Das Amt interpretiert aber in dem "notwendig", dass ich extra für die Ausbildungsstelle den Wohnort gewechselt habe. Dies ist aber nicht der Fall! Aber weder im Gesetz, noch anderswo ist etwas davon zu finden, dass der Auszubildende "unmittelbar" den Haushalt seiner Eltern verlassen musste um den Freibetrag zu bekommen. Wie gesagt, das Amt interpretiert dies hinein. Und jetzt endlich zu meiner Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass der Freibetrag doch auf mich und meine Eltern zutrifft? Falls mir irgendjemand helfen könnte, wäre es genial. Ich bedanke mich schon im Voraus und hoffe, dass man es auch versteht ... Danke, daniela |
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#2
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| Zitat:
Das mit den Eltern auf der Tasche liegen, ja das ist so eine Sache. Fakt ist dein vater verdient wieder, demzufolge müssen sie zahlen. Mal eine Gegenthese, sehr sozial von dir das du deinen Eltern nicht auf der tasche liegen willst, sondern lieber mir, weil deine Eltern Ratenzahlungen machen müssen ![]() Ist das das Problem der Allgemeinheit, nur mal zum nachdenken. ABER der fall sollte nochmal geprüft werden. Ist das Einkommen deiner Eltern groß genug geworden, muss deine Schwesetr eben alleine umziehen und die raten müssen gekürzt werden, so sehe ich das, gleichzeitig sollst du nicht auf deine Rechte verzichten. Hast du Schwierigkeiten deinen Lebensunterhalt zu decken, hast du meiner Ansicht nach Anspruch auf BAB, soviel das die Beihilfe mit dem Unterhalt deiner Eltern zum Leben reichen und dem Mindestsatz entsprechen. FERTIG. Viel Erfolg MFG |
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