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#1
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| Ich, 24, befinde mich zur Zeit noch in einer betrieblichen Ausbildung. BAB bekomme ich nicht. Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Da ich mich aber mit 25 immer noch in der Ausbildung befinde, nun meine Frage: Kann ich nach dem 25. Lebensjahr Wohngeld o.ä. beantragen? |
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#2
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| Wohngeld kann man nur beantragen, wenn man sich grundsätzlich selber mit dem Geld, das man verdient, versorgen kann, da Wohngeld nur ein Zuschuss und keine Sicherung ist. Da wirst du wohl schlechte Karten haben. Lg |
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#3
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| Warum denn? Das hängt doch ganz von der Höhe der Azubivergütung ab sowie von der Miete, um die es geht. Im Internet gibt es viele Wohngeldrechner. Einfach mal ausprobieren. z.B. hier: Ingo Turski: Wohngeld-Berechnung |
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#4
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| Als ich beim Wohngeldamt war wurde mir das so gesagt. |