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#1
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| Hey, hab da mal eine Frage. Habe seit kurzem eine Ausbildung in einer Tierklinik angefangen. In dieser Klinik muss ich künftig einmal im Monat Wochenenddienst machen. Das heißt, morgens von 8-11.00Uhr ca. und nachmittags von 16.-18.00Uhr. Außerdem muss man rund um die Uhr, von Freitags, ab 17.00Uhr, bis Montags um 06.00Uhr bereit sein, sofort auf Anruf innerhalb kürzester Zeit in der Klinik zu sein. Nun bin ich ja auch erst 16 Jahre, daher wollte ich mich mal erkundigen, ob es überhaupt "zulässig" ist, dass ich beispielsweise mitten in der Nacht zur Arbeit gerufen werde ? (Jugendschutzgesetz?!) Okay dann habe ich noch eine Frage. Werde jetzt zum 15.Dez. meinen Mietvertrag unterschreiben. Kann ich da dann trotz BAB, auch Wohngeldzuschuss beantragen ? Muss dieser genehmigt worden sein, bevor ich meinen Mietvertrag unterschreibe ? Danke im vorraus |
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#2
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| Hallo?! |
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#3
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| Zitat:
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__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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