Wochenendarbeit für Azubi unter 18 `?
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Wochenendarbeit für Azubi unter 18 `?

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  #1  
Alt 05.12.2009, 09:32
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Hey, hab da mal eine Frage.
Habe seit kurzem eine Ausbildung in einer Tierklinik angefangen.
In dieser Klinik muss ich künftig einmal im Monat Wochenenddienst machen.

Das heißt, morgens von 8-11.00Uhr ca. und nachmittags von 16.-18.00Uhr.
Außerdem muss man rund um die Uhr, von Freitags, ab 17.00Uhr, bis Montags um 06.00Uhr bereit sein, sofort auf Anruf innerhalb kürzester Zeit in der Klinik zu sein.

Nun bin ich ja auch erst 16 Jahre, daher wollte ich mich mal erkundigen, ob es überhaupt "zulässig" ist, dass ich beispielsweise mitten in der Nacht zur Arbeit gerufen werde ? (Jugendschutzgesetz?!)


Okay dann habe ich noch eine Frage.
Werde jetzt zum 15.Dez. meinen Mietvertrag unterschreiben.
Kann ich da dann trotz BAB, auch Wohngeldzuschuss beantragen ?

Muss dieser genehmigt worden sein, bevor ich meinen Mietvertrag unterschreibe ?

Danke im vorraus
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  #2  
Alt 08.12.2009, 19:38
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Hallo?!
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  #3  
Alt 09.12.2009, 00:03
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Zitat:
Zitat von LemoOn Beitrag anzeigen
Hey, hab da mal eine Frage.
Habe seit kurzem eine Ausbildung in einer Tierklinik angefangen.
In dieser Klinik muss ich künftig einmal im Monat Wochenenddienst machen.

Das heißt, morgens von 8-11.00Uhr ca. und nachmittags von 16.-18.00Uhr.
Außerdem muss man rund um die Uhr, von Freitags, ab 17.00Uhr, bis Montags um 06.00Uhr bereit sein, sofort auf Anruf innerhalb kürzester Zeit in der Klinik zu sein.

Nun bin ich ja auch erst 16 Jahre, daher wollte ich mich mal erkundigen, ob es überhaupt "zulässig" ist, dass ich beispielsweise mitten in der Nacht zur Arbeit gerufen werde ? (Jugendschutzgesetz?!)


Wende dich mal an Dr. Azubi: DGB-Jugend ~ Online-Beratung

Du bist minderjährig, und ich gehe davon aus, dass nicht alles, was man von dir verlangt, auch eingefordert werden kann. Denkbar und möglich sind aber Ausnahmeregelungen.

Die nächste Frage wäre natürlich, ob du dich noch in der Probezeit befindest. Wenn du da unangenehm auffällst, wird dich der Ausbilder vermutlich kündigen. Im übrigen sehe ich das so, dass du diese Ausbildung gewollt und bekommen hast - mit allen Vor- und Nachteilen.


Okay dann habe ich noch eine Frage.
Werde jetzt zum 15.Dez. meinen Mietvertrag unterschreiben.
Kann ich da dann trotz BAB, auch Wohngeldzuschuss beantragen ?

Unterstützungsanträge zu stellen ist nicht strafbar. Das Schlimmste was geschehen kann, ist, dass diese nicht bewilligt werden. Stelle Anträge für Wohngeld und für ALG II.


Muss dieser genehmigt worden sein, bevor ich meinen Mietvertrag unterschreibe ?

Bevor ein Mietvertrag unterschrieben werden kann, muss sichergestellt sein, dass man alle Pflichten aus diesem Vertrag auch erfüllen kann, d.h. man muss die Miete zahlen können. Das wiederum setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterstützungsanträge bewilligt wurden. Es muss auch geklärt werden, was passiert, wenn du deine Lehrstelle verlierst (Kündigung in der Probezeit) und sich alle Bewilligungen damit in Schall und Rauch auflösen, und somit dann ein Mietvertrag aus eigenen Mitteln zu bedienen ist.

Du bist minderjährig, also müssen deine Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstige Bevollmächtigte vertragsbindene Unterschriften leisten und Anträge stellen.

Danke im vorraus

..............................
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