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#1
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| Hallo zusammen, Ich habe eine kurze frage. Darf man zwei Mietwohnungen gleichzeitig mieten also in zwei Mietverträgen gleichzeitig gebunden sein, wenn man es bezahlen kann? Wie sieht das aus? LG Robs |
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#2
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| Hallo Robs, ... natürlich, du musst dich nur für einen Erstwohnsitz entscheiden. Worum geht es bei dir denn genau?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Und zwar will meine Freundin ausziehen. Wir sind aber auf den Mietvertrag zusammen eingeschrieben. Ich habe mir halt gedacht dass es nichts schlimmes ist, wenn sie wo anders wohnt und trotzdem noch hier im Mietverhältnis mit drin ist, solang ich die Miete pünktlich überweise, oder? |
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#4
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| Die Frage ist auch, ob du oder deine Freundin Unterstützung der öffentlichen Hand erhalten, also z.B. ALG II/Hartz IV. Ein weiteres mögliches Problem wäre ein Zweitwohnsitzsteuer. Falls Unterstützungsanträge gestellt werden, ergibt sich aus dem Hauptwohnsitz die örtliche Zuständigkeit der unterstützenden Behörde. Ausserdem müssen die Einwohnermeldegesetze der jeweiligen Bundesländer beachtet werden. Möglicherweise ergibt sich aus dem Meldegesetz die Pflicht zur Abmeldung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| auszieht muss sie auch aus dem Vertrag raus. Es sei denn du willst, dass sie weiterhin auch die rechtliche Verpflichtung der Mietzahlung und allem was dazugehört hat. Das muss aber mit dem Vermieter vorerst abgeklärt werden !! Der entscheidet, ob und wie sie daraus entlassen wird. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#6
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| Aber was hat sie denn für Pflichten, außer das Geld zu zahlen? Und selbst das mach ich ja alleine. Auch alle anderen Pflichten kann ich alleine erledigen. Und solange das stimmt, ist es doch schnurzpipe ob sie bei mir wohnt oder nicht oder? |
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#7
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| Hallo RjJena, ... in diesem Fall sollte deine Freundin zusehen dass der Vermieter sie aus dem Mietvertrag heraus lässt, was er meines Wissens allerdings nicht muss. Zitat:
Wenn deine Freundin weiter im Mietvertrag steht kann sie jederzeit zur alleinigen Begleichung von Zahlungen jeglicher Art in die Pflicht genommen werden, egal ob sie dort noch wohnt oder nicht.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#8
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| allein sind nicht alle Vertragspflichten die man bei einem Mietvertrag eingeht. Da wäre z.B. erst mal der Vertrag durchzulesen. Es können auch Versicherungstechnisch Fälle eintreten in denen der Vermieter ans Geld des Mieters heranwill. Platzt z.B. ein Waschmaschinenschlauch und verursacht einen teuren und aufwändig zu behebenden Wasserschaden der dazu meinetwegen noch andere Wohnungen die unterhalb liegen schädigt, dann wird der Vermieter wohl zurecht sagen: Ich habe zwar eine Gebäudeversicherung die für Schäden an wasserführenden Leitungen die mich betreffen zahlt, aber nicht wenn der Schaden durch eine Waschmaschine die der Mieter betreibt verursacht werden. Deshalb wäre hier eine entsprechende Haftpflicht des Mieters zuständig. Gibt ja auch Haftpflichtversicherungen welche Glasbruch und andere Schäden am gemieteten Objekt einschliessen. Deshalb liegt es im Interesse des Vermieters seinen Vertrasgspartner so lange im Vertrag zu behalten bis dieser rechtsmässig aufgelöst wurde. Kann auch sein, dass er dan mit dir einen anderen Vertrag machen will. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#9
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| Danke für die Info, aber ich habe Haftpflicht und Hausratsversicherung abgeschlossen, die auch meine Freundin miteinschließen. |