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#1
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| Hallo! Es gibt bestimmt schon massenhaft Beiträge über Zweitausbildung, aber ich frag einfach mal nochmal nach: Ich bin 27 (eigene Wohnung) und habe vor eine betriebl. Ausbildung zu machen, da ich aber schon einen Studienabschluss als Designerin habe, wäre dies jetzt meine Zweitausbildung. Ich habe gelesen, dass es dann also kein Bafög oder BAB mehr für mich gibt, aber vielleicht Wohngeld, oder ergänzendes ALGII. Grund für meine Ausbildung ist eine Orientierung in eine andere berufliche Richtung, aber ich kann mir vorstellen, dass das von Ämtern nicht gerade mit Zuschüssen gefördert wird. Bis jetzt bin ich jedenfalls noch im Bewerbungsverfahren. Aber so langsam taucht die Frage auf, ob ich das richtige tue? Hat jemand Erfahrung in einer ähnlichen Situation? DAnke für Antworten |
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#2
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| ALG II kannst du als Unterstützung bei einer Zweitausbildung leider vergessen...solang du zwei Arme mit Händen ran hast, kannst du deren Meinung nach eine Nadel halten und bist somit abreitsfähig. ALG II kann nur beziehen, wer sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt - im Falle einer Zweitausbildung würdest du dich dem Arbeitsmarkt entziehen und hast somit auch keinen Anspruch auf Unterstützung. Was evtl. noch möglich wäre: BAB, da es sich um eine betriebliche Ausbildung handelt. Wohngeld kannst du ebenfalls beantragen. Leider gibts jetzt nur noch Kindergeld bis 25, also nichts mehr für dich. Würdest du bei der Ausbildung was verdienen? Zum Leben wird es wahrscheinlich nicht reichen...evtl. könntest du am Wochenende nebenbei arbeiten? LG Curly |
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#3
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| Danke für die Antwort, Curly_Berlin! Ja, ich würde bei der Ausbildung was verdienen, aber wie du schon sagst, zum Leben mit eigener WOhnung reicht's bestimmt nicht. Ich werde mich nochmal weiter über BAB und Wohngeld informieren, irgendeinen Weg muss es doch geben. Weiß vielleicht noch jemand, ob das Recht auf Wohngeld was mit dem Einkommen/Vermögen der Eltern zu tun hat?? Wenn man am anderen Ende der Republik wohnen würde, hat man doch quasi gar nichts mehr miteinander zu tun... |
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#4
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| Der Anspruch auf Wohngeld hat nichts mit elterlichem Einkommen oder dergleichen zu tun. Die nötigen dich auch nicht, wieder zu deinen Eltern zurückzuziehen LG Curly |
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