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| Hallo, ich habe mir alle Beiträge zum Thema Zweitausbildung durchgelesen, habe aber leider nicht die Kerninformationen erhalten, welche wichtig für die Beantwortung meiner Fragen sind. Ich habe folgendes Problem: Ich bin seit Juli diesen Jahres gelernter Holzbildhauer. Wie Ihr euch sicherlich vorstellen könnt, schnitzen die Asiaten für 10 Cent/Pro Stunde schneller als wir (soll nix diskriminierendes bedeuten, ist einfach so), die CNC-Fräse ebenso und zu viel Geld hat heute auch keiner mehr für Holzkunst, daher finde ich auch in zehn Jahren keine Anstellung in diesem Bereich, der Beruf stirbt gerade. Nun will ich eine Zweitausbildung machen als KFZ-Mechatroniker, bin mir zur Berufswahl sicher, habe schon Praktikas hinter mir. Nun habe ich einen Betrieb gefunden, der bereit wäre, mich im nächsten Jahr auszubilden. Er gibt mir aber klar und deutlich zu verstehen, bei einer Zweitausbildung bekommen wir keinerlei Zuschuss vom Staat. Das Arbeitsamt sagt mir, ich könnte vielleicht bei der Kreisverwaltung / Stadt einen Bafög-Antrag durchkriegen, wäre also im Falle des Falls zumindest mein Lebensunterhalt während der Ausbildung gesichert. Doch der Betrieb sagt, es ginge ihm weniger um die Bezahlung des Azubi-Gehaltes, sondern um die "Sonderschulungen", Prüfungen, Lehrgänge, welche unbezahlbar seien. Handwerkskammer dazu: Der Betrieb, ob ausbildender oder nicht, bezahlt so oder so seine Beiträge und "Ülu-Gebühren", welche diese Kosten abdecken. So, und nun wüsste ich gern (und zwar bitte von denen, die es wissen und nicht von denen, die gern fachsimpeln) was nun Phase ist, hat der Betrieb zu wenig Ahnung, will er nur Kosten drücken oder sogar nur indirekt ablehnen, hat die Handwerkskammer unrecht? Wie bekomme ich raus, ob der Betrieb diese Kosten tragen muss, oder nicht? Gibt es vielleicht eine Partei, welche diese Kosten übernimmt? Ich danke für jeden hilfreichen Hinweis und Kommentar! |
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