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#1
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| Hallo Leute, habe ein Problem und weiß nicht genau, wie ich das lösen soll. Ich bin z.Zt an einer Ausbildung dran im zweiten Lehrjahr, möchte aber nach dieser Ausbildung eine zweite in einem anderen Beruf machen. Da ich aber pyschische Probeleme habe, will ich nach dieser AUsbildung eine stationäre Therapie machen. Wie lange die dauert, weiß ich nicht genau, denke aber vllt 2-3 Monate. Da dann ungefähr November/Dezember ist, kann ich ja nicht Mitten im Jahr die zweite Ausbildung anfangen und möchte deshalb Praktikas machen, um dann für das nächste Jahr einen geeigneten Ausbildungsbetrieb zu finden. Meine Frage jetzt, wie finanziere ich mich und mein Auto usw. in dem Jahr mit Therapie und Praktikas? Bekommt man da was vom Arbeitsamt, wenn man schon eine Lehre hinter sich hat oder wie ist das? Vielen Dank für die Antworten! |
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#2
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| Für den Bezug von Arbeitslosengeld musst Du in Arbeitsstellen vermittelbar sein. Wie finanzierst Du Dich und Dein Auto denn jetzt? Von Deinem Azubi-Gehalt? Wie alt bist Du? Lebst Du bei Deinen Eltern?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Was heißt denn in arbeitsstellen vermittelbar sein? Dass die mich irgendwo reinstecken können? Ich bin 20 und lebe noch bei meinen Eltern. Das auto finanziere ich von dem bisschen Ausbildungsgehalt ja. |
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#4
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| Der Gesetzgeber sieht vor, dass Dich Deine Eltern bis zum Alter von 25 Jahren unterstützen. Anspruch auf ein kleines Arbeitslosengeld hast Du durch Deine Ausbildung erworben. Um es in Anspruch nehmen zu können, musst Du jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Dich aktiv um Arbeitsstellen bewerben und ggf. von der Arbeitsagentur in Stellen vermitteln lassen. Vermitteln lassen heißt, dass Du Arbeitsstellen angeboten bekommst, die Du nicht ablehnen darfst. Eine Ablehnung führt i.d.R. zu einer 3-monatigen, 100-prozentigen Geldsperre. Für Personen unter 25 Jahren sind besonders starke Maßnahmen vorgesehen. Das kann die Vermittlung einer Arbeitsstelle sein. Da man nicht genügend Stellen aus dem Hut zaubern kann, ist es gut möglich, dass man Dich in eine Maßnahme (Beschäftigung, Weiterbildung, was auch immer) einweist. Auch dann führt eine Ablehnung zu der Sperre. Und während der Maßnahmen besteht weiterhin die Verpflichtung zur Bewerbung um Arbeitsstellen. Man schließt mit Dir einen Vertrag ab, in dem man Dich u.a. dazu verpflichtet, Dich monatlich oder wöchentlich um eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstellen zu bewerben. Diese Bewerbungen sind i.d.R. durch Antwortschreiben der Unternehmen nachzuweisen. Stehst Du dem Arbeitsmarkt bzw. für Maßnahmen nicht zur Verfügung, so hast Du keinen Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsagentur. Ob Du während Deiner Therapie Anspruch auf Krankengeld haben könntest, weiß ich nicht. Damit kenne ich mich nicht aus. Ich nehme aber an, dass dies an eine Arbeitsstelle geknüpft ist. Hast Du Dich zuvor arbeitslos gemeldet, wird man Dich vermutlich vom eigenen ärztlichen und psychologischen Dienst untersuchen lassen, um Deine Arbeitsfähigkeit festzustellen. So wie ich das sehe, musst Du dieses Jahr selbst finanzieren bzw. Dich von Deinen Eltern unterstützen lassen. Alternativ kannst Du Dich arbeitslos melden. Dann kannst Du Dir allerdings nicht mehr aussuchen, was Du in diesem Jahr gerne machen möchtest.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (23.04.2010 um 14:36 Uhr) |
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#5
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| Alles klar vielen Dank! |
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