Zwischen zwei Ausbildungen arbeitslos melden?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Zwischen zwei Ausbildungen arbeitslos melden?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 01.06.2010, 17:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
marie_06 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Zwischen zwei Ausbildungen arbeitslos melden?


Hallo!
Habe mich hier angemeldet um vielleicht ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen.
Also meine schulische Ausbildung ist jetzt so gut wie vorbei, prüfungen sind fast alle rum und der Schulvertrag geht bis zum 31.07.2010.
Ab dem 1. August 2010 habe ich bereits meine zweite Ausbildung sicher, das wäre natürlich ein nahtloser Übergang. Nun habe ich aber gehört, dass man nach den Prüfungen sozusagen schon fertig ist und man sich abmelden soll. Ich bin jedoch total verwirrt, da der Vertrag ja bis zum 31.07.2010 geht und ich ja dadurch versichert und so bin...jetzt weiß ich nicht ob es notwendig ist sich abzumelden oder nicht. ich will außerdem ja keine leistungen erhalten und meiner meinung nach dürfte es bezüglich der rente keine probleme geben eben wegen dem Schulvertrag. Oder liege ich da falsch?
Wäre über hilfreiche Anmerkungen dankbar!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 01.06.2010, 18:05
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Würdest du

die Sache etwas ausführlicher schildern.
Ich kann dem leider nicht ganz folgen.
Was für eine Schule ist das denn ?


Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 01.06.2010, 18:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
marie_06 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

ich habe das ziel Erzieherin zu werden. als voraussetzung dafür muss man eine ausbildung zur sozialassistentin machen. diese zweijährige schulische ausbildung ist nun für mich bald zuende, also am freitag habe ich die letze prüfung, aber der Schulvertrag ist bis 31.07.2010 ausgeschrieben, warum auch immer.
und ich habe schon meine ausbildung zur erzieherin fest in der tasche.die würde am 1. august 2010 beginnen. also an und für sich ein nahtloser übergang, wenn man nicht die beendigung der prüfungen als ende der ausbildung nimmt, sondern das datum des schulvertrags, oder?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 02.06.2010, 22:29
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Meines Wissens

ist das Ende der Ausbildung mit dem Tag der Zeugnisübergabe erreicht.

http://www.kindergartenpaedagogik.de/774.html

Wenn die letzte Prüfung demnach am Freitag 05.06.2010 stattfindet, dann dauert es gewöhnlich noch etwa 14 Tage bis die Zeugnisse parat sind. Du kannst ja am Freitag nach der Schlussprüfung nochmals nachfragen.
Viel Erfolg -


Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"

Geändert von wellen (02.06.2010 um 22:38 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 04.06.2010, 09:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
marie_06 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

und nehmen wi mal an, es wäre so, ist ja trotzdem meine frage ob ich mich da zwangsläufig beim arbeitsamt melden muss oder ob es rententechnisch abgesichert ist weil es sich nur um einen überbrückungsmona handelt?
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 06.06.2010, 16:36
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Rentenversicherung zwischen zwei Ausbildungen

Rufe doch mal die Servicetelefonnummer der Deutschen Rentenvers. Bund an. Die müssten Dich diesbezüglich beraten können:

0800 10 00 480 70 (bundesweit kostenloses Service-Telefon)

■ Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr
■ Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitslos melden zu spät? Starshine Arbeitslosengeld ALG I 2 29.09.2009 08:22
Gymnasium jetzt mit Abgangszeugniss verlassen - Arbeitslos melden? Copper-Tobi Allgemeine Fragen 2 19.04.2009 08:31
Arbeitslos zwischen Ausbildung und Studium Cyp84 Arbeitslosengeld ALG I 1 27.06.2008 23:00
Hilffeee! Studienabbruch! Muss ich mich arbeitslos melden??? Sarah ALG II/Hartz IV 1 27.09.2006 10:04


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.