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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, auf der Suche nach dem Formular E303 für ALG I- Bezieher kann ich im www leider nichts finden, lediglich das Formular für ALG II-Bezieher konnte ich finden. Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen und einen Link oder das Formular zusenden, damit ich deswegen nicht extra auf das AA gehen muss. Aufgrund Wohnungssuche im Ausland für den Aufenthalt während der dreimantigen Dauer, in der ich Leistungenaufgrund E303 im Ausland (Schweiz) beziehen kann, bin ich derzeit bereits in der Schweiz und es wäre sehr umständlich für mich, nur des Formulars wegen jetzt wieder in meine Heimatstadt zu reisen... Recht herzlichen Dank! Update: ich habe hier etwas gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...03-deutsch.pdf auf dem Formular fehlen mir jedoch einige wichtigen Angaben (Kundennummer, etc.). Falls das das korrekte Formular ist, reicht es dann, dies mit einem Begleitbrief an meine zuständige AfA zu senden? Danke! Geändert von pitb2001 (31.08.2009 um 13:58 Uhr) |
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#2
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| Hallo pitb2001 Hier ein Link zur Seite der Arbeitsagentur. Da wird alles erklärt auf was zu achten ist. Wegen dem Formular musst du zur Arbeitsagentur. Habe es als Download nicht gefunden und glaube auch nicht das es das gibt. Es wird dir kurz vor der Abreise persönlich ausgehändigt. Internationales - www.arbeitsagentur.de |
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#3
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| Bin gerade auf den alten Beitrag von euch gestoßen. Für alle, die die Geschichte mit dem E- 303 interessiert: Es ist richtig, dass dieses Formular von der AfA (BZ?), ARGE oder Arbeitsagentur ausgestellt sein muss. Downloads sind problemlos möglich, müssen aber als Formular von der AA mit euren Daten einschl. "Kundennummer" genehmigt werden. Ein selbstausfüllen ist nicht ratsam und eigentlich sinnlos, weil: Der E 303 dazu dienen soll, während 3 Monate (so lange ist er gültig) über D versichert im europ. Ausland auf Arbeitsuche gehen zu können. Zu beachten ist hier, wie in deinem Falle, Pit- du darfst dich bei Beantragung noch nicht in der Schweiz aufhalten, weil du bei deinem deutschen AA zur Beantragung vorstellig werden mußt. Also Leute, ganz so einfach- weil man mal etwas im Nachgang aufgeschnappt hat- ist es nun auch nicht. Das AA in D ist dafür nicht verantwortlich zu machen, weil es eine "europäische Festlegung" ist, welche dem Schutz der "Wanderarbeiter" dienen soll. Diesen Schutz will man genießen, weiß aber nicht, dass vor dem Vorhaben in die sonnige Schweiz "auszuwandern" gründliche Informationen wichtig sind. Aber da seid ihr nicht die Einzigsten ... Insider 56 |
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