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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, da ich diese Woche an einer Firmenkontaktbörse der ZAV teilnehme und in der Einladung auch gewünscht wird:Anschreiben mit Begründung des Beschäftigungswunsches im Ausland.Folgende Frage:Wie begründe ich auch eine Arbeit im EU-Ausland ins Kalkül zu ziehen? Hab da gehört ,die Begründung hier(Thüringen) nichts(oder zumindest nichts zu Bedingungen von denen man leben kann) zu finden käme nicht gut an? Ich denke da besonders an Österreich, die Mentalität der Menschen dort sowie die Politik welche dort betrieben wird ist mir sympatischer d.h.verständlicher als vieles was man hier erlebt.Freilich ist Österreich bestimmt nicht das Schlaraffenland, aber scheint mir doch eine lohnende Alternative zur Arbeitslosikkeit in Dt. Auch die Begründung dort arbeiten zu wollen wo man sonst gern Urlaub macht kommt evtl. nicht so gut? Für (kurzfristige)Tipps dankbar LG Jörg |
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#2
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| Nee, die "Begründung", warum man "dort arbeiten möchte wo andere Urlaub machen"- so der Slogan der ZAV- ist schlicht (mit Verlaub) das Dümmste was man sagen oder schreiben kann. Kenne mich zum Glück mit deinem Wunsch und Wunschland etwas aus: Von der ZAV bekommst du Broschüren in die Hand gedrückt und darfst dich dann kümmern. "Hingeschickt" darfst du auch nicht werden. Das ist grundsätzlich freiwillig- so stehts im Gesetz. Was auch überhaupt keine gute Idee ist (ich weiß von was ich rede!) ohne jede Info über die AG in A Bewerbungsunterlagen "blind" dort hin zu schicken. Da hast du eigentlich schlechte Karten, weil du nicht der Einzige bist. Viele AG in A, ganz gleich in welcher Branche, sind durch die "Vermittlungspraxis" der ZAV schon richtig genervt. Und damit sind wir bei deiner o. Frage: Arbeiten in Österreich bedeutet wirklich "Arbeiten"- und hat rein gar nichts mit Urlaub zu tun. Sicher verdienst du mehr als in Thüringen oder D überhaupt, die sozialen Bedingungen sind auch viel besser, aber aufpassen!: Lasse dich ja nicht zu einer ZAF "schicken". Dort wirst du nur über kurze Einsatzzeiträume beschäftigt und unterliegst dem "Entsendegesetz". Ich darf mal annehmen, dass du auf ALG II bist. Mit einer Arbeitsaufnahme in A über einen kurzen Zeitraum erreichst du es nicht, dass du aus H4 rauskommst. Du tust nur deinem Amt einen Gefallen, weil du ab da nicht mehr in deren AL- Statistik geführt wirst. Kannst mich ja gern mal per "PN" (Privatnachricht) hier kontaktieren oder gehst über "Ratgeberin" hier im Forum. Könnte dir vielleicht effektiv weiterhelfen. Nur keine Angst vor mir- ich beiße nicht! ![]() M.l.G.! Insider 56 |
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NX_650 (23.02.2010) | ||
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