Arbeitserlaubnis auch im Ausland?
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Arbeitserlaubnis auch im Ausland?

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  #1  
Alt 25.02.2008, 17:50
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Standard Arbeitserlaubnis auch im Ausland?


Hallo, meine Frau kommt aus dem Ausland (Equador) und ist mit mir seit 5 Jahren verheiratet. Sie trägt den Aufentshalt-Titel "Erwerbstätigkeit gestattet". Gilt dieses auch für die europäischen Nachbarn - in unserem Fall Spanien?! Kann sie sofort dort anfangen zu arbeiten?
Oder muss man zusätzlich was beantragen?

Danke im vorraus
tristan
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  #2  
Alt 25.02.2008, 18:11
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Ich gehe davon aus, dass ihr beide die deutsche Staatsbürgerschaft habt und dann demzufolge EU-Bürger seid.

Spanien - Arbeiten

Google-Search: Arbeiten in Spanien
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  #3  
Alt 25.02.2008, 18:51
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tristan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard noch nicht

beantragt ja, vor einem 3/4 Jahr - aber noch kein Ergebnis. Also nicht EU-Bürgerin.
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  #4  
Alt 25.02.2008, 18:59
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Zitat:
Zitat von tristan Beitrag anzeigen
beantragt ja, vor einem 3/4 Jahr - aber noch kein Ergebnis. Also nicht EU-Bürgerin.
Dann mail doch mal die Spanische Botschaft an, schildere eure Lebensverhältnisse (Staatsbürgerschafts- und Heiratsverhältnisse) und frage nach, wie es um die Arbeitsmöglichkeiten bestellt ist.

Kontakt - Presseabteilung - Botschaft von Spanien
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  #5  
Alt 25.02.2008, 23:21
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gesagt...getan...werde hoffentlich in Kürze berichten können...
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  #6  
Alt 26.02.2008, 08:53
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Standard Servus, Tristan!

Ein kleiner Nachtrag von mir.

Wenn du EU- Bürger bist, deine Frau (noch) nicht, aber über deine deutsche Arbeitserlaubnis verfügt, dann gilt nach meiner Erfahrung wie folgt:

Du darfst ohne Arbeitserlaubnis in ES arbeiten. Deine Frau muss sich bei der Botschaft eine Arbeitserlaubnis in Anlehnung an die deutsche beantragen.

Das vereinfacht Einiges für euch. Nur die Wenigsten wissen das.

Viel Glück und schnelle Bearbeitung!

M.l.G.!

soisrecht2
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