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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Mahlzeit! ![]() Ich bin Koch und brauche auf jedenfall einen Aufenthalt in der Schweitz! Meine Frage lautet jetzt Folgendermaßen: Gibt es Fördermittel seitens des Arbeitsamtes (etc. Ämter) für Anreise zum Vorstellungsgespräch?? Hat jmd von euch schon solche erfahrungen gemacht?Und kann mir helfen??! Mit freundlichen Grüssen Ole |
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#2
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| Hallo erstmal soweit ich weiß bezahlt das amt nur in deutschland fahrtkosten aber ich kann mich auch irren schönes we noch |
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#3
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![]() Hieße also bis Grenzposten würden sie übernehmen??? Alter Finne ,ich steig beim Arbeitsamtswahn nich durch, trotz abi! Oller |
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#4
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| im sgb II oder sgbIII steht was zu den fahrtkosten drinn habs aber grad nicht zur hand |
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#5
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| Hast Du Dich schon mal bei der Arbeitsagentur erkundigt? Beziehst Du Leistungen? Hast Du mit dem Arbeitgeber gesprochen, ober er für die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch aufkommt oder Du diese tragen musst? Ich weiß das die AA die Fahrtkosten nach Österreich übernimmt, wenn ein Arbeitsvertrag vorhanden ist. Wie das mit der Schweiz ist
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#6
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| Zuerst "Schweiz" richtig schreiben- trotz Abi! Sorry! Und vom "in die Schweiz müssen" wird ja wohl keine Rede sein. Dort bekommst du als Koch und Deutscher in der Gastronomie auch nur den Mindestlohn und viel weniger als deine schweizer Kollegen. So viel erst mal dazu. Egal ob ALG I oder H4- alle derartigen Ämter haben sich schon kräftig die Nase wischen müssen, um nicht zum Reisebüro zu mutieren. Ohne Arbeitsvertrag (und wo gibt's den vorher?) oder anderen Nachweis einer Arbeitsaufnahme- gerade in der sonnigen Schweiz- bist du chancenlos auf eine Fahrtkostenförderung. Ansonsten mußt du ohnehin einen Antrag bei deinem Amt auf Fahrtkostenerstattung zum Vorstellungsgespräch stellen. Erst dort wird aufgrund deiner "Leistungsberechnung" entschieden, ob dir das Geld genehmigt werden kann. Wie gesagt- ohne die Nachweise hat's keinen Zweck. soisrecht2 |
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#7
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| Wie gut, dass Ski nicht Schi geschrieben wird.......! Skilehrer....nur mal so am Rande zu den Verbesserungen.... |
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#8
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#9
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| Der Thread ist ein Jahr alt...
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#10
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| Hallo, fast gleiches Problem aber doch etwas umfangreicher. Ich fange am 1.4.2010 einen festen Job als Mechaniker in der Schweiz an. Zur Zeit beziehe ich ALG II ( Hartz4). Das seit knapp 4Jahren mit Unterbrechung. Ich muß aber am 1.3. für eine Woche Probearbeiten und bei gegenseitigen positiven Eindruck fange ich auch am 1.4. wie vereinbart an. Nun will die Arge aber keine Kosten für das Probearbeiten in der Schweiz übernehmen und hat aber angeboten dieses als "Vorstellungsgespräch" mir zu werten. (Keine Ahnung ob sie das aus Unwissenheit gesagt hat oder versucht die Kosten zu drücken). In Deutschland wir es erstattet! Stimmt die Aussage von ihr? Das nur ein Bruchteil der Kosten somit abgedeckt werden ist jedem wohl klar. Die einfache Fahrstrecke beträgt 875km = 1750km ingesamt. Pro Übernachtung (6x da ich Montag um 7.30Uhr anfange und Freitag bis 17Uhr arbeite + Kosten für Verpflegung). Maximal würde die ARGE 130€ Fahrtkosten erstatten und 2xOrtsabwesenheit von 8€ (16€) und eine Übernachtung pauschal ca.25-35€ ingesamt also 171-181€. Alleine die Benzinkosten liegen aber schon bei dieser Summe und wenn man bedenkt das sie 0,20€ pro Kilometer zahlen wären das 350€. Die 6 Übernachtungen schlagen ebenfalls mit 150-210€ zu Buche und 64€ Verpflegung. 564-610€ wären das normalerweise für mich. Leider kenne ich mich nicht, ich weiß das es meine Beraterin auch nicht weiß, mit der genauem Möglichkeit der Kostenübernahme aus. Sie hat mir zwar die Fahrtkostenbehilfe für 171-181€ als Antrag mitgegeben, aber da ich auch finanziell keine Rücklagen habe wird es sehr knapp und ich will, wenn es mir zustehen sollte nicht auf das Geld verzichten. Weiterhin besteht noch das Problem der doppelten Haushaltsführung. Ich habe 3 Monate Probezeit. Ich werde kaum nach Hause fahren, weil es zu teuer ist und kaum Sinn macht. Allerdings brauche ich in der Zeit ein Zimmer in der Schweiz, was vorhanden ist und auch mit Mietvertrag belegbar ist. 100% Anspruch habe ich nicht, und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wenn gezahlt wird, weiß ich nicht. Ich muß mir innerhalb von 3 Monaten dort noch eine Wohnung suchen, Kaution bezahlen und die alte Wohnung auflösen etc. Die Kosten sind dafür dann sehr hoch. Umzugsbehilfe habe ich den Antrag da. 3 Speditionen muß ich mir aber noch suchen. Welche Möglichkeiten bestehen, das ich definitiv dort unterstützt werde bzw. das meine Anträge genehmigt werden? Ist hier die Möglichkeit der Härtefallreglung anwendbar? Ich bin alleinstehend, habe finanziell keine Rücklagen und hätte Anspruch auf 50% Förderung der Arge bei Festeinstellung in Deutschland! Besteht bei doppelter Haushaltsführung die Möglichkeit in diesem Zeitraums finanzielle Unterstützung für ein oder mehrere Heimfahrten zu bekommen? Viele Fragen aber das Thema ist sehr komplex und jede Antwort hilft mir ein Stück weiter. ![]() Danke erstmal an alle die mir weiterhelfen können ! MfG MR.DD
__________________ Deutschland deine Vorbilder |
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