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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Guten Morgen- könnte mir jemand eine hilfreiche Antwort zur KK in Österreich geben? Ich werde ab kommender Woche für 6 Monate in Österreich arbeiten. Mein Kind studiert und ist bei mir familienversichert. Die Aok gab mir zu verstehen, dass für diese Zeit auch meine Tochter nicht mehr in Dtl. versichert sein wird und ich versuchen muss, dass in Österreich zu regeln. Kann mir bitte jemand sagen, was passiert, wenn meine Tochter hier in Dtl. krank wird oder mal zum Zahnarzt muss u.s.w.? Muß sie hier erst mal alles privat bezahlen? Danke für eventuelle Antworten. |
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#2
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| leider keine genügende Erfahrung diesbezüglich. Aber -deine Frage eventuell auch mal hier: Salus BKK - Das Forum der Salus BKK anbringen. Hier findet kein Austausch unter Forenmitgliedern statt, sondern die Antwort kommt direkt von Mitarbeitern dieser KK. Du musst ja nicht erwähnen, dass du AOK Mitglied bist. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (05.11.2009 um 08:40 Uhr) |
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#3
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| Danke- das werde ich machen |
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#4
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| Zuerst für alle: Das Verbot der Rechtsberatung (Gesetz v. 1938- "Tausendjähriges Reich") ist seit Mitte 2009 gesetzlich aufgehoben/ aufgeweicht. Also will ich Dir gern helfen und antworten: Zuerst mußt du dein KV- Verhältnis hier in D "ruhend" stellen. Also bei deiner KK anrufen und diese über dein Antrittsdatum im Ausland informieren. Dann hat dein ausl. AG die gottverdammte Pflicht, dich am Antrittstag (! und sei es ein WE- elektronisch anzumelden. Da erhälst du deine Sozialversicherungsnummer (in A 4- stellig nach deinem vollst. Geburtsdatum).Da z.B. die Österreicher nicht so bl...d sind wie wir Deutschen gibt es dort keine 220 KK, sondern in jedem Bundesland eine, also 9. ![]() Du beantragst bei der ausl. KK eine KV- Karte für dich und eine für deine Tochter. Das kann aber dauern. Was also tun, wenn du schon dort arbeitest?: Rufe bei der ausl. KK an (Telefonnummer bekommst du von der Lohnbuchhaltung) und beantrage die Formulare "E 106" für dich und deine Tochter. Ist sie in A "familienversichert", müßte sie mit diesem Formular hier in D auch zum Arzt gehen können. Wichtige Fragen: Ist deine Tochter minderjährig, in Ausbildung und kommst du aus "H4"? Na, Kopf hoch! ![]() Und nun noch kurz zu mir: Genau das, was du und viele andere hier fragst, ist in der Privaten Arbeitsvermittlung normalerweise Bestandteil einer seriösen, erfolgreichen Vermittung. Nämlich Aufklärung. Kümmert sich jemand selbst und ist der Meinung, das ein PAV nur ein Scharlatan ist, trägt derjenige das Risiko des Scheiterns einer Arbeitsaufnahme im Ausland selbst. Denn: Viele Mitarbeiter von Ämtern hier in D haben gar keine Ahnung von diesen wichtigen Dingen- was auch oft nicht verwunderlich ist. Will damit natürlich niemanden zu nahe treten- ist nur ein trauriger Fakt. Und nun noch kurz zu dir, Anja: Ziehe vor allen Menschen, welche einen solchen Schritt gehen, den Hut! ![]() Mit lieben Grüßen soisrecht 2 |
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