Kostenübernahme Probearbeiten/doppelte Haushaltsführung Schweiz
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Kostenübernahme Probearbeiten/doppelte Haushaltsführung Schweiz

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  #1  
Alt 23.02.2010, 12:21
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Hallo,

da das Thema wahrscheinlich untergeht und ich wenig Zeit habe wäre ich über ein paar Infos, egal welche schon mal sehr dankbar!

Ich fange am 1.4.2010 einen festen Job als Mechaniker in der Schweiz an.
Zur Zeit beziehe ich ALG II ( Hartz4). Das seit knapp 4Jahren mit Unterbrechung.

Ich muß aber am 1.3. für eine Woche Probearbeiten und bei gegenseitigen positiven Eindruck fange ich auch am 1.4. wie vereinbart an.

Nun will die Arge aber keine Kosten für das Probearbeiten in der Schweiz übernehmen und hat aber angeboten dieses als "Vorstellungsgespräch" mir zu werten.
(Keine Ahnung ob sie das aus Unwissenheit gesagt hat oder versucht die Kosten zu drücken). In Deutschland wir es erstattet!

Stimmt die Aussage von ihr?

Das nur ein Bruchteil der Kosten somit abgedeckt werden ist jedem wohl klar.

Die einfache Fahrstrecke beträgt 875km = 1750km ingesamt.
Pro Übernachtung (6x da ich Montag um 7.30Uhr anfange und Freitag bis 17Uhr arbeite + Kosten für Verpflegung).
Maximal würde die ARGE 130€ Fahrtkosten erstatten und 2xOrtsabwesenheit von 8€ (16€) und eine Übernachtung pauschal ca.25-35€
ingesamt also 171-181€.

Alleine die Benzinkosten liegen aber schon bei dieser Summe und wenn man bedenkt das sie 0,20€ pro Kilometer zahlen wären das 350€. Die 6 Übernachtungen schlagen ebenfalls mit 150-210€ zu Buche und 64€ Verpflegung.

564-610€ wären das normalerweise für mich.

Leider kenne ich mich nicht, ich weiß das es meine Beraterin auch nicht weiß, mit der genauem Möglichkeit der Kostenübernahme aus.
Sie hat mir zwar die Fahrtkostenbehilfe für 171-181€ als Antrag mitgegeben, aber da ich auch finanziell keine Rücklagen habe wird es sehr knapp und ich will, wenn es mir zustehen sollte nicht auf das Geld verzichten.

Weiterhin besteht noch das Problem der doppelten Haushaltsführung.
Ich habe 3 Monate Probezeit. Ich werde kaum nach Hause fahren, weil es zu teuer ist und kaum Sinn macht.
Allerdings brauche ich in der Zeit ein Zimmer in der Schweiz, was vorhanden ist und auch mit Mietvertrag belegbar ist.
100% Anspruch habe ich nicht, und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wenn gezahlt wird, weiß ich nicht.

Ich muß mir innerhalb von 3 Monaten dort noch eine Wohnung suchen, Kaution bezahlen und die alte Wohnung auflösen etc.

Die Kosten sind dafür dann sehr hoch. Umzugsbehilfe habe ich den Antrag da. 3 Speditionen muß ich mir aber noch suchen.

Welche Möglichkeiten bestehen, das ich definitiv dort unterstützt werde bzw. das meine Anträge genehmigt werden? Ist hier die Möglichkeit der Härtefallreglung anwendbar?
Ich bin alleinstehend, habe finanziell keine Rücklagen und hätte Anspruch auf 50% Förderung der Arge bei Festeinstellung in Deutschland!

Besteht bei doppelter Haushaltsführung die Möglichkeit in diesem Zeitraums finanzielle Unterstützung für ein oder mehrere Heimfahrten zu bekommen?

Viele Fragen aber das Thema ist sehr komplex und jede Antwort hilft mir ein Stück weiter.

Danke erstmal an alle die mir weiterhelfen können !

MfG

MR.DD
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  #2  
Alt 02.03.2010, 07:02
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Standard Hallo "Mr. DD"!

Ganz kurz zu deinem Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten und den Umständen, wie von dir geschildert:

Trauriger Fakt ist, dass vor dir sehr, sehr viele die Förderungen des SGB II in diesen Zusammenhängen als "Reisebüro" mißbraucht haben. Leider.

Dir möchte ich das nicht unterstellen!

Obige Ursachen haben dazu geführt, dass "unsere" H4- Förderungen zurückgeschraubt werden mußten und berücksichtigt wurde, dass der teure Lebensstandard in CH- auch wenn man vermutlich und hoffentlich eine feste Beschäftigung in CH gefunden hat und sich aus H4 verabschieden kann - nicht in gleichem erforderlichen Maße auf die Dauer der MOBI- Hilfe durch das dt. Sozialsystem gefördert werden kann.

Mir ist schon klar, dass das bei dir Enttäuschung und Entrüstung hervorruft, aber zu "verdanken" hast du das eigentlich vielen anderen vor dir, welche- w.o.a.- richtig "zugelangt" haben. Leider ist das so.

Mein Tipp:

Gebe dich ohne weiteren Frust mit dem zufrieden, was du nach Beantragung bekommst. Eine "TM" Trainigsmaßnahme zur "Probearbeit" in CH wird nicht gefördert, weil offen ist, ob der Betrieb dich überhaupt einstellt. So steht's im Gesetz (MOBI- Hilfe SGB II).

Bitte!, mach den Damen und Herren Fallmanagern keinen Stress- die können nichts dafür!

Erklärt?

M.l.G.!

soisrecht2
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  #3  
Alt 02.03.2010, 07:05
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Standard Huiii- da ist mir...

.. was durchgegangen!:

Bitte NOCH NICHT mit dem Gedanken spielen, nach 3 Monaten "Schweizer werden zu wollen". Kann auch schiefgehen!

Warum sprichst du übrigens "von 3 Monaten" Umzug in die sonnige Schweiz? Würde mich brennend interessieren.

Kann mir deine Antwort schon vosrstellen ...

soisrecht2
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  #4  
Alt 02.03.2010, 12:14
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Zitat:
Zitat von soisrecht2 Beitrag anzeigen
.. was durchgegangen!:

Bitte NOCH NICHT mit dem Gedanken spielen, nach 3 Monaten "Schweizer werden zu wollen". Kann auch schiefgehen!

Warum sprichst du übrigens "von 3 Monaten" Umzug in die sonnige Schweiz? Würde mich brennend interessieren.

Kann mir deine Antwort schon vosrstellen ...

soisrecht2
Hallo und viele Grüße aus der nichtsonnigen Schweiz

Heute habe ich meinen 2 Probearbeitstag begonnen und nun ist die gesetzliche Schweizer Mittagspause von 1,5 Stunden, die ich zum Emailchecken nutze.
Bisher verlief alles gut und wenn es so weiter geht denke ich, dass ich am Freitag meinen Arbeitsvertrag bekomme.

Nun kommen wir auf den Punkt von den 3 Monaten.
Probezeit wird dieses auch in der Schweiz genannt und besagt, dass man in dieser Zeit ohne irgendwelche Gründe gekündigt wird.
Daher bin ich auch auf 3 Monate auf meine "alte Wohnung" in Deutschland angewiesen.
Die Kosten hierfür und ein Zimmer summieren sich pro Monat auf 550€ plus Festkosten für Telefon Verpflegung etc. Leider bin ich als Hartz4 Empfänger nicht gleich in der Lage dies zu bewältigen, eine Mietkaution von 1500-2000€ anzusparen, mehrmals in die alte Wohnung zu fahren und den Umzug dann vorzubereiten. Auch kostet die Anmeldung in der Schweiz über 100Franken und die Lebenshaltungskosten sind 1/3 höher.
Bedingt durch meine längere Auszeit ist mein Verdienst auch nicht so hoch wie ein sehr gut ausgebildetet Mechaniker.

Auf der anderen Seite habe ich meine beiden bisherigen Fahrten und Abgabe von 13 Bewerbungen / 3 Vorstellungsgesprächen bisher auch von meinen Geld bestritten und das sind auch über 500€ die ich nicht erstattet bekomme.

[QUOTE=soisrecht2]
... Eine "TM" Trainigsmaßnahme zur "Probearbeit" in CH wird nicht gefördert, weil offen ist, ob der Betrieb dich überhaupt einstellt. So steht's im Gesetz (MOBI- Hilfe SGB II)
[QUOTE]

Ich habe die mündliche Zusage am 15.02. erhalten.
Nur fange ich nach 5 Jahren vom erlernten Beruf bei einer fremden Automarke an. Das ist wie wenn man neu anfängt. Hätte dafür in Deutschland bei einer Festanstellung 50% Förderung für 6 Monate bekommen.

Leider ist das hier nicht möglich und selbst die Kostenübernahme scheitert hier an Gesetzeslücken und Unwissen bzw. praxisfremden Regeln.

Ich bin fast 900km weg, habe mir die Stelle selbst gesucht und nun geh ich finanziell voll aufs Risiko nur um von Hartz IV zu kommen. Das kann doch nicht im Interesse der Arge liegen? Mich zu verschulden für eine Arbeitsstelle um von Hartz IV zu kommen.
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Geändert von Mr.DD (02.03.2010 um 12:16 Uhr)
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  #5  
Alt 05.03.2010, 08:35
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Standard Glückwunsch, Mr. DD!

Na, ist doch so weit erst mal prima

Was das "Interesse" der Dresdner ARGE angeht, jemanden der sich wirklich kümmert zu unterstützen, das hält sich wie überall in diesen Ämtern in Grenzen!

Wirklichkeitsfremde Regelungen und andere Sticheleien sind von der BA gemacht, nicht von der Politik.

TM in CH von D aus gibt's wirklich nicht. Ich selbst habe schon genug Probleme, wenn TM im Ausland zum Schutz der AN nicht über das örtl. H4 beantragt werden, sondern über die ArbA oder ARGE.

Na, ich wünsche dir aufrichtig viel Erfolg und ein gutes Fortkommen. BEherzige meine RAtschläge und Hinweise und du wirst erkennen, dass diese zutreffend sind- wenn auch nicht gleich.

M.l.G.! aus Ostsachsen

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  #6  
Alt 05.03.2010, 12:00
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So, der nächste Schritt ist gemacht und ich bekomme heute Nachmittag meinen festen Arbeitsvertrag.
Ich habe es geschafft und muß nächste Woche mit all den ausgefüllten Anträgen zur Arge und Krankenkasse wg Nachweis etc. Am Montag melde ich mich jedoch erstmal in der Gemeinde an für einen Ausländerausweis.
Dann werde ich schauen das die Bearbeitung, Übernahme und Erstattung der Kosten zügig vom Amt genehmigt wird. Wohnungen habe ich in der Woche auch schon angeschaut, denn 3 Monate sind schnell um und viele Wohnungen werden auch erst Ende Mai, Juni frei.

Im Großen und Ganzen bin ich froh den Schritt gegangen zu sein. Hier zu sein und ein Leben mit Arbeit, von der man leben kann, zu beginnen war richtig und gut.

Ich hoffe der Abschied aus Deutschland wird nicht all zu bürokratisch.
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  #7  
Alt 08.03.2010, 08:08
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Standard Super! ... Mr. DD!

Na, dann viel viel Glück!

Kurze Frage: Warum hast du nicht einfach bei deiner dt. KK angerufen und dich im Versicherungsverhältnis "ruhend" gemeldet?
Wäre doch viel einfacher gewesen.

Damit hättest du dir auf jeden Fall "ein Hintertürchen" offengelassen.

Na, trotzdem wird es schon klappen.

Aber!: Weiterhin gut aufpassen, dass dir "nichts anbrennt" (L- Bescheinigung, günstige Schweizer KK, Anmeldung zur Quellensteuer- CH- FA usw.).

Haste noch Fragen? Gern beantworte ich dir diese.

Mit liben Grüßen aus ZI

soisrecht2
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Mr.DD (08.03.2010)

  #8  
Alt 08.03.2010, 21:15
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Zitat:
Zitat von Insider 56 Beitrag anzeigen
Na, dann viel viel Glück!

Kurze Frage: Warum hast du nicht einfach bei deiner dt. KK angerufen und dich im Versicherungsverhältnis "ruhend" gemeldet?
Wäre doch viel einfacher gewesen.
Ich habe mich hier in D. bei meiner Krankenkasse noch nicht abgemeldet. Will das morgen noch klären wie oder ob erstmal nur "ruhend" wie du vorgeschlagen hast.

Zitat:
Zitat von Insider 56 Beitrag anzeigen
Damit hättest du dir auf jeden Fall "ein Hintertürchen" offengelassen.

Na, trotzdem wird es schon klappen.

Aber!: Weiterhin gut aufpassen, dass dir "nichts anbrennt" (L- Bescheinigung, günstige Schweizer KK, Anmeldung zur Quellensteuer- CH- FA usw.).

Haste noch Fragen? Gern beantworte ich dir diese.

Mit lieben Grüßen aus ZI

soisrecht2
Ich habe mich heute auf der Schweizer Gemeinde für den 01.04.2010angemeldet. Mit jetztigen Wohnsitz bei meiner Freundin. Eine Wohnung haben wir auch ab 01.05.2010. Den Vertrag unterschreiben wir nächsten Dienstag.
Mein AG hat mich zu 31.03.2010 angemeldet und die KK such ich mir noch. Ein Konto eröffne ich nächste Woche Dienstag noch.

Dann kanns losgehen. Da meine Freundin auch Deutsche ist und das alles hinter sich hat, kann ich bei Ihr schon einige Infos ranholen und sie hilft mir auch.

Vielen Dank dir trotzdem und viele liebe Grüße nach Zittau...
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