Schweiz, Aufenthalter oder Grenzgänger ?
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Schweiz, Aufenthalter oder Grenzgänger ?

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  #1  
Alt 11.06.2011, 06:42
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Hallo,
wer kennt sich aus ? Ich wohne in Deutschland und habe sehr kurzfristig eine neue Stelle in der Schweiz (Festanstellung unbefristet, Arbeitgeber ist eine Schweizer Firma) bekommen. In der Schweiz wird mir eine kleine Wohnung zur Miete zur Verfügung gestellt, da die Entfernung zu meinem Wohnort in Deutschland über 800 KM beträgt, werde ich nur ca. alle drei Wochen nach Deutschland fahren. Ein Umzug in die Schweiz ist erst in ein bis Jahren geplant. Kann mir jemand sagen ob ich Grenzgänger, oder Aufenthalter bin ? Was muß ich wo melden, bzw. beantragen ? Was muß ich in Sachen Steuern/Finanzamt beachten und wie verhält es sich mit Arbeitslosen- und Rentenvers. ?
Bin für jede Hilfe dankbar !
Lutz
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  #2  
Alt 11.06.2011, 07:00
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  #3  
Alt 11.06.2011, 07:28
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Meiner Ansicht nach gibt es zwei Baustellen, um die du dich kümmern musst:

1.
Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland besteht Krankenversicheungspflicht, wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an, die den Krankenversicherungsschutz auch dann noch in Frage stellen, wenn wieder Beitragszahlungen aufgenommen wurden.

Deshalb musst du eindeutig klären, unter welchen Umständen du nicht mehr krankenversicherungspflichtig in Deutschland bist. Und du musst klären, ob du problemlos wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse werden kannst, wenn du aus der Schweiz zurückkehren solltest. Solltest du dich nämlich nach einer Rückkehr in einer PKV versichern müssen, kann dich das teuer zu stehen kommen.


2. Arbeitslosenversicherung in Deutschland

Wenn du eine ALG I - Anwartschaft aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung erworben hast, ist das kein festbetonierter Klotz, der dir ewig erhalten bleibt. Es greift eine Verjährungszeit von 2 Jahren. Solltest du die Möglichkeit haben, Arbeitslosengeld zu beantragen und so deinen Anspruch zu aktivieren, entsteht eine Verjährungszeit von 4 Jahren, in der du nicht verbrauchten Anspruch aufbrauchen kannst.


Grenznahe Agenturen für Arbeit, Finanzämter und Krankenkassebüros sollten alle deine Fragen beantworten können.

Die Rentenversicherung schreibst du am besten an.

Deutsche Rentenversicherung Bund - Beratungsstellen
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  #4  
Alt 12.06.2011, 10:13
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Vielen Dank, für Deine Hilfe! Das ist doch schon mal eine klare Richtung.

Ich wünsche frohe Pfingsten
Lutz
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