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#1
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| So dann mal zu meiner ersten frage mit der hoffnung auf Hilfe . Kurz zu meiner Lage . meine verlobte ist mom. unerwartet arbeitssuchend nach ihrer Ausbildung . Damit rutscht für uns der Wunsch ins Ausland zu gehen schlagartig nach vorn und nicht so wie geplant ab Anfang 2009 . Ich selbst habe noch einen Job in einer großen Hotelkette . Jetzt die Frage . Gibt es Förderungen oder Zuschüsse um die ersten Wochen abzusichern ? Sowohl für sie als arbeitssuchende und auch für mich ? (für mich wahrscheinlich nicht , wäre ja auch bissel **** in meinen Augen ) Vielen dank für eure Hilfe mfg Holger |
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#2
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| Nun ja, rosig sieht's nicht aus. Für deine Freundin besteht die Möglichkeit 3 Monate lang während der Arbeitssuche im Ausland weiter ALG I zu bekommen. Die übrigen Fördermöglichkeiten sind die so genannten Mobilitätshilfen, welche es aber nicht im Rahmen der Arbeitssuche im Ausland, sondern nur bei Arbeitsaufnahme im Ausland gibt und außerdem auch noch Kann-Leistungen sind, d.h. es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters ob und in welcher Höhe diese bewilligt werden. Für dich gibt's soweit ich's beurteilen kann, nischt. vielleicht magst du dich durch diese links hangeln ![]() SGB III § 53 Mobilitätshilfen Ratgeber: Schritt für Schritt in die Fremde - Wirtschaft - stern.de http://www.abi.de/data/File/Chat_Aus...2003092007.pdf
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Danke für die Antwort , denke das mir das erstmal weiterhilft . Ich weiß jetzt wenigstens welche Möglichkeiten es gibt und ob die dann durchgehen werde ich einfach testen . Gruß Holger |
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#4
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| (ja ja wombat, mich gibts auch noch ... )Folgenes Ergänzendes zu den Erklärungen von dir zum Thema, wombat: Aussichtslos ist es für Holger nicht, denn: Es gibt die Möglichkeit ("kann") den E 303 zu beantragen. Ob's im Rechtskreis SGB II funktioniert- das habe ich noch nicht mit Bewerbern durchgezogen, weil wir's nicht brauchen. Aber für Holger wäre es ein Hinweis, denn mit dem genehmigten E 303 hat man die Möglichkeit, sich über 3 Monate im Ausland Arbeit zu suchen und bezieht weiterhin ALG. In einem anderen Beitrag habe ich schon mal darüber geschrieben. M.l.G.! soisrecht2 |
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