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#1
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| Hallo Forum ![]() Ganz einfache Frage: Kann man sich beim Finanzamt mehrmals bewerben, z.B. einmal mittlerer, einmal gehobener, oder beispielsweise beim Finanzamt in Buxdehude für den gehobenen, wie auch in Piepenhagen im gehobenen Dienst? Oder ist das beim Finanzamt so, dass die als eine große Institution den Bewerber erfassen und man sich da z.B. im Raum NRW nur einmal für eine Stelle bewerben kann? Hoffe, ich habe mich nicht zu ungeschickt ausgedrückt Recht herzlichen Dank für alle Antworten im vorraus Time |
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#2
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| ganz einfache Antwort frag mal direkt beim Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, die Kontaktdaten findest du hier: http://www.fm.nrw.de liebe Grüße wombat |
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#3
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| Der Bewerbungsweg beim Finanzamt läuft (zum mindest hier in Sachsen) über ein Auswahlverfahren. Die übliche Bewerbung hat keinen Erfolg. Vorerst muss ein Antrag für den Auswahltest erfolgen. Das Formblatt dafür ist beim FA erhältlich. Dieses muss ausgefüllt an die GS des Auswahlausschuss gesandt werden. Erst nach Teilnahme an dem Auswahltest wird entschieden, wer von den Teilnehmern eine Runde weiter kommt und seine Bewerbung einreichen darf. Für diese Auswahltest gibt es im übrigen Fristen. Antragsfrist für den Auswahltest für den mittleren Dienst war in Sachsen der 1.10.2007 und für den gehobenen Dienst der 1.12.2007. Bewerber in Sachsen können sich demnach erst wieder im kommenden Jahr für den Auswahltest bewerben und sich anschließend für das Ausbildungsjahr Beginn 2009 bewerben. Für den mittleren Dienst genügt Abschluss 10. Klasse Real. Für den geh. Dienst ist das Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss Voraussetzung. Wenn Du das Abitur hast kann es sein, dass Du Dich im mittleren Dienst unterfordert füllst. Kann ich aber nicht einschätzen. Unabhängig davon kannst Du Dich aber auch um beide Dienstgrade bewerben. Demnach müsste dann aber ein Antragsformular für den Auswahltest für den mittleren und eins für den gehobenen Dienst erfolgen. Wie gesagt in Sachsen läuft das so. Ruf doch einfach mal bei Deinem zuständigen FA an und frage ob bei Euch der selbe Bewerbungsweg gilt.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| Sowas habe ich bisher ja noch garnicht gehört mit diesem Antragsformular Trotzdem danke für den Rat |
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#5
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| Wie gesagt, ich weiß das es in Sachsen so läuft. In NRW muss es aber auch spezielle Bewerbungsbögen geben. Erhältlich beim Finanzamt. Wenn keine ausliegen, frage einfach mal danach. Für die Bewerbung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung, schau mal hier https://www.ausbildung-im-finanzamt.de/
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (13.12.2007 um 19:50 Uhr) |
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#6
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| Für den gehobenen Dienst hatten die mir einen Bewerbungsbogen geschickt, allerdings haben die sofort dabei geschrieben, dass ab 2007 nur noch online Bewerbungen für diesen Dienstgrad angenommen werden, sich quasi also selbst leicht widersprochen mit diesem Bogen... Danke für den Lin, obwohl ich ihn bereits kannte. Genau da wollte ich mich jetzt auch drum kümmern |
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