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#1
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| Hi, bekomme ich als Schüler auch meine Bewerbungskosten zurück? Habe leider nur ein mageres Taschengeld. Wäre nicht schlecht wenn man irgendwas beantragen könnte, ein wenig Unterstützung. Daniko |
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#2
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| Hallo Daniko Statt Dir die Frage zu stellen, ob Du etwas beantragen könntest, solltest Du es einfach tun. Soweit ich weiß, bekommen Ausbildungssuchende, die Bewerbungskosten zurück erstattet. Ist aber (glaube ich) auch eine Kann-Leistung und wird nach dem pflichtgemäßem Ermessen entschieden. Befindet sich derjenige bereits in einer Ausbildung und will wechseln oder abbrechen, dann muss er dies begründen, da ansonsten keine Gelder fliessen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Firma zum Beisp. Konkurs gemeldet aht und eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. Bemerkt die AGRE das sich nicht um einen Ausbildungsplatz bemüht, können Rückerstattungen ebenfalls versagt werden. Bei der Antragstellung ist es so: Bevor Dir Kosten durch die ganzen Bewerbungsunterlagen entstehen, gehe zur ARGE und stelle einen formlosen Antrag. Du bekommst dann ein Formular mit Deinen Stammdaten, worin die auf Dich zukommenden Kosten aufgeschlüsselt werden. Dieses Formular und Deine Kostennachweise (Kassenbelege...) reichst Du dann zusammen zur Erstattung ein. Frage am besten auch nochmal bei der ARGE direkt nach und lasse Dich von einer Sachbearbeiterin dazu beraten. Liebe Grüße Bettie |
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#3
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| Also kann ich nur hoffen, dass ich die Bewerbungskosten erstattet bekomme. Das Taschengeld reicht schon lange nicht mehr für die ganzen Bewerbungen. Bis jetzt habe ich über 30 Mappen losgeschickt. Daniko |
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#4
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| Könnten Dich Deine Eltern mit ein paar Euros unterstützen? Bei der Masse, die Du verschickst geht das natürlich ins Geld. Mit Unterstützung seitens Deiner Eltern meine ich, dass Sie Dir erst einmal etwas vorstrecken, sodass Du weiterhin Bewerbungen versenden kannst. Wenn das mit der Bewerbungskostenerstattung funktioniert könntest Du ihnen das zurück zahlen. Liebe Grüße Bigmama |
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#5
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| Als Schüler kannst Du Dir auf jeden Fall bei der ARGE einen "Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten" holen. Da ich nicht genau weiß, ob die Erstattung erst ab Antragsstellung oder auch Rückwirkend gezahlt wird, gehe am besten sofort und stelle einen Antrag. Ich denke zwar das es schon rückwirkend geht, aber wie gesagt nicht 100%. Es werden derzeit pro Bewerbung, pauschal 5 Euro gezahlt. Die ganze Prozedur mit der Belegsammlung (Quittungen etc.) als Nachweis für den Bewerbungsaufwand wurde vereinfacht. Es reicht, wenn Du in dem Antrag (deshalb glaube ich gehts auch rückwirkend) die Firmen einträgst, bei denen Du Dich beworben hast. Dazu reichst Du eine Kopie des Anschreibens und eventuell die dazugehörige Absage ein. Das wars. Pro Jahr stehen dem Arbeits- oder Ausbildungssuchenden 260 Euro zu. Obwohl auch das von ARGE zu ARGE unterschiedlich sein kann. Wie Bettie schon sagte, nähere Infos erhältst Du bei der ARGE. Du kannst auch hier Deine Fragen stellen, aber mit Anträgen & Co können wir Dir leider nicht weiter helfen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#6
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| Freu Dich Ginlek, sieht gut aus mit dem Geld. Damit dürfte zukünftigen Bewerbungen nichts mehr im Wege stehen. |
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#7
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| Die meisten Firmen haben doch Homepages worüber Du Dich bewerben kannst. Das kostet Dich dann nichts weiter. Den Internetanschluss zahlst Du doch schon. Wäre zum Beispiel eine Möglichkeit! |
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