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#1
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| Hallo, habe mich grad erst angemeldet und vorgestellt. Nun zu meiner ersten Frage. Ich habe auf der Internetseite der Arbeitsagentur eine Stellenanzeige gefunden, auf die ich mich bewerben möchte. Das Problem an der ganzen Sache ist die Formulierung, an wen ich die Bewerbung schreiben soll, da es sich bei der ausschreibenden Firma um einen privaten Arbeitsvermittler handelt, der für einen seiner Kunden einen Bürokaufmann sucht. Die Bewerbung hat entweder über das Internetportal, per Telefon oder E-Mail zu erfolgen. Über Hilfe von euch würde ich mich freuen. MFG RONNY |
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#2
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| Hallo belisto, In der PV-Welt ist (soviel ich weiß), der Arbeitsuchende der Klient des Vermittlers und der Arbeitnehmersuchende der Kunde des Vermittlers. Du schreibst also im Betreff: Bewerbung als ... Ihre Stellenanzeige ... Ref-Nr ... und im Anschreiben beziehst du dich auf "das Angebot Ihres Kunden" schöne Grüße wombat |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
soisrecht2 (22.01.2008) | ||
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#3
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| ... und willkommen! Kenne meine "lieben Kollegen", welche per e-mail oder Telefon Bewerbungen- in vollständiger Form- entgegen nehmen... "online- Bewerbungen" sind i.d.R. Offenbarungen, welche nicht ins Net gestellt werden sollten. Meine Meinung und unsere Praxis. Kleine Tipps von mir: Melde dich per Telefon und vereinbare bei diesen PAV einen Vorstellungstermin im Büro, wo du deine Bewerbungsmappe vorstellst. Solltest du einen VGS (Vermittlungsgutschein) haben, nimm davon eine KOPIE (!) mit. Erfrage- ohne dass der PAV den AG nennen muss- ob es sich bei diesem um eine ZAF (Zeitarbeitsfirma) oder ähnlichen Dienstleister handelt. Ist es so, dann solltest du dir gut überlegen, ob du dieses "Arbeitsangebot" annimmst. In diesem Falle kann es nämlich sein, dass ein "Mitnahmeffekt" des VGS durch den PAV eintritt. Du hast da zwar nichts zu befürchten, ist aber im Grunde unseriös vom PAV. Bei Vorstellung und dem Wunsch, diesen PAV als "Dritten" mit Vermittlungsbemühungen für dich zu beauftragen, ist von diesem ein schriftlicher Vertrag vorzulegen, welche du dir gut durchlesen solltest und wo deine Fragen dazu vom PAV ordentlich beantwortet werden (müssen). Danach setzt du deine Unterschrift darunter. Davon mußt du eine Kopie erhalten. Übrigens: Ein seriöser PAV hat AGB's, welche dem Kunden ausgehändigt werden. Der Original- VGS wird übrigens dem PAV übergeben, welcher dir tatsächlich Arbeit verschafft! Solltest du weitere Fragen zum Thema haben- stehe gern zur Verfügung! M.l.G.! soisrecht2 |
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#4
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| Hallo, danke erstmal für die schnellen Anworten. Hier mal der Text der Stellenausschreibung: Für unseren Kunden suchen wir in Leipzig eine/n Bürokaufmann/-frau / Sachbearbeiter/in / Bauzeichner/in für ein Ingenieurbüro. Sie sollten bereits in einem Ingenieurbüro gearbeitet haben, sowie Kenntnisse im Straßenbau, Wasser- oder Tiefbau mitbringen. Grundkenntnisse im CAD-Bereich wären wünschenswert. Der Arbeitsort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Meiner Meinung nach, handelt es sich bei dem Kunden nicht um eine Zeitarbeitsfirma. MFG RONNY |
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