Bewerbungskostenübernahme durch Jobcenter?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Bewerbung > Bewerbung allgemein


Bewerbungskostenübernahme durch Jobcenter?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 17.04.2007, 18:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2007
Beiträge: 9
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Matthias30 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bewerbungskostenübernahme durch Jobcenter?


• Wenn ich kein Alg2 beziehe, können Kosten für Bewerbungen dennoch von Job-Center übernommen werden?

• Was bezahlt Job-Center generell an Bewerbungskosten (Porto, Reisekosten)?

Danke!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 18.04.2007, 09:41
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Matthias30!

§45 Leistungen

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten

1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),

2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)

übernommen werden.

§46 Höhe

(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.

(2) Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Berücksichtigungsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig. Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. Übersteigen die nachgewiesenen Übernachtungskosten je Nacht den Betrag von 16 Euro, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, sind vorab um 5 Euro zu kürzen.

Der Antrag ist vor dem Versand der Bewerbungsunterlagen zu stellen. Ebenso auch beim Vorstellungsgespräch (mit AA in Kontakt treten und abklären, ob die Kosten getragen werden).
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Reform der Jobcenter kostet rund 300 Millionen Euro News Arbeitsmarkt 0 02.04.2009 10:50
JobCenter zwingt zur Gewerbeabmeldung Gustchen ALG II/Hartz IV 6 17.07.2008 14:15


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Bewerbung > Bewerbung allgemein


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.