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#1
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| Hallo Zusammen, leider bin ich wieder gekündigt worden. Leider mal wieder betriebsbedingt. Eine Anwältin ist schwangerschaftsbedingt ausgeschieden und dadurch ist nun auch mein Arbeitsplatz weg. Frage ist, wie formuliere ich das am besten in meinen Bewerbungen. Ich habe jetzt 5 Monate bei dieser Firma gearbeitet, vorher war ich seit Oktober Arbeitslos. Dies kam daher, weil mein Chef gestorben war. Ich will das jedoch gut alles verpacken in der Bewerbung denn ich finde, es sieht sonst wirklich komisch aus. Hat jemand eine Idee? Vielen Dank im Voraus. Lieben Gruß, Golfina |
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#2
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| Das tut mir leid, aber lasse Dich dadurch bitte nicht entmutigen! Zu Deinen Fragen: Zitat:
Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Nein, die Firma wurde durch eine andere Anwältin übernommen. Diese hatte mich sodann auch betriebsbedingt gekündigt. Ich finde, es hört sich komisch an wenn ich rein schreibe, dass ich dort betriebsbedingt gekündigt wurde und jetzt schon wieder. Wollte das irgendwie etwas anders formulieren. Ich finde es sieht eh **** aus, wenn man nur fünf Monate irgendwie war und dann wird man wieder gekündigt. Aber nun gut, da kann ich leider nichts dran machen auch wenn ich sehr gerne hier war/bin. |
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#4
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| Betriebsbedingt gekündigt ist nun mal betriebsbedingt gekündigt, da brauchst Du Dir nichts anderes einfallen lassen. Außerdem geht der Kündigungsgrund doch eh aus Deinem Arbeitszeugnis hervor und betriebsbedingt ist allemal besser als verhaltensbedingt Erklären kannst Du das dann im Vorstellungsgespräch.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Ich würde schlicht bei der Wahrheit bleiben. Natürlich sind 5 Monate eine kurze Zeit und machen- nennen wir das Kind beim Namen - misstrauisch ob Du im neuen Job auch nur kurz da oder sogar einfach schlecht bist. In Deinem Fall hat es noch etwas besonderes, wie Du selber wissen müsstest. Falls Du Dich in Deiner Stadt oder Gemeinde bewirbst hast Du es eh mit einem Kollegen zu tun. Die meisten Anwälte kennen sichmeist direkt oder über ein paar Ecken. Und gerade Todesfälle bleiben im Gedächtnis. Wie sieht es denn mit Sätzen aus, wie: Nach dem plötzlichen Tod des Herrn XX wurde die Kanzlei von Frau XY übernommen und umstruktuiert. In diesem Verlauf wurde mir betriebsbedingt gekündigt. Was den zweiten Job angeht, solltest Du auch nicht gerade lügen: Dadurch das Frau YY bedingt durch Ihre Schwangerschaft die Kanzlei verließ, wurde mein Arbeitsplatz überflüssig und unwirtschaftlich und mir wurde leider wiederum betriebsbedingt gekündigt. Ich würde dann im Schreiben auch darauf hinweisen, dass Dir an einer wirtschaftlich soliden Kanzlei gelegen ist. Das passt gut rein und Du kannst klar machen warum Du Dich gerade dort bewirbst: Aus diesem Grunde habe ich mich auch bewusst bei Ihnen, als angesehene und renomierte Kanzlei beworben.... . Du verstehst worauf ich hinaus will? Auf jeden Fall viel Erfolg
__________________ |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| |||| Ich schreibe hier aus persönlicher Erfahrung und natürlich ohne Gewähr aber mit Leidenschaft. Zum Thema Job, Karriere und Recruiting betreibe ich einen Blog unter http://www.blogaboutjob.de Geändert von blogaboutjob (28.06.2008 um 00:16 Uhr) |
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