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#1
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| Hallo, Warum ich das Frage? Die ARGE meinte ich solle in meiner Bewerbung NICHT schreiben das ich 1 € Job habe, weil das die Arbeitgeber nicht gerne sehen. Meine Fragen nun: Wieso soll man das nicht schreiben das man 1€ job hat und stimmt das eigentlich, was sie mir da erzählten? Wie soll ich es am Besten in meiner Bewerbung formulieren, dass ich zureit so eine Arbeit habe? Danke schon mal für Antworten |
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#2
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| Der Argumentation, die Tätigkeit innerhalb eines 1€ Jobs könne von einem potentiellen Arbeitgeber negativ bewertet werden, kann ich nicht folgen. Die Bezeichnung 1€ Job ist jedoch eine volkstümliche Bezeichnung. Die Wurzeln hat der 1€ Job im SGB II, § 16. Vorschlag (bitte sinngemäß verwenden): von ... bis ... habe ich als XY bei Name, Anschrift Arbeitgeber gearbeitet. Diese Tätigkeit erfolgte im Rahmen von § 16 Abs. 3 SGB II. LG |
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#3
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| Danke für die Hilfe Geändert von Diego (24.01.2007 um 16:57 Uhr) |
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#4
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| Da stimme ich Skorpion vollkommen zu. Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist, dass die ARGE gesagt haben soll, einen 1 € Job führt man im Lebenslauf besser nicht auf??? Wäre es besser Du schreibst, dass Du zuhause rum gesessen hast oder wie war die genaue Begründung? Nur zu sagen, das AG das nicht gern sehen, ist ein bisschen wenig. Warum sehen die es nicht gern, wurde dazu auch etwas gesagt? Würde mich einfach mal interessieren, da ich so etwas zuvor noch nie gehört habe. Eine Zeit weglassen, in der man berufstätig war, unverständlich?!? Wäre schön, wenn Du dazu noch mal was schreibst!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Als ich meine Arbeitsvermittlerin fragte, warum ich es nicht schreibensoll. Gab sie mir zur Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht erklären, aber die AG sehen es nicht gern. - Weil es nur 1 € Job ist." Das schärfste war ja auch noch, als die mir verkliggern wollte das die AG noch nicht einmal die ABM gerne in den Bewerbungen sehen. Ich dachte mir bloß: Das ist doch nicht Ihr ernst. Ach fast hätte ich es vergessen: Ich fragte Ihr (nachdem ich die Berufsbezeichung gesehen habe) was eine Bürokauffrau mit einer Vermarktung zu tuen hat? Ja und die Antwort war: Wir wussten nicht unter welcher Berufsgruppe wir es unterordnen soll´n. Oh man, ich dachte ich sei in einer verkehrten Welt. Ich bin trotzdem froh das ich endlich Arbeit habe, auch wenn es nur dieser ist. |
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#6
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| Leider habe ich mich erst gestern hier angemeldet, aber könntest du mir bitte den Titel deines Themes nennen? Möchte ihn gerne lesen. Danke Als ich nach einen halben Jahr immer noch keine Arbeit gefunden habe. Ging ich zur ARGE und fragte nach einer Weiterbildung und nach einer Maßnahme. Damit ich mich in Bereich Grafik Design Weiterbilden kann. Antwort von den Vermittler (ich hatte schon etliche von Vermittlern): "Wo sollen wir sowas hernehmen?" Ich wollte übrigens eine Lehre als Grafik Designer machen, damit ich von den Stuhl eines Assistenten runter komme. Aber es wird nicht finanziert (weil die nicht zahlen wollen) und mir fehlt das Geld zur der Lehre. Ich möchte damit sagen: Wenn man Eigeninazativi (ist das Richtig geschrieben?) ergreift und der Arge fragt wie man an der Ausbildung ran kommt, wird es abgelehnt. Aber wehe man lehnt was ab, wenn man von denen etwas Angeboten bekommt, dann wird einem gleich bis zu 30% das Geld gestrichen. |
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#7
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| Ich werde einmal meine Arbeitslosigkeit in einem neuem Thema schildern und auch die Sache mit dem 1 € Job. |
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#8
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| schreibe den 1 € Job als geringfügige Beschäftigung rein |
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