Erkrankung mit angeben?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Bewerbung > Bewerbung allgemein


Erkrankung mit angeben?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 22.02.2008, 08:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 10
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
R0Li84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Erkrankung mit angeben?


Ich habe leider eine Schilddrüsenerkrankung (Unterfunktion), wodurch meine Leistungsfähigkeit eingeschränkt war, bzw. noch ist. (Das ganze wurde mir attestiert, habe deshalb auch im Studium für die Prüfungen in diesem Semester mehr Zeit bekommen).

Ich bin vergleichsweise im Studium gut dabei, mache was mir möglich ist um weiter zu kommen (wir haben teilweise durchfallquoten um die 70%), 2/3 der Leute sind schon zurückgefallen oder haben aufgegeben.
Ich habe bisher alle Prüfungen mit Erfolg abgelegt, allerdings sieht der Notenausdruck nicht so aus, wie ich es gerne hätte.

Ich kann das ganze normalerweise wesentlich besser - bin um mehr als 1 Notenstufe im Vergleich zum Abiturzeugnis gefallen, damals war ich allerdings noch gesund.
Ich befinde mich nun in Behandlung, die Symtome wie eingeschränkte Leistungsfähigkeit usw... sollten soweit es mir mein Arzt erklärt hat bald gänzlich verschwinden.
Auch sonst bringt das ganze keine Nachteile mit sich, die für den Arbeitgeber relevant sein könnten.


Mich quält nun die Frage, was ich machen soll, wenn ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde und die mich dort auf meine Noten ansprechen.
Soll ich die Erkrankung verschweigen und einfach sagen, dass das Studium schwer war und ich mich vergleichsweise noch gut geschlagen habe, oder wäre es sinnvoll die Erkrankung mit anzugeben - mit dem Hinweis, dass das ganze nun therapiert wird?


(Andere mit dieser Erkrankung nehmen sich erstmal ne "Auszeit", bzw. verlängern das Studium einfach um einige Zeit - darauf habe ich aber keine Lust, ausserdem steht dem mein Ergeiz im Weg - im Vorstellungsgespräch wäre halt ne Auszeit wegen Krankheit leicht erklärbar, aber bei schlechten Noten kann es sich schnell nach einer Ausrede anhören).


Bzw. muss man den Arbeitgeber nicht sowieso über chronische Erkrankungen aufklären?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 22.02.2008, 16:26
Benutzerbild von Franky
Moderator
 
Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 1.595
Bedankte sich: 104
140 Danksagungen in 115 Beiträgen
Blog-Einträge: 13
Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo ROLI84 und herzlich willkommen im Forum!

Zitat:
Soll ich die Erkrankung verschweigen und einfach sagen, dass das Studium schwer war und ich mich vergleichsweise noch gut geschlagen habe, oder wäre es sinnvoll die Erkrankung mit anzugeben - mit dem Hinweis, dass das ganze nun therapiert wird?
Bitte nichts verschweigen. Kläre den Arbeitgeber bezüglich Deiner Krankheit auf.
__________________
Beste Grüße
Franky
Moderator
arbeits-abc.de
Folge uns auf Facebook

Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 22.02.2008, 23:50
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo R0Li84!

Spiele mit offenen Karten, denn Du schreibst ja Deine Leistungsfähigkeit ist aufgrund der Krankheit noch immer eingeschränkt. Gleichzeitig betone das Du dennoch alle Prüfungen mit Erfolg abgelegt hast (das zeigt Deinen Ehrgeiz), die Krankheit gut therapiert wird und eine Genesung ohne Folgeschäden absehbar ist.

Meine Meinung
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 23.02.2008, 10:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 10
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
R0Li84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Danke für die Info!
Ins Bewerbungsschreiben direkt gehört das ganze aber nicht oder?
Wenn ich meine durchschnittlichen Leistungen im Bewerbungsschreiben gleich mit einer Erkrankung begründe könnte das meiner Meinung nach etwas "vorgeschoben" aussehen, bzw. erstmal nen negativen Eindruck erwecken.
Beim Vorstellungsgespräch wollte ich es eh erwähnen, wenn ich überhaupt zu einem muss. (Die Firma kennt mich ja schon und es geht derzeit nur um eine Praktikumsstelle). Wenn man dann der jeweiligen Person gegenübersitzt ist das wohl besser zu erklären, als auf dem schriftlichen Weg.

Ich denke eh, dass ich später zu relativ vielen Vorstellungsgesprächen eingeladen werd. Die Leute aus meinem Studiengang sind derzeit sehr gesucht, arbeitslos wurde die letzten Jahre niemand!

Helmut Schmidt (unsere ehemaliger Bundeskanzler) litt an ner ähnlichen Krankheit - bevor er Kanzler wurde. Ist eigentlich ein gutes Argument dafür, dass man - sofern das ganze richtig therapiert wird - wieder voll Leistungsfähig ist.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 23.02.2008, 11:32
Benutzerbild von Franky
Moderator
 
Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 1.595
Bedankte sich: 104
140 Danksagungen in 115 Beiträgen
Blog-Einträge: 13
Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Wenn man dann der jeweiligen Person gegenübersitzt ist das wohl besser zu erklären, als auf dem schriftlichen Weg.
Das Anschreiben soll Dich möglichst gut anpreisen! Erwähnen würde ich es dann aber im Vorstellungsgespräch.
__________________
Beste Grüße
Franky
Moderator
arbeits-abc.de
Folge uns auf Facebook

Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 25.02.2008, 10:56
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

In die Bewerbungsunterlagen gehört das auf keinen Fall. Aber im Vorstellungsgespräch kannst Du den Gesprächspartner von Deiner Erkrankung in Kenntnis setzen. Das Beispiel mit Helmut find ich persönlich richtig gut. Ich würde dies als Vergleich mit einbringen.

Viel Erfolg und lass mal wieder von Dir hören
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Chronische Erkrankung HermannB Karriere & Job 2 14.06.2009 21:02
Gehaltswunsch wie angeben??? Lalelu8 Bewerbung allgemein 10 16.03.2009 14:49
Bafög im Kindergeldbescheid nachträglich mit angeben? Caesar BAföG 1 06.07.2008 21:20
ebay Verkäufe angeben? ötsch ALG II/Hartz IV 6 06.01.2008 18:15




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.