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#1
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| Hallo ich bin neu hier, ich habe eine frage und zwar: Ich bin in der 9.Klasse Realschule und ich habe Asthma und hatte in diesem Jahr ein bisschen viele Fehltage zwecks meiner Gesundheit aber habe trotzdem ein sehr gutes Zeugniss. Ich muss mich dieses Jahr bewerben und jetzt wollte ich fragen ob der Arbeitgeber meine Fehltage herausfinden kann oder dazu zugänglich ist. Danke im vorraus |
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#2
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| Hallo Streetstylez, ... stehen deine Fehltage denn nicht im Zeugnis? Ich wüsste nicht warum sich ein an dir interessierter Ausbildungsbetrieb weiter informieren sollte, insbesondere vor dem Hintergrund deiner sehr guten Noten. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Nein die stehen nicht im zeugniss... okay danke für die schnelle antwort |
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#4
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| "Früher" standen die Fehltage unter entschuldigte und unentschuldigte Fehltage im Schulzeugnis. Selbst wenn diese Informationen nicht mehr erfasst werden: wenn du dich bewirbst, und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, muss normalerweise ein Personalfragebogen ausgefüllt werden, und zwar wahrheitsgemäss. Dort wird üblicherweise auch nach dem Gesundheitszustand gefragt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| ja gesundheitsbogen schon aber ich mein ob der rausfinden kann wieviele ich in diesem jahr hatte und das problem hab ich nur in diesem jahr weil ich eine lungenentzündung hatte und jetzt so oft zu nachuntersuchungen vormittags musste |
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#6
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| Wenn nix im Zeugnis steht, wird er es nicht erfahren. Warum sollte er nachhaken/in der Schule anrufen und nachfragen? Fairness halber solltest du den Arbeitgeber aber von deinem Gesundheitszustand in Kenntnis setzen. Denn es kann ja immer wieder passieren, dass es wegen deiner Gesundheit zu Ausfällen kommen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#7
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| Ab der neunten Klasse oder spätestens ab der 10 erstes Halbjahr stehen keine Fehlzeiten mehr drin, gerade damit man in solch einem Fall überhaupt eine Chance hat.....Dein Asthma wirst du allerdings nicht verbergen können es sei denn es gibt keine Einstellungsuntersuchung.....trotzdem solltest du vorallem in deinem Interesse das Asthma angeben, stell dir nur mal vor du hast atemnot und keiner weiß was zu tun ist..... |
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#8
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| Hallo liebes Forum, bekam am Montag dieser Woche mein Zeugnis des ersten Jahres von meiner Vollzeit-Technikerschule. Die Schulzeit umfasst 2 Jahre inc. einer Technikerarbeit am Ende der Schulzeit. Voraussetzung für die Schule sind eine abgeschlossene Ausbildung über mind. 3 Jahre und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. Mich kostet die Schule jährlich 650 Eur. Nun meine Frage, am Anfang des Jahres hieß es ausdrücklich von seitens der Lehrer das Fehltage nicht aufgelistet werden im Zeugnis, das sei Berufsschulniveau hieß es. Viele Leute unsrer Klasse müssen zusätzlich arbeiten gehen um sich die Schule leisten zu können. Diese Leute mussten regelmäßig 2 Std am Nachmittag ausfallen lassen um ihrer Arbeit nachzugehn. Jetzt stehen unsere Fehlzeiten doch im Zeugnis und es wurde uns erst am Tag der Zeugnisausgabe davon berichtet. 2 Stunden gefehlt wird als nicht kompletter Tag gewertet. Ich habe nun 18 nicht vollständigen Tage in meinem Zeugnis. Mein Schnitt von 2,0 ist prima, aber mit diesem Vermerk unbrauchbar!!! Wir müssen uns mit diesem Zeugnis auf eine Technikerstelle bewerben!! Umliegende Schulen verzichten auf diesen Vermerk. Nun werden wir bestraft weil wir arbeiten gehen müssen um uns den Unterhalt zu sichern. Meine Frage wie findet Ihr das und kann man dagegen etwas unternehmen?? Ist diese Tat der "Irreführung" rechtens?? Danke im voraus für Eure Beiträge. Gruß |
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#9
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| Einwurf: Zitat:
Fragen kann man ja viel, beantworten muss man noch lange nicht alles. Beim Thema Gesundheit bedeutet das: Alles, was nicht in direktem Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit oder diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen steht, geht den Arbeitgeber absolut nichts an. Hier keine oder falsche Angaben zu machen führt auch bei Unterschrift unter diesem Blatt Papier (macht entgegen weitläufigem Aberglauben kein Papier zur Urkunde o.ä.) kaum zu Problemen oder macht den Arbeitsvertrag angreifbar.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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| Fehltage im Schulzeugnis | Wilzn | Bewerbung allgemein | 0 | 29.07.2009 13:12 |