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#1
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| Guten Morgen! Ich finde dieses Forum hier wirklich erste Sahne und finde es sehr toll, dass sich so viele nette Leute gegenseitig unter die Arme greifen in solch Zeiten wie diesen. ![]() Da ich momentan auf der Suche nach Arbeit/Ausbildung bin und ich dafür sehr gerne in ein anderes Bundesland ziehen möchte, hoffe ich, dass ihr mir bei einer kleinen Frage kurz aushelfen könnt. Wenn ich nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollte und ich dafür in ein anderes Bundesland muss (Nachbarbundesland z.B.), bekomme ich dann die Kosten vom Arbeitsamt zurückerstattet? (Ich besitze keinen Führerschein, so dass eine Zugfahrt als nächstbeste Möglichkeit in Frage kommt, denke ich.) Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort von euch freuen. ![]() Liebe Grüße und einen schönen Wochenstart wünscht, Die olle Nordfaust |
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#2
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| Hallo, es gibt eine Kilometergrenze, unterhalb derer du keinen rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung hast, die weiß ich aber leider nicht genau. Ich schätze, die liegt irgendwo bei 50 Kilometer. In dem Fall wird dich das Unternehmen meiner Erfahrung nach aber darüber informieren, wenn die Kosten nicht erstattet werden. Ist diese Grenze überschritten, muss das Unternehmen für Anreisekosten zu einem Vorstellungsgespräch aufkommen. Grüße und viel Erfolg beim Gespräch |
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Nordfaust (22.01.2010) | ||
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#3
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| Was die Anreise mit Zug betrifft: werden die Kosten erstattet, wird das Ganze meist unabhängig vom Transportmittel errechnet: normalerweise gibt man die nächstgelegenen Abfahrts- und Zielbahnhöfe an, die Kosten belaufen sich dann auf ein 2.-Klasse Zugticket für die entsprechende Strecke. |
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Nordfaust (22.01.2010) | ||
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#4
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| Hallo Nordfaust, was ganz ganz wichtig ist, beantrage die Kostenerstattung vorher!! D.h. sobald du ein Vorstellungsgespräch hast, sagst du deinen Berater/ deiner Beraterin bescheid, dann bekommst du einen Antrag zugeschickt, welchen du zwingenst zu den Vorstellungsgespräch mitnehmen sollst, hast du dann alles wieder beisammen (das Schreiben der Personalabteilung wo du dich vorgestellt hast, bekommst du in der Regel erst später, da auch gleich darin vermerkt wird ob du angestellt bist oder nicht) gibts du es beim Arbeitsamt ab und die prüfen dann, ob sie es genehmigen oder nicht..... Achso, auf jeden Fall solltest du natürlich Arbeitssuchend gemeldet sein.... Und es sind auch mehr wie 50 Kilometer. Auch ich wünsche dir viel Erfolg!!! |
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Nordfaust (22.01.2010) | ||
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#5
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| Grundsätzlich kann man als Arbeits- und Ausbildungssuchender von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Wie und was gefördert wird, entscheidet die Agentur am Ort. Die Leistungen sind "Kann"-Leistungen, aber keine "Muss"-Leistungen. Anträge auf Kostenübernahme sind vorher zu stellen, eine Bewilligung ist abzuwarten, nachträglich gibt es nichts. Bei Bewerbungsosten muss man auch darauf achten, ob Hin- und Rückfahrt bezahlt werden! SGB 3 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Nordfaust (22.01.2010) | ||
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#6
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| Lies auch hier >> Bewerbungs- und Vorstellungskosten – Das steht Ihnen zu
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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Nordfaust (22.01.2010) | ||
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#7
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| Wie schon ausgeführt... Erstattung der Fahrtkosten KANNST du beantragen. Nicht ganz richtig ist, "zuschicken des Antrags". Den bekommst du normalerweise gleich ausgehändigt. Mußt allerdings vorher wissen, wie der AG heißt und dessen Anschrift angeben. Denn: Das AA oder das H4 Amt ist kein Reisebüro! Beachten sollst du noch, dass i.d.R. ein Vermerk "keine Fördermittelzusage" auf dem Antrag auftaucht. Demnach kannst du die Zugfahrkarte zwar finanziert bekommen, muss aber nicht sein. Was willst du überhaupt machen? Eine Arbeitsstelle besorgen oder eine Ausbildungsstelle? Das sind zwei Paar Schuhe ... Insider 56 |
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Nordfaust (22.01.2010) | ||
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#8
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| Guten Morgen Nordfaust, ... im Grunde ist das wie in der Kneipe- wer einlädt, der zahlt auch. Das bedeutet dass der potentielle Arbeitgeber, der dich zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, auch für die hierdurch entstehenden, angemessenen Kosten einstehen muss... das kann je nach Einzelfall z.B. auch die Aufwendung für eine Flugreise oder für eine Hotelübernachtung beinhalten. Er hat jedoch die Möglichkeit diese Verpflichtung im Vorfeld auszuschließen. In diesem Fall ist zu prüfen ob die Agentur für Arbeit in die Presche springt.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Nordfaust (22.01.2010) | ||
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#9
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| Hallo! Vielen Dank für eure schnellen und zahlreichen Antworten! ![]() Ihr habt mir damit schon in den meisten dunklen Ecken Licht gebracht. Sollte ich noch Fragen dies bezüglich haben, weiß ich ja, an wen ich mich wenden muss. Liebe Grüße, Nordfaust |
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