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#1
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| Hallo, ein privater Arbeitsvermittler möchte, dass ich einen Vermittlungsvertrag unterschreibe. (bisher hab ich den Arbeitsvermittler noch nicht getroffen, hatte ihm nur meinen Lebenslauf geschickt bzw. Bewerbung auf bestimmten Job). Den unterschriebenen Vermittlungsvertrag soll ich nun ihm schicken. - Ist ein solcher Vermittlungsvertrag üblich? - auf was muss ich achten? was sollte drin stehen und was nicht. Im Vertrag steht z.B.: - "Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages dem Vermittler unverzüglich (innerhalb von 3 Arbeitstagen) den Vermittlungsgutschein (Original) zuzuschicken. Andernfalls behält sich der Vermittler die Inanspruchnahme von Schadensersatzansprüchen vor." - "Die Vermittlungsvergütung beträgt: _____________ €" - "Der Vertrag beginnt am __________ und endet mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages." - "Sollte der Beginn des vermittelten Arbeitsverhältnisses die Vertragslaufzeit bzw. die Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheins überschreiten, wird der Vertrag automatisch um diese Differenz verlängert. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Erbringung eines aktuellen Vermittlungsgutscheins." - "Lässt der Auftraggeber die Frist zur Erneuerung des Vermittlungsgutscheines verstreichen und es kommt zu einer erfolgreichen Vermittlung, durch den Auftragnehmer, verpflichtet sich der Auftraggeber die Kosten in Höhe des neuen Vermittlungsgutscheines selbst zu tragen." Sind solche Punkte üblich und sollte man sowas unterschreiben? Zu welchem Zeitpunkt sollte man sowas unterschreiben? |
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#2
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| Zunächst sollte man einfach seinen gesunden Menschenverstand einschalten und überlegen, was man da unterschreibt und welche Folgen eine Unterschrift haben kann: Zitat:
Klar, der Vermittler möchte für seine Bemühungen bezahlt werden. Aber der Vertrag muss nicht in Bedingungen eingerahmt sein, die den Vermittler einseitig begünstigen und dich am Ende ruinieren können. Frage den Vermittler doch ganz einfach, wieviele Arbeiter er in welchem Zeitraum in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt hat, wieviele davon Zeitarbeit betreffen und wie lange die durchschnittliche Dauer des vermittelten Arbeitsverhältnisses ist. Diese Frage wird er nicht schriftlich beantworten wollen, da müssten bei dir alle Alarmglocken klingeln. Bitte lasse dich auch nicht überfahren: "Wir haben da einen tollen Posten für Sie, Sie müssten sich gleich morgen früh vorstellen und morgen abend mit der Nachtschicht anfangen. " Keine Information, welche Arbeit, wie man ohne Auto dahinkommt, wieviel verdient wird, nichts. Keine Prüfung der Zumutbarkeit möglich. Also Vorsicht! Du musst aber gleichzeitig aufpassen, dass dir der Arbeitsvermittler nicht unterstellt, du habest ein Arbeitsangebot ausgeschlagen. Du musst also stets betonen, dass du jede zumutbare Arbeit annimmst, dir aber vorbehälst, die Zumutbarkeit zu prüfen und auch die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte. Ausserdem muss man dir Zeit lassen, Probearbeitstage bei der Arge genehmigen zu lassen (!) und vor Arbeitsaufnahme Anträge stellen zu können hinsichtlich § 29 SGB II - Einstiegsgeld - und Mobilitätshilfen nach § 54 SGB III, die ja bekanntlich VOR Arbeitsantritt beantragt werden müssen. Sinngemäss gilt dies auch für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen - §§ 45 und 46 SGB III. SGB II SGB III
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Ich würde diesen Vertrag auf keinen Fall unterschreiben!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| Hallo zusammen, folgende Frage. Ich hatte einen Vermittler eingeschaltet der aber nichts für mich gefunden hat. Nun habe ich nach 1 Monat selbst Arbeit gefunden. Ist es nun rechtens das ich dem Vermittler trotzdem mein Orginal Vermittlungsgutschein senden muß damit er abrechnen kann? So steht es in dem Vermittlungsvertrag den ich vor 5 Wochen unterzeichnet habe. Vielen Dank für eine Auskunft , Michael |
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#5
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| Zitat:
wenn Du selber Arbeit gefunden hast, brauchst Du den Vermittlungsgutschein dem nicht zuzusenden. Warum auch? Er ist für den Vermittler eh von keiner Bedeutung, da er Dich nicht vermittelt hat. Ich selber habe seit 2003 eine private Arbeitsvermittlung. Und genau wegen diesen "netten" Kollegen hat die Branche der privaten Vermittlung so einen schlechten Ruf. Also keine Panik. Der Vermittlungsgutschein ist Dein Eigentum. Viel Glück und das sich Deine Zukunft zufriedenstellend entwickelt. Gerne können wir dazu auch gerne einmal telefonieren. Meine Kontaktdaten findest Du unter pav-bayern.de. Natürlich ist das nicht als Rechtsberatung zu deuten. Dafür gibt es Anwälte. |
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#6
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| Hallo, grundsätzlich zwingt die Rechtssprechung nach einem Vermittlungsvertrag, damit im Vermittlungsfall der Gutschein mit dem Amt abgerechnet werden kann. Aber jetzt vergessen wir mal das ganze Rechtliche. Es gibt sehr sehr viele Suchende, die meinen mit einem Gutschein in der Hand hunderte von Vermittlern beauftragen zu können. Das ist auch soweit ok und auch so von der Politik gewünscht. Aber genau jetzt verfällt dann ein Suchender oft in Trägheit, denn jetzt hat er ja genug Vermittler die für ihn suchen. Aber damit noch nicht genug. Wisst ihr wie ärgerlich es ist, wenn man einen Arbeitgeber gefunden hat, der dem Suchenden eine Chance geben möchte und dieser dann ganz locker mitteilt, dass er seit 2 Wochen wieder eine Arbeit hat? Abgesehen von der telefonischen Erreichbarkeit vieler Suchender. Glaubt mir, das geht an die Nerven. Ist es denn zuviel verlangt für seine Erreichbarkeit zu sorgen und mitzuteilen, wenn man wieder eine Arbeitsstelle finden konnte? Ich nehme gerne unverbindlich Onlinebewerbungen unter ZENSIERT entgegen und freue mich auf eine Zusammenarbeit die offen und fair abläuft, bis der Suchende wieder eine Arbeit finden konnte. Liebe Grüße Rainer Geändert von nontestatum (14.05.2009 um 06:35 Uhr) Grund: Bitte keine Werbung! Werbung ist mit dem Forumsinhaber abzusprechen! |
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#7
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| Hallöchen Ich habe gleich 4 verschiedene private Arbeitsvermittler der Gutschein von der Arge wird mir in den Nächsten Tagen zugesandt. Bei dem einen Vorstellungsgespräch wurde ich von dem Privaten Arbeitsvermittler zur einer Zeitarbeitsfirma geschickt was ich denk mal für Betrug halte oder wie sieht ihr das? Also ich bin da skeptisch ob ich da anfangen soll habe ja noch kinder die noch in die Kita gehen und muss schon 5uhr morgens anfangen glaub nicht das ich da bei denen anfangen werde.Also warte ich ab ob ich noch was besseres finde. ![]() LG Katrin |
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#8
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| Warum sollte das Betrug sein? |
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#9
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| Na weil man bei einer zeitarbeitsfirma meist eh nicht sehr lang beschäftigt ist . Und dann stehste nach ein halben jahr wieder beim Arbeitsamt.Zur einer Zeitarbeitsfirma kann man immer gehen wenn man da unbedingt arbeiten will da gibts genug.Mein Mann hat bei 3 verschiedene Zeitarbeitsfirmen gearbeitet und 16monate war das längste wo er bei einer von denen gearbeitet hat . |
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#10
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| Hallo zusammen, Ich hoffe es kann mir jemand helfen, da mir einfach der Kopf qualmt bei diesem Fall. Ich habe folgendes, etwas kompliziertes, Problem zu diesem Thema: Ich habe am Ende Mai ein Vorstellungsgespräch bei einem privaten Arbeitsvermittler gehabt und habe dort einen Vermittlungsvertrag unterschrieben. Einen Vermittlungsgutschein habe ich gleich dabei gehabt. Allerdings war dieser nur bis Ende Juni gültig. Der Vermittler bot mir dann eine Stelle an, wo ich Anfang Juni an einem Berwerbungsgespräch und einer Schulung teilgenommen habe. Da ich allerdings aus privaten Gründen erst Anfang Juli mit der Arbeit beginnen wollte, habe ich beim Arbeitsamt angefragt ob ich einen neuen Vermittlungsgutschein brauche, da der Arbeitsvertrag dann außerhalb der Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins zu Stande kommen würde. Laut Aussage der Dame vom Arbeitsamt bräuchte ich keinen neuen Vermittlungsgutschein, da der Vermittlungsvertrag während der Gültigkeit der Gutscheins geschlossen wurde. Nun hatte ich heute meinen ersten Tag bei dem neuen Arbeitgeber, allerdings habe ich noch keinen Arbeitsvertrag bekommen und somit auch keinen Vertrag unterschrieben, da der erste Tag eher sowas wie ein Probearbeitstag ist. Kurz nach Feierabend hat sich dann mein Arbeitsvermittler gemeldet und mir mitgeteilt, dass er eine positve Rückmeldung bekommen hat. Im Zuge dessen sagte er dann, dass er aber keinen gültigen Gutschein mehr vorliegen hat. Ich teilte ihm die Aussage des Arbeitsamts mit, aber er meinte dass stimme so nicht. Statt dessen muss der Gutschein gültig sein, wenn der Arbeitsvertrag geschlossen wird und nach seiner Aussage reicht sogar schon eine mündliche Zusage des Arbeitgebers! Jedoch kam er mir auch entgegen, denn er sagte, dass er mit dem Arbeitgeber evt. einen früheren Zusagetermin vereinbaren kann. Ein erneuter Anruf bei dem Arbeitsamt bestätigte die Aussage des Vermittlers. Allerdings sagte das Amt auch, dass der schriftliche Arbeitsvertrag ausschlaggebend ist und stellt mir gleich einen neuen Vermittlungsgutschein aus, der ab heute gilt aber noch auf dem Postweg ist. Von dem Job an sich weiss ich selber noch nichtmal ob ich ihn machen will. Das entscheide ich die nächsten Tage. Ich befürchte aber, dass wenn ich den Job annehme und der Zusagetermin heute ist, ich den Vermittler selber bezahlen muss, obwohl ich schon wieder den neuen, ab heute gültigen Gutschein bald bekomme. Auf welche Fallen/Gefahren oder Ähnliches sollte ich jetzt achten? Und was meint ihr wie ich mich am besten verhalten sollte, wenn ich den Job annehme oder auch nicht? Bitte heflt mir! Ich bin am Ende... ![]() Viele Grüße! |
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