Voraussetzungen für Arbeit beim Sicherheitsdienst
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Voraussetzungen für Arbeit beim Sicherheitsdienst

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  #1  
Alt 26.04.2006, 12:19
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Niclas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi,

was für Voraussetzungen muß man erfüllen um bei einem Sicherheitsdienst arbeiten zu können. Ich meine mehr die Richtung Objektschutz also keine Disko usw!
Bin gelernter Maurer und arbeitslos. Da private Sicherheitsdienste ja immer mehr an Bedeutung zunehmen würde ich gern dort mal weiter machen. Bin auch relativ groß und körperlich belastbar.

Niclas
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  #2  
Alt 27.04.2006, 11:36
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Niclas


Voraussetzungen für die Tätigkeit beim Sicherheitsdienst im Bereich Personen- und Objektschutz sind folgende:
  • Mindestalter 22 Jahre
  • tip top Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Abschluss einer Ausbildung im Sicherheits- und Bewachungsdienst bzw. Abschluss einer gleichwertigen, anerkannten Ausbildung (+ 2 Jahre Praxis, davon mind. 200 Std gearbeitet im Bereich des Personen- und Objektschutzes)
  • 4 Jahre Praxis im Sicherheits- und Bewachungsdienst (bei keinem Abschluss einer Ausbildung), davon mind. 200 Stunden gearbeitet im Bereich des Personen- und Objektschutzes.
  • Oder ein Fachausweis für Sicherheit und Bewachung FSB + 200 Stunden im Bereich des Personen- und Objektschutzes
  • Ausserdem im Besitz eines CPR Ausweis (Cardio-pulmonary Resuscitation); eines Führerscheins der Kl. B sowie eine vom VSSU anerkannte Fahrausbildung; einer Waffentragbewilligung für Faustfeuerwaffen oder Einsatz von mind. 2 Jahren bei den (z.B.) Festungswachtkorps
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #3  
Alt 14.09.2007, 10:47
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ssk24 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das ist ja so nicht ganz richtig ! Hier wurde die Grundvoraussetzung vergessen, nämlich das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor einer IHK.

Denn ohne diese Sachkundeprüfung darf man überhaupt nicht starten im Bewachungsgewerbe bzw. bekommt man auch keine Anstellung. Deswegen wird ja auch immer wieder bei den Stellenausschreibungen gefragt ob man den §34a hat. gemeint ist damit die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Soll heißen, wenn man im Bewachungsgewerbe arbeiten will, muß man erst einen Vorbereitungskurs besuchen (Angestellte 40 Stunden, Selbstständige 80 Stunden) und legt dann eine Sachkundeprüfung ab.

Den Vorbereitungskurs kann man bei jedem machen, der ihn anbietet, die Prüfung nur vor der IHK. Die Kosten liegen bei den Kursen zwischen 330,-€ und 450,-€, die Prüfung dann nochmal ca. 150,-€. Wer die Sachkundeprüfung hat, darf also im Objektschutz arbeiten oder auch z.B. als Kaufhausdetektiv etc. .

Hat man die Prüfung geschafft, kann man im Bewachungsgewerbe arbeiten. So und nich anders. Was dann darüber hinaus noch macht, an andreren Qualifikationen (Personenschutzkurs etc.) laß ich mal dahingestellt sein. Im Übrigen werden diese Kurse in der Regel auch vom Arbeitsamt übernommen. Voraussetzung meist jedoch eine anschließende Anstellung in einem Unternehmen.

Wer es nochmal nachlesen will was ich grad erklärt habe schaut dann mal bitte in § 34 a (1) Gewerbeordnung und § 5a Bewachungsverordnung.

Wer sonst noch Fragen hat mailt mir einfach unter krueger@ssk24.de oder schaut mal bei mir vorbei unter Sicherheitsschulungen Krüger - Home

Nachtrag: Ich habe hier nicht geantwortet, weil ich den Vorbereitungskurs auch unterrichte, sondern weil ich es einfach nicht in Ordnung finde,wenn auf klare Fragen von Menschen in solchen Situationen solch unqualifizierten Antworten gegeben werden.

Geändert von ssk24 (14.09.2007 um 10:49 Uhr)
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  #4  
Alt 31.05.2008, 09:34
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Freija befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Also ich werde jetzt auch mal kurz meinen senf dazu geben.

Also im Sicherheitsdienst kann jeder arbeiten der MINDESTENS die Unterweisung nach §34a hat, in manchen fällen bezahlt der neue Arbeitgeber vor Anstellung den Lehrgang (dieses steht aber eindeutig in der Stellenausschreibung. Zitat: "§34a von Vorteil aber nicht bedingung"). Dieser geht über 40 Stunden. Die Sachkundeprüfung ist nicht zwingend notwendig.
Zum beispiel für die Bereiche Objektschutz, Revierdienst, Empfangs,-und Separatdienst ist diese nicht von nöten.

Wenn du allerdings als Warenhausdedektiv, Türsteher, Geld,-und Werttransport arbeiten möchtest brauchst du sie.
Darüber hinaus bei letzteren auch die Waffensachkunde nach §7, diese und ähnliche Fortbildungen sind aber nicht so primär für den Einstieg ins Bewachungsgewerbe.

Hoffe diese Antwort hat dir geholfen...

Viel Erfolg
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  #5  
Alt 31.05.2008, 10:37
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Curly_Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich habe auch zwei Jahre beim Sicherheitsdienst im Bereich Objektschutz und Großveranstaltungen (Fussballstadion) gearbeitet und nie im meinem Leben die IHK von innen gesehen, geschweige denn eine Sachkundeprüfung abgelegt.

Aber für dein Vorhaben würde ich diesbezüglich mal beim Arbeitsamt anfragen, ob die ggf. Lehrgänge etc. für Sicherheitskräfte bezahlen würden - hat ja nicht grade Umschulungscharakter (damit tun die sich immer schwer) und wenn man denen erzählt, dass da die Chancen besser stehen, einen Job zu kriegen, sollte das auch kein Problem sein. So teuer ist die Sachkundeprüfung ja nun auch nicht (im Vergleich zu anderen Lehrgängen, die im vierstelligen Bereich liegen).

LG
Curly
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  #6  
Alt 30.03.2009, 20:07
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masterkern befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi,

also wenn du es noch Fragen bezüglich Sicherheitsdienst geben sollte schau mal hier:

Forum Sicherheitsdienst - Sicherheitsdienst Forum

LG


masterkern
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  #7  
Alt 11.10.2010, 19:07
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Tille78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Voraussetzungen für Arbeit beim Sicherheitsdienst

@ssk24
also Deine Aussage ist ebenfalls unqualifiziert bzw. unzureichend.
Im Wach-und Sicherheitsgewerbe reicht eine Unterrichtung nach §34a Gewo
auch ohne Sachkundeprüfung zu wenn man nicht im *tatsächlichen öffentlichen Bereich* arbeitet.

Also kann man in jedem Objekt arbeiten,z.B. im Betriebsgelände usw.

Waffenschein,Personenschutzausbildung usw. sind nur Geldmacherei

Gruß
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  #8  
Alt 27.07.2011, 17:21
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Dominikus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Voraussetzungen für Arbeit beim Sicherheitsdienst

Ich glaube, so sehr viele Vorraussetzungen gibt es da garnicht. Als Sicherheitsmann solltest du wohl flexibel arbeiten können und ein einwandfreies Strafregister haben.
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