Zeugnis nachreichen
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  #1  
Alt 19.02.2009, 17:59
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Hallo,

ich habe heute eine sehr interessante Stellenanzeige gelesen, für die ich mich bewerben möchte. Diese ist schon seit Dienstag im Netz und ich habe Angst, dass da schon was entschieden wird und ich nächste Woche zu spät bin, da mir noch das Zeugnis meines letzten Arbeitgebers fehlt, welches ich nächste Woche bekommen soll...

Jetzt sitze ich hier an einer Formulierung, wie ich das klar machen kann, dass ich den Job halt gern haben möchte und mich deshalb jetzt melde und es nachreiche und nicht erst nächste Woche schreibe...

Wisst ihr vielleicht eine passende Formulierung?

"Leider habe ich das Zeugnis meines letzten Arbeitgebers noch nicht erhalten. Da ich aber sicher sein möchte, dass diese Bewerbung nicht zu spät bei Ihnen eintrifft, werde ich Ihnen dieses direkt nachsenden."

Danke für die Hilfe,
Terk
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  #2  
Alt 19.02.2009, 18:12
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2 Fehler:

1. Wenn man etwas nicht negativ ausdrücken muss, tut man es auch nicht. "Leider" ist ein Unwort innerhalb einer Bewerbung. Erzähl mir nicht, was du nicht kannst, sondern was du kannst - das Zeugnis bis zum x.x. nachreichen.

2. Die Tatsache, dass das Zeugnis noch nicht vorliegt wirft umgehend Fragen auf. Wurde es denn geändert? Vielleicht sogar aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses...? Das musst du im selben Atemzug erklären.
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  #3  
Alt 19.02.2009, 18:28
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Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe in einer Firma während meines Studiums gearbeitet die Jahre gearbeitet und das Studium wird jetzt im März beendet. Nun habe ich sie gebeten mir ein Zeugnis auszustellen, welches noch in Bearbeitung ist.

Vielleicht:
Anbei erhalten Sie mein Anschreiben, Lebenslauf mit Foto und Zeugnisse.
Das Zeugnis des letzten Arbeitgebers werde ich bis zum 27.02.2009 nachreichen, da ich es selbst noch nicht erhalten habe. (Als erklärung, dass da nix geändert wurde?


Hach, ich würd gern reinbringen, dass ich die Bewerbung halt direkt geschickth haben möchte, weil ich wirklich großes interesse habe

Aber lieben Dank schon mal für diesen Tipp!
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  #4  
Alt 19.02.2009, 18:31
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Öhm.. also befindest du dich quasi in ungekündigter Stellung..... wieso schreibst du denn nicht simpel das da rein?
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  #5  
Alt 19.02.2009, 19:10
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Ja doch, ich bin im Januar das letzte Mal da gewesen, weil ich für die Prüfungen zum lernen mehr Zeit wollte und die auch ganz froh waren, nicht weiter zahlen zu müssen, weil sie einen Azubi übernommen hatten und dann voll war und ich auch wegfallen konnte.
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  #6  
Alt 19.02.2009, 19:50
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Hm.

Also wenn das Arbeitsverhältnis offiziell noch bis März läuft - ungekündigt.

Wenn nicht, dann schreib doch einfach, dass es an der administration des Ex-AG liegt..
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