Gleichstellungsgesetz und Bewerbungsfoto
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Gleichstellungsgesetz und Bewerbungsfoto

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  #1  
Alt 18.02.2010, 18:46
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Standard Gleichstellungsgesetz und Bewerbungsfoto


Hallo allerseits,
ich möchte mal folgende Frage in die Runde werfen: Wie steht ihr bei Geltung des Gleichstellungsgesetzes zu den Bewerbungsfotos? Sollte man überhaupt noch welche verwenden?
Also Bundesbehörden wünschen beispielsweise keine Bilder, und nach dem, was ich weiß, heißt es ja: man kann grundsätzlich weilche mitliefern, muss es aber nicht, gefordert dürfen sie nicht werden.
Mir wurde zwar oft gesagt: mach eins drauf, wenn Du Jobs in der privaten Wirtschaft suchst.., aber ich vertrete da die Auffassung, Justicia ist blind... und ich wurde auch oft ohne Bild eingeladen.

Würde mich mal interessieren, was Ihr so meint...

LG
ruine
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  #2  
Alt 18.02.2010, 19:46
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ich halte

von Bewerbungsfotos generell nichts, solange die datenschutzrechtlichen
Richtlinien nicht erfüllt sind.
Wer kontrolliert, was mit deinem Bild geschieht, wenn es nicht zu einer Einstellung kommt ? Das Bild ist Eigentum des Absenders - aber wer garantiert dass es nicht abgespeichert wird?

Gruss

wellen
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  #3  
Alt 18.02.2010, 20:24
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nene, ich wollte schon aufs Gleistellungsgesetz hinaus. Im Datenschutz kenn ich mich aus. Also die Sicht der Bewerbungsschreibenempfänger auf "ohne Bild".
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  #4  
Alt 19.02.2010, 06:24
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bewerberblog.com befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard In Frankreich ...

wird bereits von der Regierung ein Test durchgeführt, den Lebenslauf vollständig zu anonymisieren. Ggf. soll dies am Ende in Frankreich sogar gesetzlich vorgeschreiben werden.

Antworte bitte direkt im Thema!

Geändert von Ratgeberin (19.02.2010 um 07:20 Uhr)
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  #5  
Alt 19.02.2010, 10:34
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Standard Naja,

die Frage, die ich stellte, geht ja genau dahin. Europa wirkt hier auch auf die Bewerbungsverfahren. Insofern ist es ja dann interessant, wie die Länder das umsetzen.
ZB. hat Dt. im Baurecht immer Rückzieher gemacht, was die breite Beteiligung der Öffentlichkeit angeht.
Ein anonymer Lebenslauf *laaaach* ist eigentlich ein Widerspruch in sich.
Das Gleichstellungsgesetz könnte aber durchaus knebelnd sein, denke ich.
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  #6  
Alt 19.02.2010, 14:24
Benutzerbild von derWolf
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... solche Versuche dem AGG zu entsprechen (oder es ad absurdum zu führen?) gab und gibt es auch in Deutschland. So wurde bei verschiedenen Unternehmen die Möglichkeit einer elektronischen Bewerbung kreiert die dem Erst-/Vorentscheider Informationen bzw. Einflussfaktoren wie Geschlecht, Lebensalter, Behinderung, Rasse und ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung und sexuelle Identität vorenthält. Dies beinhaltet natürlich auch das Nichtbeifügen eines Bewerbungsbildes.

Aber welchen Sinn hat das?

Meines Erachtens ist das Unfug, schließlich geht es doch aus Bewerbersicht darum sich so positiv wie Möglich darzustellen, was bedeutet dass das der IT-ler seine aktuellen Zerties, der Vertriebler die Bescheinigung des besuchten Rhetorikseminars oder das Superhirn meinetwegen einen beeindruckenden IQ-Test in die Waagschale wirft. Darum darf doch auch der Bewerber der in Erfahrung gebracht hat dass ich Golfer bin dies ebenfalls unter Hobbys aufführen (wenns stimmt) oder aber eben derjenige der weiß dass er positiv auf Fotos rüberkommt ein Solches seiner Bewerbung beifügen.

... und aus Unternehmersicht- wenn ich eine hübsche Schwarzhaarige für meine Rezeption suche, warum soll ich mich denn mangels Bewerbungsbild erst durch Berge von Blondinen wühlen?
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... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #7  
Alt 19.02.2010, 14:55
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Standard Tja,

vermutlich liegt genau darin der Sinn des Gesetzes: auch Blondinen sollen mal ne Einladung bekommen. Weil sie dann im Gespräch eventuell die ihnen gegenüber bestehenden Vorurteile auszuräumen in der Lage sind.

Blondinenschutzgesetz

*lach*
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  #8  
Alt 19.02.2010, 16:21
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Ich stehe auf dem Standpunkt, es solle jeder selber entscheiden, ob er ein Bewerbungsphoto beifügt oder nicht.

Aus Kostengründen füge ich inzwischen kein Bild mehr bei, wer mich wegen eines fehlenden Bildes auf seine Papierkorbliste setzt, dem weine ich keine Träne nach. Wenn der Arbeitgeber einen Gigolo sucht, dann bin ich sowieso der falsche Typ.

Ob und welche Vorschriften ein Antidiskriminierungsgesetz macht, ist am Ende sowieso egal.

Beispiel Nr. 1:

ein Geschäft sucht Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Anzeige in der Zeitung.

Man ruft an und erfährt, dass die Chefin nur mit Frauen zusammenarbeitet, ein Mann stört da nur und bringt Unruhe rein (Originalauskunft).


Beispiel Nr. 2:

Ein Unternehmen sucht einen Arbeiter für eine bestimmte Aufgabe.

Die Anzeige steht in der Zeitung und ist in deutsch abgefasst.

Man ruft an und es wird nur türkisch gesprochen, nach 15 Minuten am Telephon kommt einer, der einem wenigstens sagen kann: Cheffe nixe da, du später anrufen.

Dann sollen die die Anzeige doch gleich auf türkisch abfassen und auf deutsch reinschreiben, dass Deutsche unerwünscht sind.



Da bin ich der Meinung, man soll den ganzen politisch korrekten Mist entsorgen und dem Arbeitgeber gestatten, das Personal zu benennen, was er auch einstellen will. Dem angesprochenen Personenkreis, der vor Diskriminierung geschützt werden soll, wäre mehr geholfen, wenn es dann Förderprpgramme gäbe, also Arbeitsplätze für Mütter mit Kindern, für alte und Behinderte, für Migranten usw. Wenn ich mir die öffentliche Verwaltung ansehe, da sehe ich auf den Arbeitsplätzen nur junge Nichtstuer, offensichtlich sind die da mit Vitamin B reingekommen, angeblich herrscht doch überall Einstellungsstop, und die alten, die herumhumpeln, die sieht man auf dem Flur der Agentur oder Arge und die kriegen dann von so einem jungen Schnösel noch gesagt, dass man zwei Dutzend Bewerbungen schreiben soll, nur wohernehmen und nicht stehlen?
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #9  
Alt 19.02.2010, 16:29
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henry50 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gleichstellungsgesetz......

Wir sollten uns darüber klar sein. Theorie. Wenn ein Arbeitgeber etwas erfahren will, dann erfaährt er es auch. Bewerbungsfotos - sagen eine Menge aus. Sind m.E. für eine erste Beurteilung wichtig. Was nutzt denn sämtliche Gleichstellung
und jeder Schutz, wenn AL sich die Zeit in soz. Internetforen mit Bild und allesn Daten darstellen?!. Da sehe ich eine größere Gefahr drin als eine evtl. Fehleinschätzung durch einen Personaler. Kein seriöser AG treibt Missbrauch mit Daten und Bildern. Schwarze Schafe gint es immer. Die kommen anberr einfacher
im I-net an Bilder.
Den meisten geht es doch wohl um einen Job und da diskutiere ich nicht groß.
Bloß weg vom ALG I oder II. Das ist doch die Realität und nichts anderes.
Ich glaube über das Gleichstellungsgesetz und Bilder denkt hier kaum einer nach, da gibt es andere Prioritäten.
Gruß Henry50
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  #10  
Alt 19.02.2010, 23:01
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Ob Bild oder nicht ist doch letztendlich egal. Denn spätestens im Vorstellungsgespräch sieht der Arbeitgeber doch alle Kandidaten, die er eingeladen hat. Das überhaupt keine Bilder mehr beigefügt werden sollen, fände ich auch nicht richtig. Denn warum sollten Menschen, mit denen es die Natur gut gemeint hat, diesen Trumpf nicht ausspielen dürfen? Könnte die Entscheidung jeder selbst treffen, könnte das wiederum die Frage aufwerfen, warum er sich nicht zeigen will.

Zitat:
vermutlich liegt genau darin der Sinn des Gesetzes: auch Blondinen sollen mal ne Einladung bekommen. Weil sie dann im Gespräch eventuell die ihnen gegenüber bestehenden Vorurteile auszuräumen in der Lage sind.
Dann könnte man ja auch sagen, schöne Mädchen sollten auf ein Bewerbungsbild verzichten, denn genauso wie man Blondinen nachsagt, sie seien dümmlich, müssen allgemein gut aussehende Frauen oft mit dem Vorurteil leben, dass sie, weil sie gut aussehen, unmöglich auch was im Hinterstübchen haben können.
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Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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