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Bedarfs-oder Haushaltsgemeinschaft

Veröffentlicht: 27.10.2011 um 13:22 von 7545p

Hallo,ich hätte eine Frage. Ich bin 64 Jahre alt, Eu Rentner und bin Pflgebedürftig(Stufe1).Ich möchte gerne zu meinen Cousin ziehen (Keine Liebesbeziehung) sondern eine Zweckbeziehung. Zähle ich dann als Bedarfsgemeinschaft oder al Haushaltsgeminschaft.Wird da meinemCousin meine Rente und Pflegegeld an das ALG II angerechnt.
Wer kann mir da eine Auskunft geben. Vielen Dank

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Kategorie: Kategorielos
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