Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit
Veröffentlicht: 03.02.2011 um 12:38 von esskultur
hallo an euch alle habe eine Frage zum Arbeitslosengeld
bin seit dem Jahre 2002 Selbständig bis 30.11.2010 seit diesem Zeitpunkt ruht das Geschäft wird nun stillgelegt
habe 2007 Dezember bis 2008 Dezember Sozialversicherungspflichtig als Angestellter zusätzlich gearbeitet ebenso in der Zeit von 03.04.2009 06.05.2009
und vom 22.02.2010 30.11.2010
Vor dem Jahr 2002 war ich Angestellter habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld laut aussage des Amtes nein Wie verhält es sich mit der 3 Jahresfrist bzw Geschäftsgründung vor 2009
bitte um Hilfe
danke
bin seit dem Jahre 2002 Selbständig bis 30.11.2010 seit diesem Zeitpunkt ruht das Geschäft wird nun stillgelegt
habe 2007 Dezember bis 2008 Dezember Sozialversicherungspflichtig als Angestellter zusätzlich gearbeitet ebenso in der Zeit von 03.04.2009 06.05.2009
und vom 22.02.2010 30.11.2010
Vor dem Jahr 2002 war ich Angestellter habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld laut aussage des Amtes nein Wie verhält es sich mit der 3 Jahresfrist bzw Geschäftsgründung vor 2009
bitte um Hilfe
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