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Fristlose Kündigung - nicht bei privaten Angelegenheiten

Veröffentlicht: 28.07.2009 um 14:02 von Franky (Franky' Blog)

Eine fristlose Kündigung bei privaten Erledigungen während der Arbeitszeit ist nicht gerechtfertigt. Vor der Kündigung muss der Betrieb den Arbeitnehmer abmahnen und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 209/08
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Ab wann arbeitet man eigentlich schwarz?

Veröffentlicht: 22.07.2009 um 14:27 von Franky (Franky' Blog)

Kostenlos Dienste unter Freunden oder Hilfebedürftigen, wie z. B. beim Umzugshilfe oder die Einkaufstaschen tragen, bedürfen nicht der Meldepflicht und sind in dem Sinne auch keine Schwarzarbeit. Anders sieht es dagegen aus, wenn größeren Dienstleistungen eine finanzielle Vergütung folgt und diese nicht beim Sozialamt, Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Finanzamt angegeben werden.
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Beruflicher Umzug - höherer Pauschbetrag

Veröffentlicht: 21.07.2009 um 12:11 von Franky (Franky' Blog)

Wer wegen seinem Beruf umziehen muss, bekommt ab sofort einen höheren Pauschbetrag für sonstige Leistungen.

rüchwirkend ab 1.01.2008
585 Euro (Alleinstehende)
1171 Euro (Ehepaare)
258 Euro pro Kind

ab 1.01.2009
602 Euro (Alleinstehende)
1204 Euro (Ehepaare)
265 Euro pro Kind

ab 1.07.2009
628 Euro (Alleinstehende)
1256 Euro (Ehepaare)
277 Euro pro Kind
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