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nebenjob

Veröffentlicht: 13.05.2010 um 23:20 von jan_fedder

Ich Suche einen guten Nebenjob von zu Hause aus, am besten am Pc was gibt es da für Möglichkeiten, also so das man schon viel Geld verdienen kann. Es wäre nett, wenn ich ein paar Tipps bekomme für gute und seriöse Heimarbeit.

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Kategorie: Kategorielos
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Kommentare 6

Kommentare

  1. Alter Kommentar

    nebenjob

    Ich habe immer noch keine Idee, kann mir denn keiner helfen?
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    Veröffentlicht: 18.05.2010 um 12:09 von jan_fedder jan_fedder ist offline
  2. Alter Kommentar

    Heimarbeit geld verdienen

    Also du könntest z.b was im Netz machen. Aber da muss man schon etwas vorwissen haben. Oder du baust von zu Hause aus Kugelschreiber zusammen. Am besten du guckst dir mal [URL="http://geldfokus.de/geld-verdienen-topliste.html"]geldfokus.de[/URL] an, das ist sone art wikipedia für Heimarbeit und Nebenjobs. Da sind ganz nützliche Tipps und anregungen. Ich hoffe das kann dir helfen.
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    Veröffentlicht: 19.05.2010 um 00:12 von sabrinamüller
  3. Alter Kommentar

    Heimarbeit

    Danke die Seite ist echt gut, also ich hab da viele sachen finden können genau sowas habe ich auch gesucht.
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    Veröffentlicht: 19.05.2010 um 21:08 von jan_fedder jan_fedder ist offline
  4. Alter Kommentar

    Noch ein paar Tipps die dir helfen könnten

    Das ist noch ne hilfe, damit du weist wie viel du mit Heimarbeit verdienen darfst und so.:)

    Heimarbeit
    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
    Wechseln zu: Navigation, Suche

    Unselbstständige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbstständigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählter Arbeitsstätte der Beschäftigten liegt, während der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verfügung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (rote) "Bindende Festsetzungen" als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes Stück, in Ausnahmefällen auch durch Spezial-Tarifverträge, bestimmt. Staatliche Entgeltprüfer (Gewerbeaufsichtsämter - Staatliche Ämter für Arbeitsschutz) überwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.

    Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Gleichwohl ist seine Arbeit prinzipiell nach gleichen Grundsätzen wie bei Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sozialversicherungspflichtig.

    Selbstständige Heimarbeit ist in Abgrenzung dazu unabhängig von einem Arbeitgeber. Diese kann ein Kunde in Auftrag geben. Wenn Heimarbeit ohne feste Bestellung oder bestimmten Auftrag auf eigene Rechnung ausgeführt wird, spricht man von Hausgewerbetreibenden. Diese bieten ihre Produkte oder Dienstleistung entweder selber oder über Verkaufsorganisationen (im Network-Marketing) an.

    Bei der Teleheimarbeit verrichten Arbeitnehmer Telearbeit in der eigenen Wohnung, meist unterstützt durch Kommunikationsmittel wie Internet, Fax, Telefon oder Videotelefonie.

    Die Heimarbeit wurde in Deutschland erstmals durch das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911 eingehender geregelt; es folgte in den 1920ern die Regelung der Mindestlöhne und die Einbeziehung von Heimarbeiterinnen in die Sozialversicherung („Lex Behm" genannt, nach Margarete Behm), das Heimarbeitsgesetz vom 30. Oktober 1939 und nach Kriegsende das Heimarbeitsgesetz vom 14. März 1951 (HAG).
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    Veröffentlicht: 19.05.2010 um 21:10 von sabrinamüller
  5. Alter Kommentar

    Nebenjob

    Oder guck dir mal die Definition von Nebenjob an, ich finde das wichtig, weil man auch fehler machen kann. Wenn du auch einmal zu viel verdienst, dann ist es kein Nebenjob mehr.

    Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Außerdem kann auch die Betätigung eines Schülers gemeint sein.
    Inhaltsverzeichnis
    [Verbergen]

    * 1 Rechtliche Situation
    * 2 Nebentätigkeit im Arbeitsstudium
    * 3 Statistik
    * 4 Siehe auch
    * 5 Weblinks

    Rechtliche Situation [Bearbeiten]

    Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind z. B. in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten). Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen. Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt (BAG 6 AZR 357/01, Urteil vom 28. Februar 2002).

    In Deutschland finden sich in verschiedenen Gesetzen und Vereinbarungen Regelungen zur Nebentätigkeit. Hierzu gehören das Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Individualabreden. Auch im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sind einige Regelungen enthalten.

    Es gibt zudem spezielle beamtenrechtliche Regelungen im Bundesbeamtengesetz (§§ 64 ff.), dem Beamtenstatusgesetz und der Bundesnebentätigkeitsverordnung. Die Bundesländer haben entsprechende Gesetze in Form von Beamtengesetzen und Nebentätigkeitsverordnungen erlassen. Für Soldaten gilt das Soldatengesetz (§ 20) und der Nebentätigkeitenerlass des Bundesministeriums der Verteidigung.

    Bei Beamten, Richtern und Soldaten sind Nebentätigkeiten grundsätzlich vom Dienstherrn zu genehmigen. Nur für wenige Nebentätigkeiten gibt es nur Anzeigepflichten (wissenschaftliche Vorträge usw.). Bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst war bislang aufgrund von § 11 BAT das Beamtenrecht sinngemäß anzuwenden. Mit dem TVöD ist das seit dem 1. Oktober 2005 anders geworden. Nun mehr sind nach § 3 TVöD Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern müssen nur noch angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit jedoch untersagen, sofern diese geeignet ist, die Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.
    Nebentätigkeit im Arbeitsstudium [Bearbeiten]

    Auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums werden nach REFA Nebentätigkeiten von Haupttätigkeit als Tätigkeiten, die planmäßig sind, aber nur mittelbar der Arbeitsaufgabe dienen, unterschieden. Beispiele sind:

    * Haupttätigkeit: Werkstück bearbeiten; Nebentätigkeit: Werkstücke planmäßig holen, Werkstücke in Magazin einlegen
    * Haupttätigkeit: Anstreichen; Nebentätigkeit: Farbe mischen
    * Haupttätigkeit: Selbsttätig ablaufenden Drehvorgang überwachen; Nebentätigkeit: Werkstücke, die geholt werden, abzählen, Arbeitsanweisung lesen

    Statistik [Bearbeiten]

    Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes gab es 2004 rund 600.000 Fälle einer Nebentätigkeit (2. Lohnsteuerkarte). Bezogen auf die rund 36 Millionen Steuerpflichtigen entsprach das einem Anteil von unter 2 Prozent.
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    Veröffentlicht: 19.05.2010 um 21:12 von sabrinamüller
  6. Alter Kommentar

    Melde dich mal habe da was dich intressieren könnte

    Eine Intressante Nebentätigkeit oder Hauptberuf


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    Mit internetten Grüßen
    Peter Preussner
    permalink
    Veröffentlicht: 25.06.2010 um 16:13 von pappapan pappapan ist offline
 
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