Bedeutung einer Formulierung im Arbeitszeugnis?
Veröffentlicht: 27.09.2011 um 19:08 von Jobsuche
Stichworte arbeitszeugnis, aufhebungsvertrag
Guten Abend,
ist die folgende Formulierung in einem Arbeitszeugnis neutral oder negativ:
"Das Vertragsverhältnis mit Herrn X endet mit Ablauf des 30.04.11 auf der Grundlage eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages"
Ist demnach: "Herr X hat auf eigenen Wunsch das mit uns bestehende Anstellungsverhältnis zum 30.04.11 gekündigt" eine bessere Angabe im Arbeitszeugnis?
Grüße und einen schönen Abend
ist die folgende Formulierung in einem Arbeitszeugnis neutral oder negativ:
"Das Vertragsverhältnis mit Herrn X endet mit Ablauf des 30.04.11 auf der Grundlage eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages"
Ist demnach: "Herr X hat auf eigenen Wunsch das mit uns bestehende Anstellungsverhältnis zum 30.04.11 gekündigt" eine bessere Angabe im Arbeitszeugnis?
Grüße und einen schönen Abend
Kommentare 0
Kommentare
Trackbacks 0













