Rückforderung von leistungen der Pflegeversicherung
Veröffentlicht: 26.08.2010 um 14:00 von jonnyapfelkern
Hallo erst mal...Mein Vater hatte im Frühjahr nen Schlaganfall und Gehirnbluten..die Folge Rollstuhl, Gehirnzentrale ausgeschaltet,also Vollpflege Tag und Nacht.
Nun das Schreiben der AOK:
Ihnen wurden für den Monat April 2010 225,00€ Pflegegeld überwiesen.Aufgrund des Krankenhausaufenthaltes vom 10.03 bis 01.06.2010 bestand nur ein Anspruch bis 06.04.2010 in Höhe von 45,00€. Für den Monat August wurden Ihnen 90,00€ überwiesen, worauf Sie jedoch keinen Anspruch haben, da Sie am 16.07.2010 in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden.
Deshalb ist eine Überzahlung von 270,00€ entstanden.
Entweder bezahlen oder Widerspruch einlegen.
Ich kann doch nix dafür das die Linke nicht weiß was die Rechte macht bei der AOK!!!
Ich verlasse mich darauf das alles seine Richtigkeit hat. Da muß es doch auch nen § geben bei BGB oder SGB wegen nicht zurückzahlung von Verschulden der Ämter oder Kassen...
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen
Danke im Voraus für eure Mühen
Jonny
Nun das Schreiben der AOK:
Ihnen wurden für den Monat April 2010 225,00€ Pflegegeld überwiesen.Aufgrund des Krankenhausaufenthaltes vom 10.03 bis 01.06.2010 bestand nur ein Anspruch bis 06.04.2010 in Höhe von 45,00€. Für den Monat August wurden Ihnen 90,00€ überwiesen, worauf Sie jedoch keinen Anspruch haben, da Sie am 16.07.2010 in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden.
Deshalb ist eine Überzahlung von 270,00€ entstanden.
Entweder bezahlen oder Widerspruch einlegen.
Ich kann doch nix dafür das die Linke nicht weiß was die Rechte macht bei der AOK!!!
Ich verlasse mich darauf das alles seine Richtigkeit hat. Da muß es doch auch nen § geben bei BGB oder SGB wegen nicht zurückzahlung von Verschulden der Ämter oder Kassen...
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen

Danke im Voraus für eure Mühen
Jonny
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