Umschulung
Veröffentlicht: 29.06.2010 um 16:23 von Käthe
Hallo zusammen,
ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und möchte wegen mäßiger Stellenlage und allgemein schlechten Aussichten in meinem alten Job (war dort Quereinsteiger ohne entsprechende Qualifikation) eine Umschulung zur Ergotherapeutin machen. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und bekannterweise werden durch die Arbeitsagentur nur noch 2 Jahre gefördert. Meine Arbeitsvermittlerin teilte mir mit, daß ein Bildungsgutschein für diese 2jährige Förderung allerdings auch nur dann genehmigt würde, wenn ich einen Bildungsträger finde, der der Arbeitsagentur schriftlich garantiert, daß er mich auch nach Auslaufen der Förderung bis zur Prüfung, also das 3. Schuljahr noch, trägt. Die Berufsfachschulen, bei denen ich mich beworben habe, lehnen so eine Garantieerklärung natürlich ab.
Laut Aussagen der Schulen ist ihnen so eine Regelung nicht bekannt. Meine Arbeitsvermittlerin sagt, daß diese Regelung jetzt ganz neu wäre, sie noch keine Erfahrung damit hätte und ich jetzt die erste wäre. Es gäbe, lt. ihrer Aussage z.B. auch keine entsprechenden Formulare oder Erklärungen, die evtl. die Schulen ausfüllen könnten.
Hat vielleicht hier schon mal jemand von dieser "neuen" Regelung gehört oder ist auch davon betroffen? Gibt es dafür in irgendeiner Form eine schriftliche Grundlage? Oder weiß vielleicht jemand eine Stelle, Einrichtung oder sonst etwas, bei der man sich darüber informieren könnte
In tiefer Verzweiflung
Käthe
ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und möchte wegen mäßiger Stellenlage und allgemein schlechten Aussichten in meinem alten Job (war dort Quereinsteiger ohne entsprechende Qualifikation) eine Umschulung zur Ergotherapeutin machen. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und bekannterweise werden durch die Arbeitsagentur nur noch 2 Jahre gefördert. Meine Arbeitsvermittlerin teilte mir mit, daß ein Bildungsgutschein für diese 2jährige Förderung allerdings auch nur dann genehmigt würde, wenn ich einen Bildungsträger finde, der der Arbeitsagentur schriftlich garantiert, daß er mich auch nach Auslaufen der Förderung bis zur Prüfung, also das 3. Schuljahr noch, trägt. Die Berufsfachschulen, bei denen ich mich beworben habe, lehnen so eine Garantieerklärung natürlich ab.
Laut Aussagen der Schulen ist ihnen so eine Regelung nicht bekannt. Meine Arbeitsvermittlerin sagt, daß diese Regelung jetzt ganz neu wäre, sie noch keine Erfahrung damit hätte und ich jetzt die erste wäre. Es gäbe, lt. ihrer Aussage z.B. auch keine entsprechenden Formulare oder Erklärungen, die evtl. die Schulen ausfüllen könnten.
Hat vielleicht hier schon mal jemand von dieser "neuen" Regelung gehört oder ist auch davon betroffen? Gibt es dafür in irgendeiner Form eine schriftliche Grundlage? Oder weiß vielleicht jemand eine Stelle, Einrichtung oder sonst etwas, bei der man sich darüber informieren könnte
In tiefer Verzweiflung
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