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Wahlpflicht und Strafen fürs Nichtwählen

Veröffentlicht: 09.06.2009 um 10:22 von Kleeblatt

Was sich da einige Bundestagsabgeordnete so denken, hält man nicht für möglich. Da ist man doch tatsächlich der Meinung, Menschen fürs Nichtwählen zur Kasse zu bitten. 50 € soll Nichtwählen dann kosten. Vielmehr sollte im eigenen Hause für Ordnung gesorgt werden. Ich denke da nur an zahlreiche Fernsehbeiträge, in denen Abgeordnete sich für Sitzungen eintrugen und diese dann doch nicht besuchten. Aber warum trägt sich jemand in eine Teilnahmeliste ein und kommt dann doch nicht? Nun ja, vielleicht ist etwas dazwischengekommen, dass kommt schon mal vor. Aber in diesem speziellen Fall gibt es Geld. Ja, es gibt Geld für die Anwesenheit eines Abgeordneten. Ich frage mich, warum Abgeordnete ein festes Abgeordnetengehalt bekommen und zusätzlich noch eine Vergütung für die Teilnahme an gewisse Sitzungen.

Dafür gibt's von mir die rote Karte.

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Kategorie: Kategorielos
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