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Was Sie bei rückständigen Energiekosten tun können

Veröffentlicht: 28.04.2009 um 13:14 von micha100

Fast 7% aller deutschen Haushalte haben Energieschulden, das ist etwa jeder 15. Haushalt. Eine recht hohe Zahl, die vielleicht deshalb erstaunt, weil man darüber aus verständlichen Gründen nicht gerne spricht.

Den Kunden, die ihre Strom-, Gas und/oder Wasser-Raten nicht bezahlen, drehen die Versorgungsunternehmen schnell den Hahn zu. Jährlich geschieht dies rund 150.000 Mal. Nicht nur das, derartige Schulden können sogar
ebenfalls zu Mietkündigung und Obdachlosigkeit führen.

Bei einem Zahlungsengpass sollten Sie sich deshalb umgehend an den Versorger wenden mit dem Ziel, entweder eine Stundung zu vereinbaren oder gar eine Reduzierung der Vorauszahlungsraten zu erreichen.

Falls das Unternehmen dazu nicht bereit ist, sollten Sie ebenso das Sozialamt ansprechen, welches für Sie einspringen kann. Entweder mit einem Darlehen (rückzahlbar) oder als Beihilfe (nicht rückzahlbar, je nach Einkommenslage).

Wann dürfen die Versorgungsunternehmen eine Liefersperre vornehmen?
Wenn
1. die Bezahlung fällig war,
2. gemahnt wurde
3. Liefersperre angedroht wurde
4. trotz allem nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt wurde.

! TIPP
Was viele Kunden nicht wissen:
Strom, Gas und Wasser dürfen nicht abgestellt werden, wenn :
• es sich um den erstmaligen Zahlungsverzug handelt,
• der Zahlungsrückstand gering ist,
• sich im Haushalt Schwangere, Kranke, Kinder, Alte oder Behinderte
befinden,
• Gesundheitsschäden drohen.
Darauf müssen Sie das Unternehmen unbedingt hinweisen!

! TRICK
Der Hinweis, dass jemand im Haushalt schwanger ist, ist immer wirkungsvoll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den 9.oder den 2. Monat handelt.

Machen Sie dem Versorger konkrete Vorschläge, wie Sie die Zahlungsrückstände ausgleichen wollen. Dann erfolgt auch bei hohen Beträgen keine Liefersperre, insbesondere wenn eine sog. „Zähler-
Vereinbarung“ getroffen wurde. Bei einem „Zähler“ zahlen Sie einen bestimmten Betrag im Voraus. Sobald für diesen Betrag Strom, Gas oder Wasser restlos verbraucht wurden, stellt sich der „Zähler“ automatisch ab, bis er wieder durch neue Zahlung „aufgeladen“ wurde.
Aus „Der Gläubiger K.o.“ http://singledad.de

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Kategorie: Kategorielos
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Kommentare 1

Kommentare

  1. Alter Kommentar
    Wie man gar nicht erst bei jedem einzelnen Gerät gucken muss, wie und ob man Energie sparen kann, sollte man beim [url=http://www.billigstromtanken.de/tag/stromrechner]Strom[/url] - Anbieter genau hingucken!
    permalink
    Veröffentlicht: 18.11.2010 um 12:01 von spar12
 
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