Krankengeld nach Kündigung zurücküberweisen?
Veröffentlicht: 28.09.2011 um 18:18 von MrMiyagi94
Stichworte ausbildungsgeld, krankheitsfall
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe am 28.08.2011 meine Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellen gekündigt. In der Zeit vom 22.-24.08.2011 war ich wegen einem Magen-Darm Infekt, vom Arzt krank geschrieben. Mein damaliger Arbeitgeber hatte mir am 26.08.2011 meinen vollen Gehalt auf mein Konto überwiesen. Heute bekam ich dieses schreiben:
"aufgrund Ihres vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis im Monat August zum 28.08.2011 wird Ihr Gehalt rückwirkend gekürzt. Bei einem neu begründeten Beschäftigungsverhältniss muss der Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von 4 Wochen (28 Kalendertage) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Da Sie in der Zeit vom 22.-24.08.11 arbeitsunfähig waren, wird die Vergütung für diese Zeit ebenfalls gekürzt. Bitte überweisen Sie den Überzahlungsbetrag in Höhe von 50,60€ auf mein Konto."
Also soll ich dem jetzt das Geld für den 28-31.08.11 zurücküberweisen und das wo ich krank war. Das erste sehe ich ja noch ein aber das zweite nicht. Im Ausbildungsvertrag steht auch nichts von dieser Wartezeit von 4 Wochen. Ich bitte um eure Hilfe muss ich das Geld für die 3 Tage als ich krank war zurück bezahlen oder nicht?
ich habe am 28.08.2011 meine Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellen gekündigt. In der Zeit vom 22.-24.08.2011 war ich wegen einem Magen-Darm Infekt, vom Arzt krank geschrieben. Mein damaliger Arbeitgeber hatte mir am 26.08.2011 meinen vollen Gehalt auf mein Konto überwiesen. Heute bekam ich dieses schreiben:
"aufgrund Ihres vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis im Monat August zum 28.08.2011 wird Ihr Gehalt rückwirkend gekürzt. Bei einem neu begründeten Beschäftigungsverhältniss muss der Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von 4 Wochen (28 Kalendertage) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Da Sie in der Zeit vom 22.-24.08.11 arbeitsunfähig waren, wird die Vergütung für diese Zeit ebenfalls gekürzt. Bitte überweisen Sie den Überzahlungsbetrag in Höhe von 50,60€ auf mein Konto."
Also soll ich dem jetzt das Geld für den 28-31.08.11 zurücküberweisen und das wo ich krank war. Das erste sehe ich ja noch ein aber das zweite nicht. Im Ausbildungsvertrag steht auch nichts von dieser Wartezeit von 4 Wochen. Ich bitte um eure Hilfe muss ich das Geld für die 3 Tage als ich krank war zurück bezahlen oder nicht?
Kommentare 1
Kommentare
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Hallo MrMiyagi,
... dein Ausbilder ist grundsätzlich im Recht.
Der § 3 EntgFG sagt zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:
... bleibt noch die Frage inwiefern dies für dich als Azubi gilt, hierüber gibt der § 1 EntgFG AuskunftZitat:(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
... bei weiteren Fragen empfehle ich dir direkt im Forum zu posten.Zitat:Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.
(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist.
IANALVeröffentlicht: 29.09.2011 um 15:22 von derWolf
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