50%-Arbeitsplatz & Kleingewerbe ?!
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Teil2: Bewerben heute – Gehaltsvorstellungen und Alternativen

50%-Arbeitsplatz & Kleingewerbe ?!

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  #1  
Alt 25.05.2010, 12:28
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Standard 50%-Arbeitsplatz & Kleingewerbe ?!


Moin,moin !

habe jetzt mal das unterforum von Hartz IV nach hierher gewechselt.
die situation ist im moment aber noch diese:
ich bin arbeitslos,bekomme kein hartz IV und zahle selber meine krankenversicherung von erspartem.

nun ist mir heute ein 50%-Job mit ca.20-25h in der woche angeboten worden(versicherungspflichtig).
nebenbei würde ich gerne ein kleingewerbe anmelden und handwerkliche aufträge annehmen.
wie würde das dann laufen mit der krankenversicherung?muß ich da zusätzlich einzahlen?

außerdem könnte ich von einem freund noch ein boot übernehmen (oder kaufen),was hin und wieder vermietet wird.was passiert da mit dem eingenommen geld?gehört das auch zu einem gewerbe,oder kann man das über privat laufen lassen?

naja,hört sich alles kompliziert an.
danke schonmal für eure tipps!

Grüße
Chris
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  #2  
Alt 26.05.2010, 12:40
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Standard 3 Säulen

Bei Dir tut sich ja offenbar einiges. Das freut mich.

Du überlegst also, Deine Existenz auf drei Säulen aufzubauen:

Zitat:
  • ist mir heute ein 50%-Job mit ca.20-25h in der woche angeboten worden(versicherungspflichtig)
  • nebenbei würde ich gerne ein kleingewerbe anmelden und handwerkliche aufträge annehmen.
  • außerdem könnte ich von einem freund noch ein boot übernehmen (oder kaufen),was hin und wieder vermietet wird.
Zitat:
was passiert da mit dem eingenommen geld?gehört das auch zu einem gewerbe,oder kann man das über privat laufen lassen?
Der Bootsverleih wäre ein zweites Gewerbe.

Zitat:
wie würde das dann laufen mit der krankenversicherung?muß ich da zusätzlich einzahlen?
Nicht unbedingt.

Zunächst einmal hängt Deine Einstufung in der Sozialversicherung (in erster Linie abhängig beschäftigt oder in erster Linie selbstständig) von verschiedenen Faktoren ab (jeweils verwendete Arbeitszeit, Einkommen). Davon ist u.a. abhängig, ob Du durch die Teilzeitarbeitsstelle in der Krankenversicherung pflichtversichert bist.

Hier ist eine Antwort zu dem Thema bei frag-einen-anwalt.de:

Selbständig in der gesetzlichen Sozialversicherung Sozialversicherungsrecht frag-einen-anwalt.de

Du solltest also als allererstes Deine gewerblichen Tätigkeiten solchermaßen planen, dass Du einen Überblick über Arbeitsorganisation bzw. Zeitaufwand sowie Kosten und Einnahmen hast.

Hier ist noch eine ausführlichere Broschüre vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum Thema, in der auch erklärt wird, wie man einen Business-Plan erstellt:

http://www.existenzgruender.de/imper...starthilfe.pdf

Außerdem empfiehlt sich in Deinem Fall durchaus der Besuch eines Existenzgründerseminars.

Es gibt diverse Kurse, Seminare und Workshops. Google mal danach. Dort solltest Du erfahren, wie Du in der Planung vorgehen kannst, was alles zu berücksichtigen ist und bereits Antwort auf viele Fragen, die sich spontan und später stellen, erhalten.

Schau Dir auf jeden Fall dabei das Seminarangebot der IHK an. Deine örtliche IHK findest Du hier:

DIHK - IHK-Finder
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  #3  
Alt 27.05.2010, 11:45
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danke schonmal für die tipps.

hab das gerade mal abgeklärt.es handelt sich dabei um eine 50%-Stelle,bei der alle abgaben geleistet werden,krankenversicherung,rente,etc.

scheint mir einfacher zu sein,noch irgendwo einen 400-euro-job anzunehmen,da müßten nach den abgaben ja auch nochmal 250euro bei raus kommen....

und wenn man ein boot vermietet,muß man ein gewerbe anmelden?kann das nicht irgendwie über privat laufen?!

Grüße
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  #4  
Alt 27.05.2010, 12:47
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Standard Nebenberufliches Gewerbe

Zitat:
hab das gerade mal abgeklärt.es handelt sich dabei um eine 50%-Stelle,bei der alle abgaben geleistet werden,krankenversicherung,rente,etc.
Ja, das ist sehr vorteilhaft. Dann hast Du eine Absicherung und auch ein regelmäßiges Grundeinkommen.

Zitat:
scheint mir einfacher zu sein,noch irgendwo einen 400-euro-job anzunehmen,da müßten nach den abgaben ja auch nochmal 250euro bei raus kommen....
Richtig. Ein 400-€-Job ist einfacher. Da hast Du dann womöglich 400 € raus. Einen solchen Minijob darfst du annehmen, ohne dass zusätzliche Sozialversicherung für Dich anfällt. Und Du trägst dabei kein unternehmerisches Risiko, hast mit dem Behördenkram nix am Hut etc.

Zitat:
und wenn man ein boot vermietet,muß man ein gewerbe anmelden?kann das nicht irgendwie über privat laufen?!
Habe ich Dich jetzt irgendwie von einem nebenberuflichen Gewerbe abgeschreckt?

Es hängt einfach nur davon ab, in welchem Umfang Du das betreibst und wieviel Risiko Du dabei eingehst. Womöglich ist es gar nicht kompliziert.

Wenn Du z.B. nebenberuflich handwerkliche Aufträge annimmst, solltest Du darauf achten, inwiefern Du Materialien, Werkzeuge etc. dafür kaufen musst und wann Du welche Rechnung stellen bzw. auch Anzahlungen verlangen kannst, damit Du nicht am Ende auf Kosten sitzen bleibst. Das kann Dir bei einem Bootsverleih auch passieren. Wie viele Jahre musst Du das Boot wie oft verleihen können, damit das Geld wieder reinkommt?

Ein Gewerbe anmelden, ist schnell gemacht und nicht kompliziert. Dann will das Finanzamt anschließend allerdings wissen, was Sache ist.

Lass Dich doch mal von einem Steuerberater beraten, was mit einem nebenberuflichen Gewerbe (oder zwei) auf Dich zukäme. Der müsste Dir auch hinsichtlich Sozialversicherung etwas sagen können.
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  #5  
Alt 27.05.2010, 12:53
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Du vermietest das Boot ja nicht einmalig sondern hast eine Gewinnerzielungsabsicht. Allein deswegen liegt eine gewerbliche Tätigkeit laut § 15 Abs. 2 EStG vor, was bedeutet dass du ein Gewerbe anmelden musst. Ich behaupte aber mal das du für den Bootsverleih kein 2. Gewerbe anmelden musst sondern den Service mit in die eigentliche Gewerbeanmeldung aufnehmen kannst. Bin mir das aber nicht sicher. Genaue auskunft dazu gibt dir das Gewerbeamt.
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  #6  
Alt 27.05.2010, 16:40
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....kurz zu dem boot:
wassersport/bootssport ist mein hobby und ich wollte mir schon immer ein eigenes zulegen.würde es gerne 5-6mal im jahr vermieten,damit die neben-und betriebskosten wieder reinkommen.einen großen gewinn verspreche ich mir da nicht von.
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  #7  
Alt 27.05.2010, 16:49
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Wenn Du mit der Sache keinen Gewinn machst, würde das Finanzamt die Angelegenheit eines Tages ohnehin als Liebhaberei einstufen. Der Haken daran: Du kannst Deine Kosten dafür nicht absetzen, musst aber Einnahmen dennoch bei der Steuererklärung angeben. Kosten für Hobbies können nicht abgesetzt werden.

Überlege also lieber noch einmal, ob Du das nicht doch als Kleingewerbe betreiben willst, denn durch die Anschaffung entstehen ja nun einmal nennenswerte Kosten, die sich vielleicht auch Jahre lang mindernd auf Deine ansonsten anfallenden Steuern auswirken könnten.

Lass Dich am besten wirklich mal von einem Steuerberater beraten.
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  #8  
Alt 08.06.2010, 16:50
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....so,die sache mit dem boot ist erstmal vom tisch.zuviele auflagen und kosten in deutschland.
hab jetzt aber eine andere frage:
ich melde ein kleingewerbe(handwerk) an und bezahle selber meine krankenversicherung(dies tue ich bereits).wenn ich jetzt im winter für 4-5 monate nach österreich gehe und da nen vollen sozialversicherungspflichten job habe,wie läuft das denn mit der versicherung+dem gewerbe in deutschland weiter?meldet man sich dann ab und nachher wieder an?!oder läuft das gewerbe einfach weiter.
würde dann theoretisch finanziell garnicht so schlecht aussehen.4-5monate vollen lohn in österreich und die restliche zeit mit dem kleingewerbe in deutschland geld verdienen......oder sehe ich da was falsch?!

ich geb nicht auf
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