Ab wann dem FA und dem AG melden ?
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Ab wann dem FA und dem AG melden ?

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  #1  
Alt 20.07.2010, 08:46
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Standard Ab wann dem FA und dem AG melden ?


Ich habe eine Frage, die mich seit kurzem beschäftigt...
Ich mache neben meinem Fulltimejob eine Ausbildung zur Tierheilpraktikerin.
Nach den ersten Seminaren ergeben sich nun kleine Aufträge, die durch Mundpropaganda zustande kommen. Ich kläre die Leute auch auf, und weise darauf hin, dass ich noch in der Ausbildung bin. Ich nehme auch nur die Fälle an, die ich ohne weiteres schon behandeln kann. Ich nehme dafür auch derzeit fast nichts außer die Material- und Fahrtkosten.
Frage: Müsste ich an dieser Stelle schon beim Finanzamt vorstellig werden und die Tätigkeit anmelden?

Wie bereits erwähnt habe ich einen Fulltimejob mit 40 Stunden die Woche.
Keiner meiner Kollegen oder Vorgesetzten weiß von meiner Ausbildung.
Frage: Kann ich durch die Annahme dieser kleinen Fälle mit meinem Arbeitgeber Ärger bekommen? Muss ich das dem Arbeitgeber melden?
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  #2  
Alt 20.07.2010, 09:42
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Standard AW: Ab wann dem FA und dem AG melden ?

Tierheilpraktiker ? Wikipedia

************************************************** ******


Zitat:
Ich nehme dafür auch derzeit fast nichts außer die Material- und Fahrtkosten.
Du wirtschaftest, also wirst du mindestens einen Nebenerwerb anmelden müssen. Konkurrenz und Neider schlafen nicht, gehst du nicht gesetzeskonform vor, hast du bald unliebsame Post im Briefkasten.

Vor allem würde ich mich nicht zuerst um das Finanzamt kümmern, sondern um Haftungsfragen.

Wenn du den Lieblingswauwau einer reichen alten Dame behandelst, die an jedem Finger drei dicke echte Klunker trägt, und das Tier ist am nächsten Tag tot, wird dir diese Kundin die Hölle auf Erden bereiten.

Du brauchst also klare Geschäftsbedingungen.

Dann stellt sich die Frage, ob du als Tielheilpraktikerin in Ausbildung überhaupt selbstständig handeln darfst. Wohl eher nicht, höchstens anders umschrieben als z.B. "esotherische Tiergeistberaterin".

Was deinen Arbeitgeber angeht: da müsstest du mal in deinem Arbeitsvertrag nachlesen, was dort zum Thema Nebenerwerb geschrieben steht. Zumindest darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und du darfst sein Ansehen nicht beschädigen und ihm die Kundschaft vertreiben.

Mein rat: lasse die Finger von der Sache, bis du ein offizielles Zertifikat hast und du damit die gesetzlichen Vorgaben deines Bundeslandes erfüllst.

Der nächste Schritt wäre dann die Existenzgründung, mit allem, was dazugehört: Existenzgründerseminar bei der IHK, Erwerb erforderlicher Buchhaltungskenntnisse bei einer örtlichen Wirtschaftsschule...

Ausserdem solltest du die Lage am Ort sondieren, was die Wettbewerbssituation angeht: wenn du da Veterinären oder giftigen Glaskugeltypen das Geschäft verdirbst, werden die nicht nur über Nadeln in Voodoopuppen nachdenken.
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  #3  
Alt 20.07.2010, 09:53
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Standard AW: Ab wann dem FA und dem AG melden ?

Zitat:
Dann stellt sich die Frage, ob du als Tielheilpraktikerin in Ausbildung überhaupt selbstständig handeln darfst
Ich sag es mal so krass, wie es ist. JEDER darf sich Tierheilpraktiker nennnen, egal ob er eine Ausbildung hat oder nicht. Leider verbreiten genau diese Kollegen den schlechten Ruf eines THP...
Was das Zertifikat angeht...für diese eine Behandlung, die ich durchführe, habe ich bereits ein Zertifikat.

Aber angenommen, ich würde diese Tätigkeit jetzt anmelden, dann würde mir doch irgendwann "Liebhaberei" oder wie man das nennt vorgeworfen werden, weil ich noch überhaupt nicht genug damit verdiene, oder nicht?

Zitat:
Ausserdem solltest du die Lage am Ort sondieren, was die Wettbewerbssituation angeht: wenn du da Veterinären oder giftigen Glaskugeltypen das Geschäft verdirbst, werden die nicht nur über Nadeln in Voodoopuppen nachdenken.
Dann wäre ich eine schlechte THP...denn eine naturheilkundliche Behandlung ist IMMER als Ergänzung zur Schulmedizin anzusehen, nie als Konkurrenz.

Zitat:
Der nächste Schritt wäre dann die Existenzgründung, mit allem, was dazugehört: Existenzgründerseminar bei der IHK, Erwerb erforderlicher Buchhaltungskenntnisse bei einer örtlichen Wirtschaftsschule...
Ich habe bereits ein BWL Studium abgeschlossen.

Zitat:
Was deinen Arbeitgeber angeht: da müsstest du mal in deinem Arbeitsvertrag nachlesen, was dort zum Thema Nebenerwerb geschrieben steht. Zumindest darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und du darfst sein Ansehen nicht beschädigen und ihm die Kundschaft vertreiben.
Das trifft nicht zu. da ich derzeit was ganz anderes mache, also keine Konkurrenz.

Zitat:
und du damit die gesetzlichen Vorgaben deines Bundeslandes erfüllst.
Die gibt es beim THP nicht, da das kein annerkannter Ausbildungsberuf ist.
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  #4  
Alt 20.07.2010, 15:50
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Standard AW: Ab wann dem FA und dem AG melden ?

Zitat:
Zitat von cowgirl Beitrag anzeigen

Die gibt es beim THP nicht, da das kein annerkannter Ausbildungsberuf ist.
Wikipedia sagt dies:

Zitat:
In einigen deutschen Bundesländern muss die Tätigkeit und/oder eine Praxiseröffnung bei dem zuständigen Veterinäramt angemeldet werden, durch das eine Praxisbesichtigung stattfindet. Dafür sind in diesen Bundesländern auch gewisse Sachkundenachweise zu erbringen, z. B. die Sachkundenachweis über freiverkäufliche Arzneimittel.
Wenn du also alle Auflagen erfüllst und ggf. notwendige Zertifikate hast, kannst du selbstständig loslegen, aber wie gesagt: das Finanzamt kassiert mit und deine Kunden werden dich ggf. auch verklagen, deshalb solltest du dich entsprechend versichern.

Dein Arbeitgeber verlangt von dir vollen Einsatz, und gewährt dir deshalb auch Urlaub. Der Urlaub dient ausschliesslich Erholungszwecken, deshalb ist davon auszugehen, dass Urlaub und volles Durcharbeiten in der Selbstständigkeit in der Urlaubszeit ein Konfliktpotential bieten.

Und wie gesagt: du darfst deinem Arbeitgeber nicht querkommen, lässt sich ein Bogen zu seiner Branche und deiner Selbstständigkeit schlagen, sieht es duster aus.
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  #5  
Alt 20.07.2010, 16:00
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Standard AW: Ab wann dem FA und dem AG melden ?

Der es so ist Tierheilpraktiker ? Wikipedia
muss für diese Tätigkeit auch nichts beim FA angemeldet werden - würde ich mal sagen.
Man geht nicht zu seinem Herrn, wenn man nicht gerufen wird.

Allerdings muss nicht hinaustrompetet werden:

Hallo - für Geld mach ich deinen Wau - Wau gesund.

Deine Beschäftigung ist eine Tätigkeit der Tier-und Nächstenliebe - Unkostenerstattung leistet der betroffene Hilfesuchende in Ehrensache.

Viel Erfolg


wellen
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- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
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Geändert von wellen (20.07.2010 um 16:03 Uhr)
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