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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Ich habe eine Frage, die mich seit kurzem beschäftigt... Ich mache neben meinem Fulltimejob eine Ausbildung zur Tierheilpraktikerin. Nach den ersten Seminaren ergeben sich nun kleine Aufträge, die durch Mundpropaganda zustande kommen. Ich kläre die Leute auch auf, und weise darauf hin, dass ich noch in der Ausbildung bin. Ich nehme auch nur die Fälle an, die ich ohne weiteres schon behandeln kann. Ich nehme dafür auch derzeit fast nichts außer die Material- und Fahrtkosten. Frage: Müsste ich an dieser Stelle schon beim Finanzamt vorstellig werden und die Tätigkeit anmelden? Wie bereits erwähnt habe ich einen Fulltimejob mit 40 Stunden die Woche. Keiner meiner Kollegen oder Vorgesetzten weiß von meiner Ausbildung. Frage: Kann ich durch die Annahme dieser kleinen Fälle mit meinem Arbeitgeber Ärger bekommen? Muss ich das dem Arbeitgeber melden? |
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#2
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| Tierheilpraktiker ? Wikipedia ************************************************** ****** Zitat:
Vor allem würde ich mich nicht zuerst um das Finanzamt kümmern, sondern um Haftungsfragen. Wenn du den Lieblingswauwau einer reichen alten Dame behandelst, die an jedem Finger drei dicke echte Klunker trägt, und das Tier ist am nächsten Tag tot, wird dir diese Kundin die Hölle auf Erden bereiten. Du brauchst also klare Geschäftsbedingungen. Dann stellt sich die Frage, ob du als Tielheilpraktikerin in Ausbildung überhaupt selbstständig handeln darfst. Wohl eher nicht, höchstens anders umschrieben als z.B. "esotherische Tiergeistberaterin". Was deinen Arbeitgeber angeht: da müsstest du mal in deinem Arbeitsvertrag nachlesen, was dort zum Thema Nebenerwerb geschrieben steht. Zumindest darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und du darfst sein Ansehen nicht beschädigen und ihm die Kundschaft vertreiben. Mein rat: lasse die Finger von der Sache, bis du ein offizielles Zertifikat hast und du damit die gesetzlichen Vorgaben deines Bundeslandes erfüllst. Der nächste Schritt wäre dann die Existenzgründung, mit allem, was dazugehört: Existenzgründerseminar bei der IHK, Erwerb erforderlicher Buchhaltungskenntnisse bei einer örtlichen Wirtschaftsschule... Ausserdem solltest du die Lage am Ort sondieren, was die Wettbewerbssituation angeht: wenn du da Veterinären oder giftigen Glaskugeltypen das Geschäft verdirbst, werden die nicht nur über Nadeln in Voodoopuppen nachdenken.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Was das Zertifikat angeht...für diese eine Behandlung, die ich durchführe, habe ich bereits ein Zertifikat. Aber angenommen, ich würde diese Tätigkeit jetzt anmelden, dann würde mir doch irgendwann "Liebhaberei" oder wie man das nennt vorgeworfen werden, weil ich noch überhaupt nicht genug damit verdiene, oder nicht? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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#4
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| Wikipedia sagt dies: Zitat:
Dein Arbeitgeber verlangt von dir vollen Einsatz, und gewährt dir deshalb auch Urlaub. Der Urlaub dient ausschliesslich Erholungszwecken, deshalb ist davon auszugehen, dass Urlaub und volles Durcharbeiten in der Selbstständigkeit in der Urlaubszeit ein Konfliktpotential bieten. Und wie gesagt: du darfst deinem Arbeitgeber nicht querkommen, lässt sich ein Bogen zu seiner Branche und deiner Selbstständigkeit schlagen, sieht es duster aus.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Der es so ist Tierheilpraktiker ? Wikipedia muss für diese Tätigkeit auch nichts beim FA angemeldet werden - würde ich mal sagen. Man geht nicht zu seinem Herrn, wenn man nicht gerufen wird. Allerdings muss nicht hinaustrompetet werden: Hallo - für Geld mach ich deinen Wau - Wau gesund. Deine Beschäftigung ist eine Tätigkeit der Tier-und Nächstenliebe - Unkostenerstattung leistet der betroffene Hilfesuchende in Ehrensache. Viel Erfolg wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (20.07.2010 um 16:03 Uhr) |
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